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Infos zur Yellow Publishing Ltd. / MS & BC Aktivitäten ab April 2009
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Informieren Sie bitte diese Info-Seite über die Aktivitäten der Schwindler, über Namen und Methoden, beschreiben Sie, ob und wie Sie getäuscht wurden und warum Sie sich hereingelegt fühlen. Schicken Sie uns Formular, AGBs, Rechnung, Mahnungen. Damit helfen Sie uns und anderen! Kontakt
NEWS
Juni 2010 MS & BC + Yellow Page: Generalstaatsanwaltschaft Hamburg hebt Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft auf - die Staatsanwaltschaft Hamburg setzt Ermittlungsverfahren gegen Jan Marks fort unter dem Aktenzeichen 3204 Js 354/09.
Mai 2010 Yellow Publishing weiterhin mit "Datenmeldung bei google.ch" aktiv
Februar 2010 Weiterhin wird mit einer "Datenmeldung bei google.ch / google.at / google.de" gewarnt. Die Firma ist aktuell sowohl in der Schweiz, als auch in Österreich und Deutschland aktiv.
18. Januar 2010 Pressebericht Tagesanzeiger: Adressbuchschwindler nutzt Popularität von Google aus
12. Januar 2009 Yellow Publishing auch in Österreich aktiv mit Formular "Datenmeldung an google.at"
11. Januar 2009 Yellow Publishing verschickt Formulare für "Datenmeldung an google.ch" per Fax an Firmen.
Dezember 2009 Yellow Publishing immer dreister: Per "EU-Verordnung" werden Verträge für den Eintrag in das Verzeichnis www.lebensmittel-hygiene.net erschlichen Formularmuster
01. September 2009 Yellow Publishing wieder mit Faxmasche aktiv
April 2009 Yellow Publishing Ltd. verschickt nun Formulare per Fax
Februar 2009 yellowpage.ag verschickt weiterhin Formulare per Fax für Einträge ins "Branchenverzeichnis"
Am 19. Februar 2009 wird bei einer Gesellschafterversammlung in der C./Protectora 10, local 4, Palma de Mallorca, 07012 in Spanien die Umbenennung der Firma MS & BC beschlossen. Der neue Name lautet Yellow Publishing Ltd.
November 2008 Schutzverband.at: Strafanzeige gegen "Yellow Page" wegen mehrfacher Täuschung Pressemitteilung
August 2007 GelbeSeiten AG auch in Österreich aktiv! Dazu ein Pressebericht von Berthold Schmid / Salzburger Nachrichten
20.07.2007 Gelbeseiten.AG in keinem Zusammenhang mit HEROLD´s Gelbe Seiten: Vorsicht Falle (Pressemitteilung)

Yellow Publishing Ltd.
Formularversender ab April 2009
Adresse 1
Suite F 1st Floor, 36 Wood Street, Wakefield, W Yorkshire, WF1 2HB, UK (England)
Adresse 2 Clayton House, 59 Piccadilly, Manchester, M1 2AQ; GB Stand 29. August 2009 - Quelle: Impressum www.gelbeseite.ag
  unzustellbare Post lässt sich die Yellow Publishing an das Postfach 2003, 36243 Niederaula schicken
Kontakt Tel. +44.1612970137 FAX:+44.1612970138 Quelle: Domaindaten gelbeseite.ag Rückfax an 0800-329 776 32; www.gelbeseite.ag; info@yellowpublishing.com 29. August 2009
Director Coulias, Nicholas 12.12.1960
Übersicht von www.bizzy.info
Bis 19. Februar 2009 hieß die Yellow Publishing Ltd. noch Marketing Solutions & Business Communication Ltd. (MS & BC) - Bei einer Gesellschafterversammlung am 19. Februar wurde in der C./Protectora 10, local 4, 07012 Palma de Mallorca / Spanien die Umbenennung der Firma beschlossen. An dieser Adresse sitzt die Aelskling S.L. von Jan Marks
Marketing Solutions & Business Communication Ltd.
Formularversender bis Feb. 2009 mehr Info
Adresse
Suite F 1st Floor, 36 Wood Street, Wakefield, W Yorkshire, WF1 2HB, UK (England)
Kontakt info@faxforsuccess.com; www.made-in.cc;
Director Jan Marks September 2008
Kim, Timotheus
*02.10.1964; bis September 2008
Für die Branchenbuchmedia Ltd, eine 2009 innerhalb der Schweiz aktive Adressbuchfirma, hat Timotheus Kim die Domain telefon-info.ch registriert Mehr Info
Die unserer Ansicht nach wertlosen Adressenverzeichnisse
  • www.gelbeseite.ag
Methode
Aktivitäten
ab April 2009 in Deutschland / Schweiz aktiv
Das unserer Ansicht nach irreführende Formular - eine ABC-Variante
Formular April 2009 Made in Switzerland April 2009 Yellow Publishing Ltd. Juli 2009
Variante April 2008
Geworben wird hier mit einer angeblich zusätzlichen - kostenlosen - Anmeldung bei "Google".
Es wird unaufgefordert per Fax verschickt. Im oberen Teil des Formulars tauchen mehrfach die Begriffe "Google" und "kostenlos" bzw. "ohne zusätzliche Kosten" auf.
Die Firmendaten sind bereits voreingetragen, so dass der Empfänger denkt, es handele sich um einen Korrekturabzug für einen bereits bestehenden Eintrag. Wo die Firmendaten eingetragen werden - nämlich im Internetverzeichnis made-in.cc - ist nur dem kleingedruckten Fließtext zu entnehmen, ebenso die Kostenpflichtigkeit.
Der Preis ist monatlich mit 89,- Euro angegeben, obwohl die Vertragszeit 2 Jahre beträgt und jährlich im voraus gezahlt werden muss.
Variante Juli 2009
Kommt wie immer unaufgefordert per Fax. Es ist überschrieben mit "Gelbe Seiten mit Datenmeldung an www.google.de".
Rechts oben hat das Formular eine Terminabgabe, es soll bis zum 23. Juli 2009 zurückgeschickt werden - was ja ganz schlüssig ist, wenn es sich um die Printausgabe der "Gelben Seiten" handelt.
Tatsächlich kommt das Formular aber nicht von den bekannten "Gelben Seiten", sondern von der Yellow Publishing Ltd. mit englischer Geschäftsadresse.
Im oberen kleingedruckten Fließtext taucht der Begriff "Google" sieben Mal auf!
Die Firmendaten sind bereits voreingetragen, so dass der Empfänger denkt, es handele sich um einen Korrekturabzug für einen bereits bestehenden Eintrag. Geworben wird diesmal mit einem Eintrag in www.gelbeseite.ag.
Die Kostenpflichtigkeit ist wie immer im Kleingedruckten versteckt. Der Preis ist monatlich mit 79,- Euro angegeben, obwohl die Vertragszeit 2 Jahre beträgt und jährlich im voraus gezahlt werden muss.
Gerichtsstand
diesmal London
Droht der Gegner mit einem ausländischen Gerichtsstand, so ist es besser, die Initiative zu ergreifen und selber in einer Feststellungsklage die Unwirksamkeit des "Vertrages" feststellen zu lassen - da nach dem "Luganer Abkommen" tatsächlich eine Klage des Gegners im Ausland möglich ist, wenn ein ausländischer Gerichtsstand ausdrücklich im Formular benannt wurde. mehr Infos
Hinweis: Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Gerichtsstandsvereinbarung ist nicht wirksam wenn die Klägerin dort nicht ihren Sitz hat (vgl. Zöller, § 38 ZPO Rn. 22)
16.05.2008 AG Wiesbaden AZ: 91 C 73/08 - 35 (betr. DPM Presse- und Medienverlag GmbH)

"Es sind weitere Bedenken bezüglich der örtlichen Zuständigkeit des angerufenen Gerichts entstanden:
Aus einem Parallelverfahren der Klägerin vor dem Amtsgericht Wiesbaden mit dem Aktenzeichen 92 C 4582 / 07 - 31 ist gerichtlich bekannt geworden, dass die Klägerin in Wiesbaden kein Geschäftslokal unterhält. Unter der Anschrift Kreuzberger Ring 21 in Wiesbaden befinde sich nur ein Büroservice, der auch Post für die Klägerin entgegennimmt.
Wenn die Klägerin nicht in Wiesbaden ihren Sitz hat, ist auch die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Gerichtsstandsvereinbarung nicht wirksam (vgl. Zöller, § 38 ZPO Rn. 22)

Deshalb sollte immer geklärt werden, ob die Firma tatsächlich dort ihren Firmensitz hat, wo sie behauptet, ihren Firmensitz zu haben - oder ob sie lediglich bei einem Büroservice einen Briefkasten angemietet hat. Bewahren Sie auch Briefumschläge mit Poststempel auf.
Geldeintreiber
Abacus Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH, Rosmarstr. 104, 50226 Frechen / Deutschland. Tel: 02234-278005; Fax: 02234-278006
Mitglied im Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. http://www.inkasso.de/ - Wenn Sie sich genötigt fühlen, können Sie sich bei diesem Verband beschweren.
August 2009 Ob eine Forderung strittig ist, interessiert Abacus nicht und kündigt nach der Anfechtung ein Titulierungsverfahren in England an, wobei ein einschüchternd wirkendes Gutachten einer englischen Anwältin beigefügt ist.
Dem Betroffenen steht es "selbstverständlich frei, sich vor einem Londoner Gericht durch eine englische Anwaltskanzlei vertreten und verteidigen zu lassen", so Abacus.
Das Gutachten hat die Inkassoanwältin Sandra Morrison, Fountain Court, 68 Fountain Street, GB-Manchester M2 2 FB, Großbritannien erstellt - laut Schreiben von Abacus handelt es sich um die Anwältin der Yellow Publishing Ltd. -
Bisher ist nichts von Klagen in England bekannt. Trotzdem ist es ratsam, sich von einem erfahrenen Anwalt außergerichtlich vertreten zu lassen (siehe Anwaltsliste).
Die Inkassofirma Abacus vertritt noch eine weitere Mendelssohn-Firma: die Interbusiness Research Institute SA in der Schweiz.
Juli 2010 KLS Rechtsanwälte PG, Kirsch Langer Schubert, Gleueler Str. 277, 50935 Köln (Deckstein) vertritt die rechtlichen Interessen der Yellow Publishing Ltd. in England.
Erfahrungen und Gegenwehr
Allgemein
Februar 2010 Die Nummer, auf welche man das Formular retounieren soll, ist eine internationale Nummer (00)800 329 776 32, verwaltet durch die ITU.int in Genf. Empfänger des Formulars sollten dieses Unternehmen auf die Geschäftemacherei des Halters hinweisen und um Herausgabe der Absenderdaten bitten.
Nichts zahlen! Nachdem Sie eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung etc. - siehe Abwehrstrategie - abgeschickt haben sollten Sie sich unter Was kann noch gegen diese Schwindeleien getan werden über weitere Schritte informieren.
Faxwerbung ist nicht erlaubt. Daher sollte man, wenn man ein unerwünschtes Fax erhalten hat, bei der Wettbewerbszentrale (www.wettbewerbszentrale) eine Beschwerde machen. Möglich wäre auch, die Firma wegen unerwünschter Faxwerbung abzumahnen - wenn man den Absender kennt.
Nach mehreren von Rechtsanwalt Stefan Richter, Berlin (siehe Anwaltsliste) zitierten
Entscheidungen dürfte es durchaus zulässig sein, ein unerbeten zugesandtes Eintragungsformular mit unklarem Absender auszufüllen und zurückzusenden und die Rechnungslegung abzuwarten, um den Verursacher belästigender Werbung zu ermitteln.
Jeder, der sich reingelegt fühlt, sollte unbedingt Strafanzeige bei der örtlichen Polizei erstatten.
Alle, die betroffen sind, sollten ihre Beschwerden an die EU-Kommission (sowie an die nationalen Behörden) schicken, damit das Ausmaß des Problems deutlich wird. Mehr Info
Betroffenen wird empfohlen, sich umgehend mit ihren Unterlagen (inklusive Formular) an diese Einrichtungen zu wenden - mit der Bitte um Überprüfung, da Sie sich hereingelegt fühlen und es sich bei den oben genannten Limiteds Ihrer Ansicht nach um englische Betrüger-Firmen handelt. Über Zusendung eines Musterbriefs in englischer Sprache, den andere Betroffene verwenden können, würden wir uns sehr freuen.
Advertising Standards Authority  (Self regulatory body)
Advertising Standards Authority, Mid City Place, 71 High Holborn, London, WC1V 6QT,United Kingdom
UK Government Regulator The Office Of fair Trading
SCAMBUSTERS, Fleetbank House, 2-6 Salisbury Square, London, EC4Y 8JX, United Kingdom; Email: enquiries@oft.gsi.gov.uk
Local Trading standards
West Yorkshire Trading Standards, P.O. Box 5, Nepshaw Lane South, Morley, Leeds, LS 27 0QP, United Kingdom
Droht der Gegner mit einem ausländischen Gerichtsstand, so ist es besser, die Initiative zu ergreifen und selber in einer Feststellungsklage die Unwirksamkeit des "Vertrages" feststellen zu lassen - da nach dem "Luganer Abkommen" tatsächlich eine Klage des Gegners im Ausland möglich ist, wenn ein ausländischer Gerichtsstand ausdrücklich im Formular benannt wurde. mehr Infos
Hinweis: Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Gerichtsstandsvereinbarung ist nicht wirksam wenn die Klägerin dort nicht ihren Sitz hat (vgl. Zöller, § 38 ZPO Rn. 22)
Deshalb sollte immer geklärt werden, ob die Firma tatsächlich dort ihren Firmensitz hat, oder ob sie lediglich bei einem Büroservice einen Briefkasten angemietet hat..
Die wahren Hintermänner halten sich im übrigen in Spanien auf, nicht in England. Mehr Info
Im Falle von Mahnungen beim DSW nachfragen, ob Ihr Formular bereits mit Unterlassungserklärung oder Urteilen belegbar ist.
Man kann die Bundesnetzagentur wegen Rufnummernmissbrauch informieren
Die Rechtlage in Österreich | Wenden Sie sich an den österr. Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb, Ihre Wirtschaftskammer - Info der Wirtschaftskammer Kärnten
Die Rechtslage in der Schweiz | SECO-Broschüre zum Thema Adressbuchschwindel | suchfuchs.ch: Adressbuchschwindel - So können Sie sich schützen!
Das Bankkonto
Informieren Sie die Bank über Ihre Erfahrungen mit der Firma. Banken können Firmenkonten sperren, wenn sie die Geschäftspraktiken einer Firma nicht billigen. unter Was kann noch getan werden
Hier ein Beispiel für eine erfolgreiche Kontosperrung
März 2009 Amro Bank IBAN: NL36ABNA0589269674 SWIFT: ABNANL2A
Februar 2009
Hypovereinsbank Hamburg BLZ 200 300 00 KTO 602068075
Erfahrungsberichte
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Juristisch
Erfolgt eine Berechnung auf Grund der Faxformulare, wird zwar massiv gemahnt, aber bisher ist nichts bekannt, dass die Firmen auf Zahlung klagen.
Ein interessantes Urteil, das sich mit der Angabe des Preises pro Monat auseinandersetzt:
AG Wiesbaden - 92 C 5103/06 - 22 - vom 25.09.2008 "weil das von der Klägerin versandte Vertragsformular die Vertragsinformationen in einer Art und Weise darstellt, die bei flüchtiger Lektüre einen Irrtum über Laufzeit und Kosten der vertraglichen Leistung begünstigen. So ist dort zum Ersten der monatliche "Marketingbeitrag" angegeben, obwohl eine monatliche Zahlung nach den weiteren Vertragsbedingungen gar nicht in Frage kommt..."

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