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Online Verlagsgesellschaft mbH / Düsseldorf - Lohmüller
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Die Masche: verschickt Formulare nach "Henghuber-Art"
Informieren Sie bitte diese Info-Seite über die Aktivitäten der Schwindler, über Namen und Methoden, beschreiben Sie, ob und wie Sie getäuscht wurden und warum Sie sich hereingelegt fühlen. Schicken Sie uns Formular, AGBs, Rechnung, Mahnungen. Damit helfen Sie uns und anderen! Kontakt

Online Verlagsgesellschaft mbH ab Oktober 2002
Adresse
40212 Düsseldorf - Königsallee 60 F Standort Düsseldorf
Handelsregister Registergericht Düsseldorf HRB 42933 Juli 2006 ist die Gesellschaft aufgelöst
Kontakt TEL.: 0211-8903-288
Geschäftsführer Geschäftsführer Wolfgang Lohmüller
Die Düsseldorfer Adresse ist nur eine Briefkastenfirma - Das tatsächliche Geschäft wird von München aus betrieben.
Das Internetverzeichnis
www.firmenanzeiger.de - gehört 2006 - lt. Impressum der IT DataServices AG in Baar / Schweiz (Beleg) mehr Infos hier
Methode
Das Formular
Auch dieses Formular ist - wie die bisher von Henghuber - Lohmüller verwendeten Formulare - auf Betrug ausgerichtet. Das wichtigste, der Preis - ist im Fließtext versteckt.
Und dass es sich um einen "Vertrag" handelt, wird durch verharmlosende Wortwahl und fettgedruckte Hinweise verschleiert. Diese Art von Formularen wurde bereits vielfach von Gerichten als auf arglistige Täuschung abzielend erkannt. Derartige Formulare sind bereits von 2 Oberlandesgerichten und 1 Landgericht verboten wurden.
September 2004 Inzwischen hat das oberste Gericht - der BGH - das Henghuber Formular endgültig verboten Die juristische Geschichte des Formblatts)
Geldeintreiber
RA Oellers vom Anwaltsbüro Schneider & Schwegler, Düsseldorf Mehr über seine Methoden
Erfahrungen und Gegenwehr
Nachdem Sie eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung etc. - siehe Abwehrstrategie - abgeschickt haben, sollten Sie sich unter Was kann noch gegen diese Schwindeleien getan werden über weitere Schritte informieren.
Erfahrungsberichte
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Das Bankkonto
Siehe Info: Informieren Sie die Bank über Ihre Erfahrungen mit der Firma. Banken können Firmenkonten sperren, wenn sie die Geschäftspraktiken einer Firma nicht billigen. unter: Was kann noch getan werden
Bisher hat es trotz ständiger Drohungen noch keinen Versuch gegeben, gerichtlich vorzugehen und auf Zahlung zu klagen. Jedenfalls ist nichts darüber bekannt geworden.
Die Infrastruktur Stand 2002 - 2004
Wolfgang Lohmüller - Ron B. Täubert - Ludwig Henghuber
Wolfgang Lohmüller (geb. am 27. 5. 1968) ist ein alter Hase in Sachen Register-Betrug. Er betreibt sein Geschäft von den verschiedensten Standorten aus - so betrieb er z. B. in Ingolstadt den "Bundesfachverlag für Gewerbedaten" Inh. Wolfgang Lohmüller und ergaunerte mit versteckter Preisangabe Unterschriften, bis der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität sein schrilles Treiben unterband.
Er meldete daraufhin den Standort Ingolstadt (aber nicht sein Gewerbe) ab und wurde Geschäftsführer von Henghubers Firma "Online Verlag GmbH".
Die arbeitete prinzipiell mit dem gleichen Formblatt weiter und hatte in Düsseldorf Ratingen eine Briefkastenadresse. Bis hier das Formular ebenfalls verboten wurde hatten diese Herren erst einmal mehr als 1 Jahr Zeit, abzusahnen.

Zur juristischen Geschichte des Formulars

Als dann das "Henghuber Formular" auch hier verboten wurde gründete Herr Lohmüller flugs eine "neue" Firma - die "Online Verlagsgesellschaft mbH".
Das betrügerische Formularprinzip der versteckten Preisangabe blieb natürlich erhalten - auch das Internetverzeichnis ist das alte geblieben = www.firmenanzeiger.de (dahinter stecken wiederum der Herr Henghuber - und sein Sohn Alexander Henghuber.)
Mai 2003 Lohmüller benutzt sogar das alte Briefpapier Layout weiter. Deshalb gilt auch für diese Firma, was unter der Info zu den Henghuber Firmen zu finden ist. .
Wolfgang Lohmüller - München
Die Münchner Anschrift lautete: Wolfgang Lohmüller, Washingtonstraße 10, 80639 München
Herr Lohmüller ist beim Billard-Spiel in Ingolstadt anzutreffen Mehr Info
Warum Düsseldorf ?
Düsseldorf ist nur eine Briefkastenadresse. In DDF-Ratingen hat auch die Online Verlags GmbH ihren Sitz. (Gf. Lohmüller, Inh. Henghuber - München / Dezember 2003 Lohmüller scheint als GF bei Henghubers Ratinger Firma ausgeschieden)
In der Königsallee 60 hat noch ein weiterer "Online" Betrüger sein Geschäft: Ron B. Täubert

weitere Infos zu Täubert

In der Königsallee 60 G ist außerdem das Anwaltsbüro bzw. der Geldeintreiber Oellers angesiedelt.

Mehr über seine Methoden

Warum wohl alle in Düsseldorf sitzen ?
Das hat möglicherweise etwas mit der hier so anderen Rechtsprechung zu tun - denn Düsseldorf stellte sich lange gegen gerichtliche Entscheidungen, in denen die "Henghuber Formulare" im ganzen Bundesgebiet als betrügerisch eingestuft wurden.

"Zur juristischen Geschichte des Formblattes"

Kommentare
"Online" mit zweiter Adresse in Düsseldorf - juristischer Trick oder was? November 2002
Im August 2002 ging Herr Lohmüller im Dienste von Herrn Henghuber --- trotz Gerichtsverbot für sein Formular --- wieder auf Kundenfang. Jetzt - im Oktober / November - rollt die nächste Formularwelle - allerdings mit einer neuen Firma - die der alten (wie die Formulare) zum Verwechseln ähnlich sieht.
Die alte "Firma" heißt "Online Verlag GmbH - Ratingen" (Ratingen / Henghuber) und existiert zur Zeit weiter.
Die neue "Firma" heißt: "Online-Verlagsgesellschaft mbH" (Düsseldorf / Lohmüller) Die neue Anschrift ist : 40212 Düsseldorf - Königsallee 60 F TEL.: 0211-8903-288 (Fax: - 289)

Zur Formularversion "Oktober 2002"

Lohmüllers Chef Henghuber kommt natürlich auch jetzt nicht zu kurz, denn Lohmüller bringt seine hereingelegten Kunden im www.firmenanzeiger.de unter - und dieses Internet Adressverzeichnis wird von Henghuber und seinem Sohn "Alexander" betrieben. Auf die Art und Weise bleibt das tolle Geschäft schön in der Familie....

24. Juni 2003
Wann gibt es endlich 3 Jahre Gefängnis für Herrn Lohmüller ?

Adressbuchschwindler Wolfgang Lohmüller verschickt wieder massenweise "Eintragungsantrag"

Es ist unglaublich aber wahr - eine neue Welle von "Eintragungsanträgen" rollt über die Gewerbetreibenden - und immer noch kein Staatsanwalt in Sicht, der sich dieses Herrn annimmt. Dabei hatte doch schon im April 2001 ein BGH Urteil in einem anderen Offertenschwindel (damals wurden wie Rechnungen aussehende "Angebote" verschickt) festgestellt, dass es eine (versuchte) Täuschung ist im Sinne des StGB § 263 Abs. 1, wenn der wahre Charakter des Anschreibens unter "ferner liefen" versteckt wird. (mehr zu diesem BGH Urteil)
Längst haben Zivilgerichte in einer Vielzahl von Prozessen festgestellt, dass diese Offerten und Eintragungsanträge für sinnlose unserer Ansicht nach wertlose Internetverzeichnisse mit versteckt untergebrachter Preisangabe betrügerisch sind. Aber strafrechtlich ist bisher nie etwas passiert. Wie lange noch ? (Hier das aktuelle - alte- Formular )

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