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| Die Masche: Arbeitet mit der Heller Masche |
Informieren Sie bitte diese Info-Seite
über die Aktivitäten der Firmen und Personen, über Namen und Methoden, beschreiben Sie, ob und wie Sie getäuscht
wurden und warum Sie sich hereingelegt fühlen. Schicken Sie uns Formular, AGBs, Rechnung, Mahnungen. Damit helfen Sie uns und anderen! Kontakt |
wichtiger Hinweis
Die Branchenklick GmbH wedelt gerne mit Amtgerichtsurteilen aus Prozessen, die sie gewonnen hat. Immer wieder kommt es vor, dass Betroffene mit ihren unbedarften Hausanwälten keine Chance haben gegen die ausgebufften Anwälte der Betrüger. Die haben jahrelang alle Kniffe und Feinheiten der Gesetze, die den Betrügern helfen können, ausgekundschaftet.
Sie sollten nicht selbst mit den gegnerischen Anwälten verhandeln - das ist zu gefährlich - die wissen genau, wie sie einen reinlegen können.
Hier hilft nur: Nehmen Sie einen Anwalt, der sich auskennt - möglichst einen, der Ahnung hat und der weiß, wie schwierig es ist, diese Schwindler zu überführen. Und der das entsprechende know-how hat... (siehe Anwaltsliste) |
| NEWS |
| Juli 2010 Keine Chance für Adressbuchbetrüger in Frankreich: Heller-Gefolgsmann Benedikt Wohlfart wegen Branchenbuchbetrugs zu 30 000,- Euro und einer 2jährigen Haftstrafe verurteilt. Trotzdem wird weiter abgezockt - diesmal im Nachbarland Belgien. Mehr zu Benedikt Wohlfart |
| Dezember 2009 Branchenklick GmbH erneut mit Branchenbuch-Formular aktiv Muster |
| 26.03.2009 OLG Frankfurt verbietet irreführendes Branchenbuch-Formular Urteil 6 U 242/08 |
| November 2008 Branchenklick GmbH bringt neues Branchenbuchformular in Umlauf Muster |
| 11. September 2008 11. Informationsgespräche im europäischen Parlament: Was kann gegen Adressbuchschwindel getan werden? Mehr Info |
| Juli 2008 neue Aktivitäten von Oliver Heller mit der Neue Branchenbuch AG / NBAG / Frankfurt |
| Methode |
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Es sind bereits Daten maschinell voreingetragen, so dass der Empfänger denkt, es handele sich um einen Korrekturabzug für ein offizielles Branchenbuch. Über dem Korrekturfeld wird als Eintragungsart "Standard Business Eintrag" genannt und darunter ein Preis p.M.: € 82,00 - obwohl genug Platz vorhanden wäre, wird "Monat" nicht ausgeschrieben. Siehe auch NBAG-Formular A, wie es im Juli 2008 verwendet wurde. Mehr Info zur Heller-Firma NBAG
Dass ein Gesamtpreis von 984,- Euro pro Jahr fällig wird, der komplett jeweils zu Beginn des Jahres bezahlt werden muss, und dass die Laufzeit 2 Jahre beträgt, ist lediglich aus dem kleingedruckten Fließtext zu erfahren.
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| Aus den AGB: Der Besteller erklärt sich ebenfalls damit einverstanden, dass BKG die Daten und den Werbevertrag anderen Firmen abtreten bzw. veräußern darf. Der Besteller erklärt sich ebenfalls damit einverstanden, dass BKG den Anzeigeneintrag auch unter einer anderen Domain veröffentlichen kann, sofern die Werbewirksamkeit darunter nicht unangemessen beeinträchtigt wird. Das beinhaltet auch, dass BKG das Recht hat, den Anzeigeneintrag von anderen Verlagen, Providern oder Dienstleistern veröffentlichen zu lassen. |
| Inkassomethoden |
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| Erfahrungen
und Gegenwehr |
| Wenn Sie sich reingelegt fühlen |
Schreiben Sie eine Anfechtungserklärung - Zur
Info Seite Anfechtungserklärungen |
| Fordern Sie bereits gezahltes Geld zurück ( mehr Infos hier >>> und >>> ) |
| Bankkonto |
| Informieren Sie die Bank über Ihre Erfahrungen mit der Firma. Banken können Firmenkonten sperren, wenn sie die Geschäftspraktiken einer Firma nicht billigen. Mehr
Infos hier. |
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| Zeugen |
D ass Sie
nicht allein reingefallen sind, zeigen und beweisen die Erfahrungsberichte - da so etwas auch als empirischer Beweis vor Gericht genutzt
werden kann, schicken Sie uns bitte auch Ihre Beschreibung, warum Sie auf
das Formular reingefallen sind - Kontakt |
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Juristisch |
| Achtung: Von "interessierter Seite" wird gern ein anderes BGH Urteil
vom Februar 2005 zitiert, das die Rechtsgültigkeit des "Henghuber"Formulars
beweisen soll mehr
dazu hier |
Dillettantische Feststellungsklage gegen Branchenklick vom AG München abgewiesen
(AG-München 282 C 32338/08) . |
Ein Wirt hatte versucht, das Branchenklick Formular wegen Irrtums in einer Feststellugnsklage für unwirksam zu erklären, und sein offensichtlich etwas dünn beschlagener Anwalt ging dabei unglaublich töricht vor. |
Das Gericht wies die Klage ab mit der Begründung: |
"Vorliegend fehlt es jedoch nach der aus den vorliegenden Unterlagen gebildeten Überzeugung des Gerichts an einem zur Anfechtung berechtigten Irrtum ... Kein Irrtum liegt nämlich vor, wenn der Erklärende eine Erklärung in dem Bewusstsein abgibt, ihren Inhalt nicht oder nicht vollständig zu kennen ... Wer eine in einer Urkunde verkörperte Erklärung ungelesen unterschreibt, hat kein Anfechtungsrecht ..." |
Das Gericht macht deutlich: Eine Anfechtung wegen Irrtums hat nur dann Aussichten auf Erfolg, wenn man einem Irrtum erliegen konnte OBWOHL man das Formular gelesen hat.
Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die irreführenden Merkmale derartig überwiegen, dass die richtigstellenden Merkmale trotz Lesens nicht in das Bewusstsein vordringen. |
Das ist regelmäßig bei Trickformularen der Fall - es muss aber dem Gericht auch eindeutig dargelegt werden. Wer glaubt, auf die Arbeit einer ausführlichen Darstellung verzichten zu können, warum er einem Irrtum erlag, warum das Formular regelmäßig zu Irrtümern führt (Beweis etwa andere Betroffene, andere Urteile) - den schmettert das Gericht leider ab. |
Dass ausgerechnet bei Branchenklick diese Darlegeung misslungen ist, obwohl auf unseren Seiten massenweise Belege zu finden sind - bis hin zu einer strafrechtlichen Verurteilung bei einem ähnlichen Formular - ist kaum noch nachzuvollziehen. |
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| Urteile, die helfen können |
| Urteilssammlung zu Branchenbuch-Formularen |
| Urteil 6 U 242/08 vom 26.03.2009 |
| OLG Frankfurt verbietet irreführendes Branchenbuch-Formular |
| AG Wiesbaden - 92 C 5103/06 - 22 - vom 25.09.2008 |
| Ein interessantes Urteil, das sich mit der Angabe des Preises pro Monat auseinandersetzt:: "weil das von der Klägerin versandte Vertragsformular die Vertragsinformationen in einer Art und Weise darstellt, die bei flüchtiger Lektüre einen Irrtum über Laufzeit und Kosten der vertraglichen Leistung begünstigen. So ist dort zum Ersten der monatliche "Marketingbeitrag" angegeben, obwohl eine monatliche Zahlung nach den weiteren Vertragsbedingungen gar nicht in Frage kommt..." |
| 28. Oktober 2008 Urteil
AG Erding Az.5 C 744/08 |
TM TeleMedia Verlags GmbH verliert Prozess "...ist ersichtlich, dass die Klägerin mit Unterbreitung von Angeboten der vorliegenden Art darauf abzielt, die mangelnde Sorgfalt der Adressaten beim Lesen des Angebotstextes zu nutzen, um zum Vertragsabschluss zu gelangen. Insgesamt wird durch Wortwahl und optische Aufbereitung, wie bereits aufgeführt, der Eindruck erweckt, es gehe für den Adressaten darum, bereits voreingetragene Daten seiner Firma zu kontrollieren und zu korrigieren. Es wird der Anschein eines bereits bestehenden Eintrags und einer bereits bestehenden laufenden Geschäftsbeziehung hervorgerufen.
Die damit festgestellten Bestandteile der objektiven Täuschung lassen vorliegend die Annahme eines von Täuschungswillen getragenen Verhaltens zu..." |
| erstritten von Rechtsanwältin Andrea Spötzl, Ebersberg |
| AG München AZ 132 C 30161/06 vom April 2007 |
| "ein entgeltlicher Vertrag ist durch die Unterzeichnung des Angebots...nicht zustande gekommen...." |
| erstritten von Rechtsanwalt Thamm, Mannheim |
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