Hinweis: Immer wieder gelingt es Firmen, GOOGLE unter Druck zu setzen, bestimmte unserer Informationen aus den Suchergebnisseiten bei GOOGLE.de zu entfernen.
Die unzensierte GOOGLE-Suchmaschine für Deutschland finden Sie HIER:
Diese Seiten werden immer wieder Opfer von sog. DDoS-Attacken (siehe wikipedia.org) Für den Fall, dass diese Infoseite einmal nicht erreichbar sein sollte, notieren Sie sich folgende Emailadresse (attackenabwehr@gmail.com).

| Datenschutzerklärung / Wichtiger Hinweis | Home | Wir über uns | Netzwerke | Namensliste | Länderübersicht | Feedback | Die Witzeseite | Vorsicht Zensur! | DSW | DPMA | BAV | AADW | ÖAVV |
Anzeigenschwindel
| Startseite Anzeigenfirmen | Firmenübersicht | Newsübersicht |
Erfahrungen geschädigter Verlage | Die Rechtslage | Liste der gewonnenen Prozesse |
Adressbuchschwindel
| Startseite Adressbuchfirmen   |   Firmenübersicht | Liste der Adressengräber | Newsübersicht | Newsübersicht Europaparlament | Urteilssammlung |

 

 

Wir sind für unsere Arbeit auf Spenden angewiesen. Bitte beteiligen Sie sich, wenn Sie diese Seiten nützlich fanden

Infos zu Branchenklick GmbH Stand 2008 - 2010 siehe auch Oliver Heller
(172

Die Masche: Arbeitet mit der Heller Masche
Informieren Sie bitte diese Info-Seite über die Aktivitäten der Firmen und Personen, über Namen und Methoden, beschreiben Sie, ob und wie Sie getäuscht wurden und warum Sie sich hereingelegt fühlen. Schicken Sie uns Formular, AGBs, Rechnung, Mahnungen. Damit helfen Sie uns und anderen! Kontakt
wichtiger Hinweis
Die Branchenklick GmbH wedelt gerne mit Amtgerichtsurteilen aus Prozessen, die sie gewonnen hat. Immer wieder kommt es vor, dass Betroffene mit ihren unbedarften Hausanwälten keine Chance haben gegen die ausgebufften Anwälte der Betrüger. Die haben jahrelang alle Kniffe und Feinheiten der Gesetze, die den Betrügern helfen können,  ausgekundschaftet.
Sie sollten nicht selbst mit den gegnerischen Anwälten verhandeln - das ist zu gefährlich - die wissen genau, wie sie einen reinlegen können.
Hier hilft nur: Nehmen Sie einen Anwalt, der sich auskennt - möglichst einen, der Ahnung hat und der weiß, wie schwierig es ist, diese Schwindler zu überführen. Und der das entsprechende know-how hat... (siehe Anwaltsliste)

NEWS
Juli 2010 Keine Chance für Adressbuchbetrüger in Frankreich: Heller-Gefolgsmann Benedikt Wohlfart wegen Branchenbuchbetrugs zu 30 000,- Euro und einer 2jährigen Haftstrafe verurteilt. Trotzdem wird weiter abgezockt - diesmal im Nachbarland Belgien. Mehr zu Benedikt Wohlfart
Dezember 2009 Branchenklick GmbH erneut mit Branchenbuch-Formular aktiv Muster
26.03.2009 OLG Frankfurt verbietet irreführendes Branchenbuch-Formular Urteil 6 U 242/08
November 2008 Branchenklick GmbH bringt neues Branchenbuchformular in Umlauf Muster
11. September 2008 11. Informationsgespräche im europäischen Parlament: Was kann gegen Adressbuchschwindel getan werden? Mehr Info
Juli 2008 neue Aktivitäten von Oliver Heller mit der Neue Branchenbuch AG / NBAG / Frankfurt

Branchenklick GmbH

Adresse
Münchener Str. 81, 85737 Ismaning
Kontakt Tel.: 089.960 578 - 0 Fax: 089.960 578 -20 www.branchenklick.de
Handelsregister München, HRB 156056
Steuer Nr. 9143 / 806 / 54561
Geschäftsführer Michael Ludwig Bauer
Die Branchenklick GmbH ist Eigentümerin der MR Branchen und Telefon Verlagsgesellschaft (Stand Juli 2010)
Branchenklick GmbH ist nur eine Firma von vielen, die unter dem Einfluss von Oliver Heller steht
Kommentar: Wer steckt hinter der Branchenklick GmbH?
Das unserer Ansicht nach wertlose Adressenverzeichnis
meinbranchenbuch.de ihregelbenseiten.de branchenklick.de

2009 Die Branchenklick GmbH hat meinbranchenbuch.de von der MR Branchen und Telefon Verlagsgesellschaft mbH übernommen. Eine Auswertung des Online-Branchenverzeichnisses

Methode
Das Formular
Formular 2008 Formular Juni 2009 Formular Dezember 2009 Formular März 2010

Es sind bereits Daten maschinell voreingetragen, so dass der Empfänger denkt, es handele sich um einen Korrekturabzug für ein offizielles Branchenbuch. Über dem Korrekturfeld wird als Eintragungsart "Standard Business Eintrag" genannt und darunter ein Preis p.M.: € 82,00 - obwohl genug Platz vorhanden wäre, wird "Monat" nicht ausgeschrieben. Siehe auch NBAG-Formular A, wie es im Juli 2008 verwendet wurde. Mehr Info zur Heller-Firma NBAG

Dass ein Gesamtpreis von 984,- Euro pro Jahr fällig wird, der komplett jeweils zu Beginn des Jahres bezahlt werden muss, und dass die Laufzeit 2 Jahre beträgt, ist lediglich aus dem kleingedruckten Fließtext zu erfahren.

Aus den AGB: Der Besteller erklärt sich ebenfalls damit einverstanden, dass BKG die Daten und den Werbevertrag anderen Firmen abtreten bzw. veräußern darf. Der Besteller erklärt sich ebenfalls damit einverstanden, dass BKG den Anzeigeneintrag auch unter einer anderen Domain veröffentlichen kann, sofern die Werbewirksamkeit darunter nicht unangemessen beeinträchtigt wird. Das beinhaltet auch, dass BKG das Recht hat, den Anzeigeneintrag von anderen Verlagen, Providern oder Dienstleistern veröffentlichen zu lassen.
Inkassomethoden
 
Erfahrungen und Gegenwehr
Wenn Sie sich reingelegt fühlen

Schreiben Sie eine Anfechtungserklärung - Zur Info Seite Anfechtungserklärungen

Fordern Sie bereits gezahltes Geld zurück ( mehr Infos hier >>> und >>> )
Bankkonto
Informieren Sie die Bank über Ihre Erfahrungen mit der Firma. Banken können Firmenkonten sperren, wenn sie die Geschäftspraktiken einer Firma nicht billigen. Mehr Infos hier.
Stellen Sie Strafanzeige - Beispiel einer Strafanzeige, die sich auf die Aktivitäten von 2005 bezieht - Informieren Sie den DSW - Informieren Sie Ihre IHK (Rechtsabteilung) - Informieren Sie die Telekom - und gucken Sie außerdem hier: Was jedermann gegen betrügerische Adressbuchfirmen tun kann
Zeugen
Dass Sie nicht allein reingefallen sind, zeigen und beweisen die Erfahrungsberichte - da so etwas auch als empirischer Beweis vor Gericht genutzt werden kann, schicken Sie uns bitte auch Ihre Beschreibung, warum Sie auf das Formular reingefallen sind - Kontakt
Rechtsanwalt Theisen, Dresden, hat bereits mit der Firma zutun November 2008
Juristisch
Achtung: Von "interessierter Seite" wird gern ein anderes BGH Urteil vom Februar 2005 zitiert, das die Rechtsgültigkeit des "Henghuber"Formulars beweisen soll mehr dazu hier
Dillettantische Feststellungsklage gegen Branchenklick vom AG München abgewiesen
(AG-München 282 C 32338/08) .
Ein Wirt hatte versucht, das Branchenklick Formular wegen Irrtums in einer Feststellugnsklage für unwirksam zu erklären, und sein offensichtlich etwas dünn beschlagener Anwalt ging dabei unglaublich töricht vor.
Das Gericht wies die Klage ab mit der Begründung:
"Vorliegend fehlt es jedoch nach der aus den vorliegenden Unterlagen gebildeten Überzeugung des Gerichts an einem zur Anfechtung berechtigten Irrtum ... Kein Irrtum liegt nämlich vor, wenn der Erklärende eine Erklärung in dem Bewusstsein abgibt, ihren Inhalt nicht oder nicht vollständig zu kennen ... Wer eine in einer Urkunde verkörperte Erklärung ungelesen unterschreibt, hat kein Anfechtungsrecht ..."
Das Gericht macht deutlich: Eine Anfechtung wegen Irrtums hat nur dann Aussichten auf Erfolg, wenn man einem Irrtum erliegen konnte OBWOHL man das Formular gelesen hat.
Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die irreführenden Merkmale derartig überwiegen, dass die richtigstellenden Merkmale trotz Lesens nicht in das Bewusstsein vordringen.
Das ist regelmäßig bei Trickformularen der Fall  - es muss aber dem Gericht auch eindeutig dargelegt werden. Wer glaubt, auf die Arbeit einer ausführlichen Darstellung verzichten zu können, warum er einem Irrtum erlag, warum das Formular regelmäßig zu Irrtümern führt (Beweis etwa andere Betroffene, andere Urteile) - den schmettert das Gericht leider ab.
Dass ausgerechnet bei Branchenklick diese Darlegeung misslungen ist, obwohl auf unseren Seiten massenweise Belege zu finden sind - bis hin zu einer strafrechtlichen Verurteilung bei einem ähnlichen Formular - ist kaum noch nachzuvollziehen.
Urteile, die helfen können
Urteilssammlung zu Branchenbuch-Formularen
Urteil 6 U 242/08 vom 26.03.2009
OLG Frankfurt verbietet irreführendes Branchenbuch-Formular
AG Wiesbaden - 92 C 5103/06 - 22 - vom 25.09.2008
Ein interessantes Urteil, das sich mit der Angabe des Preises pro Monat auseinandersetzt:: "weil das von der Klägerin versandte Vertragsformular die Vertragsinformationen in einer Art und Weise darstellt, die bei flüchtiger Lektüre einen Irrtum über Laufzeit und Kosten der vertraglichen Leistung begünstigen. So ist dort zum Ersten der monatliche "Marketingbeitrag" angegeben, obwohl eine monatliche Zahlung nach den weiteren Vertragsbedingungen gar nicht in Frage kommt..."
28. Oktober 2008 Urteil AG Erding Az.5 C 744/08
TM TeleMedia Verlags GmbH verliert Prozess "...ist ersichtlich, dass die Klägerin mit Unterbreitung von Angeboten der vorliegenden Art darauf abzielt, die mangelnde Sorgfalt der Adressaten beim Lesen des Angebotstextes zu nutzen, um zum Vertragsabschluss zu gelangen. Insgesamt wird durch Wortwahl und optische Aufbereitung, wie bereits aufgeführt, der Eindruck erweckt, es gehe für den Adressaten darum, bereits voreingetragene Daten seiner Firma zu kontrollieren und zu korrigieren. Es wird der Anschein eines bereits bestehenden Eintrags und einer bereits bestehenden laufenden Geschäftsbeziehung hervorgerufen.
Die damit festgestellten Bestandteile der objektiven Täuschung lassen vorliegend die Annahme eines von Täuschungswillen getragenen Verhaltens zu.
.."
erstritten von Rechtsanwältin Andrea Spötzl, Ebersberg
AG München AZ 132 C 30161/06 vom April 2007
"ein entgeltlicher Vertrag ist durch die Unterzeichnung des Angebots...nicht zustande gekommen...."
erstritten von Rechtsanwalt Thamm, Mannheim
Die Infrastruktur

Eigentümer

Siehe auf der Hauptseite der Firma

FIRMENINFO
HINTERGRUND
DAS BRANCHENBUCHFORMULAR
MUSTERBRIEFE
KOMMENTARE
KONTAKTADRESSEN

Deutschland
Niederlande
Österreich
Schweiz
EUROPAPARLAMENT NEWS
MAULKORBVERSUCHE
GEGENWEHR