Infos zu GfW Wirtschaftsmarketing GmbH / ihg24.info / stadtinformationen.com - gewerbe-informationen.com Manuela Rickenbacher + Patrick O. Hewer 
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| verschickt Varianten des DPM-Formulars |
Informieren Sie bitte diese Info-Seite über die Aktivitäten der Firmen, über Namen und Methoden, beschreiben Sie, ob und wie Sie getäuscht wurden und warum Sie sich hereingelegt fühlen. Schicken Sie uns Formular, AGBs, Rechnung, Mahnungen, Briefumschläge mit Poststempel. Damit helfen Sie uns und anderen! Kontakt |
| NEWS |
| Mai 2010 Riesenschwindel: So dreist geht eine Adressbuch-Bande vor. Patrick O. Hewer will nicht «Adressbuchbetrüger» genannt werden. Er ging deshalb gegen einen Solothurner Lehrer vor Gericht - und verlor. Recherchen von a-z zeigen: Hewer gehört zu einem Ring, der sich mit irreführenden Branchenbuch-Formularen seit Jahren eine goldene Nase verdient. Pressebericht a-z.ch |
| 31.03.2010 Schlappe für Hewers FIM Fach- & Informationsmedien GmbH vor dem Obergericht Kanton Solothurn (Urteil) |
| März 2010 AG Stuttgart 13 C 3109/09 TEIL-ANERKENNTNIS-URTEIL - Es wird festgestellt, dass der Kläger nicht verpflichtet ist, an die GfW aufgrund des am 19. September 2006 unterzeichneten Formulars Gewerbezentrale.Info einen Betrag von 842,52 EUR zu bezahlen. Erstritten von Rechtsanwalt Thamm / Mannheim |
| Februar 2009 GfW verschickt Formulare per Fax telefonischer Kontaktaufnahme"RegionalerStadt & Gewerbedienst" für den Eintrag auf stadtauskunft.com Mehr Info |
| Februar 2009 Vorsicht! Erneuter Formularversand für Eintrag in Online-Datenbank gewerbe-information.com |
| Januar 2009 Zahlungsunwillige Kunden erhalten derzeit eine auf Oktober 2008 rückdatierte Rechnungsgutschrift von der GfW (Beispiel) - Diese Rückdatierung könnte mit nicht ordnungsgemäß abgeführter Umsatzsteuer zutun haben. Sollten Sie im Jahr 2009 ebenfalls eine auf 2008 rückdatierte Gutschrift erhalten haben, informieren Sie am besten das Finanzamt Konstanz mit der Bitte um Überprüfung. http://www.fa-konstanz.de/servlet/PB/menu/1195439_l1/index.html |
September 2008 Rechtsanwältin Andrea Spötzl / Ebersberg berichtet, dass sie mit ihrer Mandantin gegen den Mahnbescheid der GfW Einspruch erhob und die GfW daraufhin aus "wirtschaftlichen Gründen" die Klage zurückgenommen hat. |
| 15.05.2008 Medienkonferenz in Bern zum Thema "Vorsicht vor Adressbuchschwindlern!" (mehr Info) |
| 07.11.2007 gewerbezentrale.info auf Unterlassung verklagt (Urteil OLG Frankfurt) |
Mai 2007 IHK Schwerin warnt vor Gewerbezentrale mehr Infos |
| Juli 2005 DSW: Hewer hat Gebrauch der für unzulässig erachteten Firma Gewerbezentrale.de für Industrie, Handel und Gewerbe zu unterlassen |
| GfW Wirtschaftsmarketing GmbH - Gewerbezentrale.info für Industrie Handel und Gewerbe - stadtinformations-dienst.com / Tourist-Informationszentrale.info / stadtinformationen.com |
Adresse 1 |
Konstanzer Strasse 9, 8280 Kreuzlingen / Schweiz |
| Adresse 2 |
Postfach 1558, 8280 Kreuzlingen |
| Adresse 3 |
Postanschrift Königstraße 80, 70173 Stuttgart |
| Kontakt |
www.stadtplaene.com www.ihg24.info www.gewerbezentrale.org www.web-seite.de Tel. 0180-30 30 020 Fax: 0800-800 4200 |
| Handelsregister |
CH-440.4.018.938-0 gegründet März 2006 |
| Geschäftsführer |
Patrick O. Hewer (ab 03/2006) und Manuela Rickenbacher (ab 11/2007) |
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alt: Stanislaw Sobieraj, wohnhaft in Drezdenko, Polen von 04/2006 bis 11/2007 |
| Gesellschafter |
IMB Internationale Medienbeteiligungsholding AG und Patrick Hewer |
| Zweck |
Betrieb von Internetportalen, Verkauf von Werbeanzeigen und Halten von Internetdomänen |
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IMB Internationale Medienbeteiligungsholding AG  |
Adresse |
Konstanzer Strasse 9,CH - 8280 Kreuzlingen |
| Handelsregister |
CH-440.3.018.795-4 ab Januar 2006 |
| Mitglied |
mit Einzelunterschrift: Patrick O. Hewer |
| Revisionsstelle |
BDO Visura in St. Gallen (siehe auch IHZ GmbH) |
| Zweck |
Erwerb, Verwaltung, und Veräusserung von Beteiligungen an Unternehmen |
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| Das unserer Ansicht nach wertlose Internetverzeichnis - hier gibt's noch mehr davon |
| www.ihg24.info |
Weiterleitung nach gewerbezentrale.info - die Suche nach einem Hotel in München lieferte gerade mal 6 Resultate (Beleg). Bäcker, Zahnarzt, Autovermietung - in München null Eintragungen. Bäcker gibt es auch in Berlin nicht, dafür aber 1 (!) Friseur (Beleg). Deutschlandweit sind gerade mal 14 Fahrradhändler eingetragen. Wer würde sich schon in einer solch spärlichen Datenbank Auskunft holen? - Und wer würde freiwillig so viel Geld für einen Eintrag zahlen? Stand November 2006 |
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27. September 2009 Die Zugriffszahlen der GfW-Verzeichnisse Mehr Info |
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| Methode |
| Die Formulare - Mehr Info auf der Übersichtsseite |
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| Die offiziell wirkenden Formulare haben bereits voreingetragene
Daten (Firmenname etc), so dass der Eindruck entsteht, es gäbe
bereits einen Eintrag, der nur korrigiert bzw. ergänzt zu werden brauche. |
| Bei
einer "Neuakquisition" von Kunden muss aber laut Gesetz
deutlich herausgestellt werden, dass es noch keine Geschäftsbeziehung
gibt. Die Formulare der Gewerbezentrale und GfW |
| Nicht zu verwechseln mit dem Formular der Gewerbezentrale Register für Industrie, Handel und Gewerbe mit Gerichtsstand Aschaffenburg bzw. Aley Mehr Info |
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| Die Inkassomethoden |
| Die außergerichtlichen Schreiben der GfW erinnern sehr stark an die Schreiben, die von DPM / GF: Ron Täubert) verschickt werden. |
| Als Geldeintreiber der GfW betätigt sich die RVR Form Forderungsmanagement, Augustenstraße 124, 70197 Stuttgart und droht bei Nichtzahlung mit Einleitung der "erforderlichen gerichtlichen Maßnahmen". Wenden Sie sich in diesem Fall an einen Anwalt, der sich mit Adressbuchverträgen auskennt |
zur Liste der Rechtsanwälte
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In einem vergleichbaren Fall, der die Firma DPM betraf, entschied das AG Wiesbaden 92 C 3458/07 - 22 - am 15.11.2007 zur Erstattung von Inkassokosten
"Die Klage war hinsichtlich der geltend gemachten Inkassokosten in Höhe von 130,50 € abzuweisen. Inkassokosten sind dann nicht erstattungsfähig, wenn der Gläubiger geschäftserfahren ist und die Sache aus der Sicht zum Zeitpunkt der Einschaltung des Dritten zu Inkassozwecken keine besonderen Schwierigkeiten aufwies. Eine Erstattungspflicht für eigene Aufwendungen des Gläubigers besteht nur insofern, als ein wirtschaftlich denkender Mensch bei der Betrachtung ex ante (im Zeitpunkt der Einschaltung des Inkassobüros) diese für notwendig halten durfte. Das Überwachen von Zahlungspflichten und die Übersendung von Mahnungen sind einfachste kaufmännische Tätigkeiten, die zum eigenen Pflichtenkreis der Klägerin gehören. Ein beachtenswertes Interesse, diese Tätigkeiten auf eine andere Rechtsperson zu verlagern und so im Ergebnis eine Erstattung der Aufwendungen zu erlangen, bestehen nicht." |
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Gewonnene
Prozesse als Argumente der Geldeintreiber
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27. September 2009 Die Zugriffszahlen der GfW-Verzeichnisse Mehr Info |
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| Erfahrungen und Gegenwehr |
| Wenn Sie telefonisch kontaktiert wurden |
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| Wenn Sie sich reingelegt fühlen |
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| Die Bankkonten |
| Informieren Sie die Bank über Ihre Erfahrungen mit der Firma. Banken können Firmenkonten sperren, wenn sie die Geschäftspraktiken einer Firma nicht billigen. Mehr
Infos |
| (Beispiel für eine erfolgreiche Kontosperrung) |
| Dezember 2007 Hypovereinsbank Stuttgart BLZ 60020290 Konto
388771224 - im Januar 2009 immer noch aktiv |
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| Erfahrungsberichte |
| Informieren Sie diese Info Seite über
Namen, Adressen, Formulare, Prozesse, Methoden (Kontakt) | zu den Erfahrungsberichten |
| Juristisch |
Das LG Frankfurt / Main AZ 3-08 O 22/09 urteilt am 10.06.2009, dass ein Formular wettbewerbswidrig sei, wenn die Laufzeit von 2 Jahren - und damit der tatsächliche Gesamtpreis - nur den rückseitigen AGB zu entnehmen sind. |
| Achtung: Von "interessierter Seite" wird gern ein anderes BGH Urteil
vom Februar 2005 zitiert, das die Rechtsgültigkeit des "Henghuber"Formulars
beweisen soll mehr
dazu hier |
| Rechtsanwältin Andrea Spötzl, 85560 Ebersberg (siehe Anwaltsliste) vertritt zahlreiche gegen die GfW. |
| September 2008 Rechtsanwältin Spötzl / Ebersberg berichtet, dass Sie mit ihrer Mandantin gegen den Mahnbescheid der GfW Einspruch erhob und die GfW daraufhin aus "wirtschaftlichen Gründen" die Klage zurückgenommen hat. |
| Rechtsanwalt Laukaitis, Augsburg, teilt mit, die GfW habe nach Tätigwerden seiner Kanzlei von der Forderung abgesehen. |
| Hewers juristische Trickkiste: Formularopfer wird zur Zahlung aufgefordert. Wenn nicht gezahlt wird, wird weiter Druck gemacht. Bis hin zur Klageerhebung. Wenn immer noch nicht gezahlt wird, wird die Klage zurückgenommen - das ist der preiswertere Weg für Hewer, denn die Aussichten, so eine Klage zu gewinnen sind zu gering. |
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| Die Formulare von Ron Täuberts DPM Presse-
und Medienverlag GmbH sind von Gerichten als arglistig täuschend erkannt worden. |
| Die Formulare von Hewer sind unseres Wissens bisher noch nicht von Gerichten beurteilt worden, aber sie sind inhaltsgleich mit den Formularen von Täubert. Daher sind die gerichtlichen Entscheidungen zur DPM auch für die Formulare der GfW wichtig. |
Urteilsübersicht zu Varianten des DPM-Formulars
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LG Wiesbaden 10 S 27/08 vom 10.12.2008
DPM Presse- und Medienverlag GmbH verliert am LG Wiesbaden. Das Urteil AG Wiesbaden wird abgeändert und die Klage abgewiesen. Das Gericht erachtet den Vertrag als sittenwidrig und damit nichtig und kommt zu dem Schluss, dass bewusst getäuscht und dadurch ein Irrtum erregt wurde. |
Ein interessantes Urteil, das sich mit der Angabe des Preises pro Monat auseinandersetzt:
AG Wiesbaden - 92 C 5103/06 - 22 - vom 25.09.2008 "weil das von der Klägerin versandte Vertragsformular die Vertragsinformationen in einer Art und Weise darstellt, die bei flüchtiger Lektüre einen Irrtum über Laufzeit und Kosten der vertraglichen Leistung begünstigen. So ist dort zum Ersten der monatliche "Marketingbeitrag" angegeben, obwohl eine monatliche Zahlung nach den weiteren Vertragsbedingungen gar nicht in Frage kommt..." |
Urteil LG Köln Landgericht Köln, 9 S 139/07 gegen DPM / Ron Täubert vom 26.09.2007
" ...Insbesondere in Fällen, in denen der Verfasser eines Vertragsangebotes mittels Aufmachung und Formulierung eine Art der Gestaltung wählt, die objektiv geeignet und subjektiv bestimmt ist, beim Adressaten eine fehlerhafte Vorstellung über die tatsächlichen Angebotsparameter hervorzurufen, kann eine Täuschung selbst dann angenommen werden, wenn der wahre Charakter des Schreibens bei sorgfältigem Lesen hätte erkannt werden können (vgl. BGH NJW 2001, 2187, 2189). Die jeweilige Täuschung muss mithin planmäßig eingesetzt worden und nicht bloß Folge, sondern Zweck des Handelns sein (BGH a.a.O.) Der Bundesgerichtshof hat dies an genannter Stelle für das Strafrecht ausdrücklich festgestellt. Die Grundsätze gelten indes gleichermaßen für das Zivilrecht (vgl. nur BGH NJW-RR 2005, 1082, 1084): so kommt es nach der Rechtsprechung des BGH bei einer lediglich irreführenden Darstellung im Angebotsschreiben vor allem darauf an, wie stark maßgebliche Vertragsparameter verzerrt oder entstellt aufbereitet worden sind....(7)" |
Urteil AG Neu-Kölln 15 C 263/07 vom 04.09.2007 gegen DPM / Ron Täubert
In dem Schreiben...ist ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages nicht zu erblicken. Vielmehr handelt es sich um eine sogenannte invitatio ad offerendum. Zum einen folgt dies daraus, dass sich die Klägerin in dem besagten Formularschreiben die Ablehnung von Eintragungsanträgen vorbehält, die nicht zum Gesamtangebot des Dienstes passen...Maßgeblich ist, dass die Klägerin die Rücksendung ihres vom Kunden unterschriebenen Anschreibens selbst als Antrag und nicht als Annahme bezeichnet und auch so verstanden haben will. Denn sie behält sich für besagte Fälle ja nicht den Rücktritt von einem bereits geschlossenen und sie verpflichtenden Vertrag, sondern die Ablehnung des Antrags vor.." |
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| Die Infrastruktur |
| Der Briefumschlag |
| Januar 2007 Freimachungsvermerk "Entgelt bezahlt 70173 Stuttgart". |
| Logistik |
| Januar 2007 Der Empfänger eines GfW-Formulars hat zeitgleich auch ein Formular von der Schweizer Firma IHZ GmbH erhalten. Wer steckt hinter der IHZ GmbH? |
| Dezember 2008 Betroffene, die auf ein Formular der GfW reingefallen waren, werden nun von der BDP GmbH (GF: Doris Fraccalvieri und Tägerwilen / Schweiz und Maksym Karpenko, Ukraine kontaktiert. |
Erfahrungsberichte
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| Sowohl an der GfW, als auch an der BDP GmbH ist die IMB Internationale Medienbeteiligungsholding AG als Gesellschafterin beteiligt. BDP könnten die Kürzel sein für Bert (Albert Grünbeck), Doris (Doris Fraccalvieri), Patrick (Patrick O. Hewer). |
| Frühjahr 2008 Geschäftspost von Patrick O. Hewers GfW Wirtschaftsmarketing GmbH / Schweiz werden in der Briefregion 78 abgestempelt. In Konstanz (Briefregion 78), nahe der Schweizer Grenze und nur knapp 9 km von Ermatingen, dem Wohnsitz Hewers, entfernt, sitzt die ADD GmbH & Co. KG, eine von Albert Grünbeck betriebene Firma. Albert Grünbeck ist mit Patrick O. Hewer geschäftlich eng verbunden, z. B. durch die www.deutschland24.de GmbH |
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27. September 2009 Die Zugriffszahlen der GfW-Verzeichnisse Mehr Info |
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