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Infos zu Branchendienst Deutschland
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| Die Masche:
verschickt rechnungsähnliche Angebotsschreiben |
Informieren Sie bitte diese Info-Seite
über die Aktivitäten der Firmen und Personen, über Namen und Methoden, beschreiben Sie, ob und wie Sie getäuscht
wurden und warum Sie sich hereingelegt fühlen. Schicken Sie uns Formular, AGBs, Rechnung, Mahnungen. Damit helfen Sie uns und anderen! Kontakt |
Branchendienst Deutschland Ltd
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Postfach 710 337, 60493 Frankfurt - 69 Great Hampton Street, Birmingham B18 6EW England; Company No. 05863999 GF Sandra Weidmann, geb. 04.01.1979 (Beleg),
Postfach 200 127, 64300 Darmstadt; St.Nr. 007 229 25173, Finanzamt Darmstadt |
| Sandra Weidmann heißt eigentlich Sandra Kunkel, Kirchstraße 15, 64569 Nauheim, Tel: 06152 / 859602 Fax: 06152 / 859603 - email: s.kunkel@letterei.de mehr Info |
Das
Adressverzeichnis |
www_branchendienst.net |
Domaininhaber Sandra Weidmann,
Taubenstrasse 17, 60313 Frankfurt - Das Internetverzeichnis ist ein schlechter Witz - für die Datenabfrage stehen nur 10 deutsche Großstädte zur Auswahl, z. B. Berlin mit 9 Branchen: Apotheken, Bäckereien, Blumenladen, Metzgereien, Restaurants, Ärtze, Bars, Friseure, Reinigungen. Guckt man dann bei Bäckereien nach, hat man ganze drei Berliner Bäcker zur Auswahl. (Beispiel) |
| Vorsicht, die im Impressum angegebene Telefonnummer 09005-10 25 443 ist eine kostenpflichtige Servicerufnummer zu 1,99 € / Minute! - Bitte informieren Sie die Bundesnetzagentur über die dubiose Geschäftemacherei mehr Info |
Die Zugriffszahlen von daten-register.eu im Vergleich mit den Gelben Seiten
(Quelle: http://www.webtrafficagents.com/WebSitevalue/WebSiteWorth.aspx) |
| branchendienst.net |
gelbeseiten.de |
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| branchendienst.net |
| tägliche Besucherzahl |
3 |
| Stand |
27.09.2009 |
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| gelbeseiten.de |
| tägliche Besucherzahl |
106454 |
| Stand |
27.09.2009 |
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| Methode |
| Das Formular |
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Rechnungstrick: verschickt rechnungsähnlich aufgemachtes Angebotsschreiben
mit angehängtem Zahlschein (vom BGH
verboten!!) - der Vertrag kommt erst durch Zahlung zustande; Kosten 299,28 Euro
Masche wie z. B. bei VBV und WVM und anderen - hier gab es bereits erfolgreiche Geld-Zurück-Klagen |
Inkassomethoden
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Januar 2008 Für das zweite "Vertragsjahr" werden derzeit Folgerechnungen verschickt - sowie anschließende Mahnungen an Nichtzahler. Lassen Sie sich nicht einschüchtern, sondern wehren Sie sich und holen Sie sich bereits gezahltes Geld zurück! Es empfiehlt sich, sich an einen Anwalt zu wenden, der sich mit Adressbuchverträgen auskennt. Da diese Masche verboten ist, sind die Erfolgschancen sehr hoch ( zur Anwaltsliste) |
Januar 2009 Wer auf die Rechnung vom Oktober 2008 bisher nicht reagiert hat, erhält derzeit die 2. Mahnung - einschließlich 10,- Euro Mahngebühr sind nun 309,88 Euro zu bezahlen.
Viele ahnen nicht, dass sie vor 1 oder 2 Jahren mit der Überweisung der vermeintlichen Rechnung einen sogenannten "Vertrag" eingegangen waren, der sich nach Ansicht von Frau Weidmann automatisch verlängert, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird. |
| Auch 2010 erhalten "Kunden", die versehentlich bezahlt haben, Mahnungen. |
| Erfahrungen
und Gegenwehr |
Wenn Sie so ein Formular bekommen haben: Nicht in den Papierkorb werfen! Informieren Sie den DSW (Deutscher
Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V)
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Stellen Sie Strafanzeige beim nächsten Polizeirevier bzw der Staatsanwaltschaft Frankfurt (wegen Frankfurter Adresse von Sandra Weidmann alias Kunkel). Fordern Sie bereits gezahltes Geld zurück mehr Info Beschweren Sie sich bei der Britischen Botschaft |
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Alle, die betroffen sind, sollten ihre Beschwerden an die EU-Kommission (sowie an die nationalen Behörden) schicken, damit das Ausmaß des Problems deutlich wird. Mehr Info |
| Bankverbindung wir bitten um aktuelle Infos |
| Informieren Sie die Bank über Ihre Erfahrungen mit der Firma. Banken können Firmenkonten sperren, wenn sie die Geschäftspraktiken einer Firma nicht billigen. Mehr
Infos hier.| Hier ein Beispiel für eine erfolgreiche Kontosperrung |
| September 2006 Kreissparkasse Groß-Gerau BLZ
50852553 Kto: 1601 6933 - im Januar 2009 immer noch aktiv |
| Was ein Leser vorschlägt - werden Sie aktiv! |
| Erfahrungsberichte |
- Informieren Sie diese Seite über neue Formulare, Briefumschläge mit Poststempel des Absenders, Verkaufsmethoden, Mahnschreiben, Prozesse, Bankverbindungen, Adressen, Namen der Verantwortlichen etc. Damit helfen Sie uns und anderen! KONTAKT |
| Juristisch |
Leitsatz: Die Versendung rechnungsähnlich aufgemachter Formulare an Firmen, die kurz zuvor eine Eintragung im Handelsregister angemeldet haben, erfüllt den Tatbestand des Betruges auch dann, wenn die Firmen auf Grund der auf das Formular geleisteten Zahlung einen Anspruch auf eine Gegenleistung haben - mehr Infos |
Gericht: BGH 4. Strafsenat Datum: 26. April 2001
Az: 4 StR 439/00
NK: StGB § 263 Abs 1 - zum Urteil
Leitsatz Wer Angebotsschreiben
planmäßig durch Verwendung typischer Rechnungsmerkmale (insbesondere
durch die hervorgehobene Angabe einer Zahlungsfrist) so abfaßt,
dass der Eindruck einer Zahlungspflicht entsteht, dem
gegenüber die - kleingedruckten - Hinweise auf den Angebotscharakter
völlig in den Hintergrund treten, begeht eine (versuchte) Täuschung
im Sinne des StGB § 263 Abs 1. |
| Zitate aus Urteilsbegründungen |
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