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Infos zu CRH Central Register Handel - Intermedianews s.a.r.l.
(208

Die Masche: verschickt rechnungsähnliche Angebotsschreiben
Informieren Sie bitte diese Info-Seite über die Aktivitäten der Firmen und Personen, über Namen und Methoden, beschreiben Sie, ob und wie Sie getäuscht wurden und warum Sie sich hereingelegt fühlen. Schicken Sie uns Formular, AGBs, Rechnung, Mahnungen. Damit helfen Sie uns und anderen! Kontakt

NEWS
8. Oktober 2008 Bundesgericht (6B_272/2008/sst): Das Versenden rechnungsähnlicher Angebotsschreiben ist eine Widerhandlung gegen Art. 3 lit. d UWG Zum Urteil
11. September 2008 11. Informationsgespräche im europäischen Parlament: Was kann gegen Adressbuchschwindel getan werden? Mehr Info

CRH Central Register Handel - Handels Industrie und Wirtschaftsdaten Bezugsverwaltung mit Branchennachweis, Verzeichnis Deutscher Unternehmen - Register der Unternehmen aus Industrie, Handel, Handwerk und Dienstleistung aktiv 2009

Adresse
Mainzer Landstr. 27 - 31, 60329 Frankfurt am Main - Empfänger unter dieser Anschrift nicht zu ermitteln! Oktober 2009
  Adresse wie Inside Medien von Jens Kattermann aus Worms (Die Fischers sind ebenfalls aus Worms)
Kontakt Tel: 069 / 274015885 Fax: 069 / 274015886
  Firmendaten wie bei DDV Deutscher Datenverlag
  Rudolf & Elfriede Fischer
Die unserer Ansicht nach wertlosen Internetverzeichnisse
www.central-register-handel.de www.branchen-a-bis-z.de
Methode
Das Trickformular
Formularmuster vom März 2009 Beiblatt zum Formular März 2009 AGB März 2009
Rechnungstrick Verschickt ein rechnungsähnlich aufgemachtes Angebotsschreiben mit angehängtem Zahlschein - vom BGH verboten!! (Urteil) - das durch seine Aufmachung den Anschein erweckt, es komme von offizieller Stelle. Das Formular bezieht sich auf die Handelsregistereintragung des Empfängers, das Beiblatt ist gestaltet wie ein behördlicher Registerauszug.
An mehreren Stellen auf Formular, Zahlschein und Beiblatt ist eine ID- bzw. Kundennummer eingetragen, wodurch der Eindruck noch verstärkt wird, dass es sich um eine Rechnung handelt. Denn wofür eine Kundennummer, wenn es sich lediglich um Werbung für einen Eintrag in einem Firmenverzeichnis handelt?
Vorsicht! Aus den AGBs: "Die Laufzeit beträgt 2 Jahre und verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht 3 Monate vor Ablauf der Vertragszeit gekündigt wird. NACH Zahlungseingang beginnt die Laufzeit des Vertrags und die gesetzlich geregelte Widerspruchsfrist der Vertragspartner" - klar, denn der "Vertrag" kommt ja erst mit der Zahlung zustande. Kosten: 593,45 Euro brutto März 2009
Die Inkassomethode
Wir bitten um Infos
Erfahrungen und Gegenwehr
Was tun, wenn Sie ein Formular bekommen haben?
Wenn Sie so ein Formular bekommen haben: Nicht in den Papierkorb werfen! Informieren Sie den DSW (Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V.)
Gegen die ZRH hat der DSW vor einigen Jahren bereits einen Unterlassungstitel erwirkt. Warnungen vor der ZRH gab es auch schon vom Bundesanzeigerverlag BAV
Sie sollten sich unter Was kann noch gegen diese Schwindeleien getan werden über weitere Schritte informieren.
Stellen Sie Strafanzeige beim nächsten Polizeirevier bzw der Staatsanwaltschaft und verweisen Sie auf das BGH-Urteil. Damit helfen Sie vielen Betroffenen.

Was tun, wenn Sie reingefallen sind?
Stellen Sie Strafanzeige beim nächsten Polizeirevier bzw der Staatsanwaltschaft und verweisen Sie auf das BGH-Urteil. Damit helfen Sie vielen Betroffenen.
Gegen die ZRH hat der DSW vor einigen Jahren bereits einen Unterlassungstitel erwirkt. Warnungen vor der ZRH gab es auch schon vom Bundesanzeigerverlag BAV
Sie sollten sich unter Was kann noch gegen diese Schwindeleien getan werden über weitere Schritte informieren.
Fordern Sie, wenn Sie reingefallen sind, bereits gezahltes Geld zurück mehr Info
Alle, die betroffen sind, sollten ihre Beschwerden an die EU-Kommission (sowie an die nationalen Behörden) schicken, damit das Ausmaß des Problems deutlich wird. Mehr Info

Erfahrungsberichte

Informieren Sie diese Seite über neue Formulare, Briefumschläge mit Poststempel des Absenders, Verkaufsmethoden, Mahnschreiben, Prozesse, Bankverbindungen, Adressen, Namen der Verantwortlichen etc. Damit helfen Sie uns und anderen! KONTAKT

Das Bankkonto

wir bitten um aktuelle Infos

Informieren Sie die Bank über Ihre Erfahrungen mit der Firma. Banken können Firmenkonten sperren, wenn sie die Geschäftspraktiken einer Firma nicht billigen. Mehr Infos hier. - Hier ein Beispiel für eine erfolgreiche Kontosperrung
März 2009 Sparkasse Frankfurt / Main BLZ 500 50 201 KTO 200 375 725 (siehe www.frankfurter-sparkasse.de) - August 2009 immer noch aktiv!

Juristisch
Das Versenden rechnungsähnlicher Angebotsschreiben mit angehängtem Zahlschein ist verboten. In diesem Zusammenhang kam es in vergleichbaren Fällen schon zu Verurteilungen. Damit aber die Staatsanwaltschaft aktiv werden kann, sollte jeder, der so ein Formular bekommt, Anzeige erstatten - Hier eine kleine Übersicht über strafrechtliche Schritte gegen Adressbuchbetrüger
Urteilssammlung zu rechnungsähnlichen Angebotsschreiben mit angehängtem Zahlschein | Zitate aus Urteilsbegründungen | Liste der gewonnenen Prozesse
Gericht: BGH 4. Strafsenat Datum: 26. April 2001 Az: 4 StR 439/00 NK: StGB § 263 Abs 1 - zum Urteil
Leitsatz Wer Angebotsschreiben planmäßig durch Verwendung typischer Rechnungsmerkmale (insbesondere durch die hervorgehobene Angabe einer Zahlungsfrist) so abfaßt, dass der Eindruck einer Zahlungspflicht entsteht, dem gegenüber die - kleingedruckten - Hinweise auf den Angebotscharakter völlig in den Hintergrund treten, begeht eine (versuchte) Täuschung im Sinne des StGB § 263 Abs 1.

Auf Vergleichsangebote sollte man sich auf keinen Fall einlassen! Nehmen Sie sich einen erfahrenen Anwalt (siehe Anwaltsliste) und fordern Sie gezahltes Geld zurück. Bei dem von der ZRH verwendeten Formular handelt es sich um ein rechnungsähnliches Angebotsschreiben mit angehängtem Zahlschein. Diese Masche wurde vom BGH schon vor Jahren verboten

Fordern Sie bereits gezahltes Geld zurück! (mehr Info)
Beispiele für gewonnene Geld-zurück-Klagen gegen andere Firmen, die ebenfalls mit rechnungsähnlichen Angebotsschreiben abzockten
April 2007 Rechtsanwalt Schling, Münster (siehe Anwaltsliste) gewinnt Geld-Zurück-Klage gegen VMC Medien Verlags- und Vertriebsgesellschaft "...aufgrund der Gestaltung der sogen. "Eintragungsofferte" der Beklagten liegt hier eine arglistige Täuschung des Klägers vor " (AG Charlottenburg/ 218 C 657/06) zum Urteil pdf

Januar 2007 VNM Medien GmbH muss ergaunertes Geld zurückzahlen (AG Charlottenburg 07 213 C 593/06 "...Der Beklagten ist zwar zuzugestehen, dass bei sehr sorgfältigem Lesen der durch sie erregte Irrtum vermeidbar ist. Dies ist aber auch beispielsweise bei angeblichen Gewinnmitteilungen, die an eine Bestellung geknüpft werden, dem sog. Phishing oder dem sog. Enkeltrick der Fall, die dennoch alle den Tatbestand des Schwindeles und damit auch zugleich der arglistigen Täuschung erfüllen..."
November 2006: Rechtsanwalt Thamm, Mannheim, gewinnt Feststellungsklage gegen MV Medien Verlagsgesellschaften. Das AG Hamburg "ist des Weiteren davon überzeugt, dass die Beklagte die Täuschungshandlung auch arglistig beging. Allein die vorbeschriebene Gestaltung des Vertragsangebotes der Beklagten und deren offenbar regelmäßige Verwendung im Geschäftsverkehr lässt auf eine systematische und zielgerichtete Täuschungshandlung der Beklagten schließen..." zum Urteil als pdf
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