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Infos zu CRH Central Register Handel - Intermedianews s.a.r.l.
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| Die Masche:
verschickt rechnungsähnliche Angebotsschreiben |
Informieren Sie bitte diese Info-Seite
über die Aktivitäten der Firmen und Personen, über Namen und Methoden, beschreiben Sie, ob und wie Sie getäuscht
wurden und warum Sie sich hereingelegt fühlen. Schicken Sie uns Formular, AGBs, Rechnung, Mahnungen. Damit helfen Sie uns und anderen! Kontakt |
| NEWS |
8. Oktober 2008 Bundesgericht (6B_272/2008/sst): Das Versenden rechnungsähnlicher Angebotsschreiben ist eine Widerhandlung gegen Art. 3 lit. d UWG Zum Urteil |
| 11. September 2008 11. Informationsgespräche im europäischen Parlament: Was kann gegen Adressbuchschwindel getan werden? Mehr Info |
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CRH Central Register Handel - Handels Industrie und Wirtschaftsdaten Bezugsverwaltung mit Branchennachweis, Verzeichnis Deutscher Unternehmen - Register der Unternehmen aus Industrie, Handel, Handwerk und Dienstleistung aktiv 2009
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Adresse |
Mainzer Landstr. 27 - 31, 60329 Frankfurt am Main - Empfänger unter dieser Anschrift nicht zu ermitteln! Oktober 2009 |
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Adresse wie Inside Medien von Jens Kattermann aus Worms (Die Fischers sind ebenfalls aus Worms) |
| Kontakt |
Tel: 069 / 274015885 Fax: 069 / 274015886 |
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Firmendaten wie bei DDV Deutscher Datenverlag |
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Rudolf & Elfriede Fischer |
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| Die unserer Ansicht nach wertlosen Internetverzeichnisse |
| www.central-register-handel.de |
www.branchen-a-bis-z.de |
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| Methode |
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| Formularmuster vom März 2009 |
Beiblatt zum Formular März 2009 |
AGB März 2009 |
Rechnungstrick Verschickt ein rechnungsähnlich aufgemachtes Angebotsschreiben
mit angehängtem Zahlschein - vom BGH
verboten!! (Urteil) - das durch seine Aufmachung den Anschein erweckt, es komme von offizieller Stelle. Das Formular bezieht sich auf die Handelsregistereintragung des Empfängers, das Beiblatt ist gestaltet wie ein behördlicher Registerauszug. |
An mehreren Stellen auf Formular, Zahlschein und Beiblatt ist eine ID- bzw. Kundennummer eingetragen, wodurch der Eindruck noch verstärkt wird, dass es sich um eine Rechnung handelt. Denn wofür eine Kundennummer, wenn es sich lediglich um Werbung für einen Eintrag in einem Firmenverzeichnis handelt? |
Vorsicht!
Aus den AGBs: "Die Laufzeit beträgt 2 Jahre und verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht 3 Monate vor Ablauf der Vertragszeit gekündigt wird. NACH Zahlungseingang beginnt die Laufzeit des Vertrags und die gesetzlich geregelte Widerspruchsfrist der Vertragspartner" - klar, denn der "Vertrag" kommt ja erst mit der Zahlung zustande. Kosten: 593,45 Euro brutto März 2009 |
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| Die Inkassomethode |
| Wir bitten um Infos |
| Erfahrungen und Gegenwehr |
| Was tun, wenn Sie ein Formular bekommen haben? |
Wenn Sie so ein Formular bekommen haben: Nicht in den Papierkorb werfen! Informieren Sie den DSW (Deutscher
Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V.) |
| Gegen die ZRH hat der DSW vor einigen Jahren bereits einen Unterlassungstitel erwirkt. Warnungen vor der ZRH gab es auch schon vom Bundesanzeigerverlag BAV |
| Sie sollten sich
unter Was
kann noch gegen diese Schwindeleien getan werden über
weitere Schritte informieren. |
| Stellen Sie Strafanzeige beim nächsten Polizeirevier bzw der Staatsanwaltschaft und verweisen Sie auf das BGH-Urteil. Damit helfen Sie vielen Betroffenen. |
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| Was tun, wenn Sie reingefallen sind? |
Stellen Sie Strafanzeige beim nächsten Polizeirevier bzw der Staatsanwaltschaft und verweisen Sie auf das BGH-Urteil. Damit helfen Sie vielen Betroffenen. |
| Gegen die ZRH hat der DSW vor einigen Jahren bereits einen Unterlassungstitel erwirkt. Warnungen vor der ZRH gab es auch schon vom Bundesanzeigerverlag BAV |
| Sie sollten sich
unter Was
kann noch gegen diese Schwindeleien getan werden über
weitere Schritte informieren. |
| Fordern Sie, wenn Sie reingefallen sind, bereits gezahltes Geld zurück mehr Info |
| Alle, die betroffen sind, sollten ihre Beschwerden an die EU-Kommission (sowie an die nationalen Behörden) schicken, damit das Ausmaß des Problems deutlich wird. Mehr Info |
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| Erfahrungsberichte |
Informieren Sie diese Seite über neue Formulare, Briefumschläge mit Poststempel des Absenders, Verkaufsmethoden, Mahnschreiben, Prozesse, Bankverbindungen, Adressen, Namen der Verantwortlichen etc. Damit helfen Sie uns und anderen! KONTAKT
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| Das Bankkonto |
wir bitten um aktuelle Infos
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| Informieren Sie die Bank über Ihre Erfahrungen mit der Firma. Banken können Firmenkonten sperren, wenn sie die Geschäftspraktiken einer Firma nicht billigen. Mehr
Infos hier. - Hier ein Beispiel für eine erfolgreiche Kontosperrung |
| März 2009 Sparkasse Frankfurt / Main BLZ 500 50 201 KTO 200 375 725 (siehe www.frankfurter-sparkasse.de) - August 2009 immer noch aktiv! |
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| Juristisch |
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| Urteilssammlung zu rechnungsähnlichen Angebotsschreiben mit angehängtem Zahlschein | Zitate aus Urteilsbegründungen | Liste der gewonnenen Prozesse |
Gericht: BGH 4. Strafsenat Datum: 26. April 2001
Az: 4 StR 439/00
NK: StGB § 263 Abs 1 - zum Urteil
Leitsatz Wer Angebotsschreiben
planmäßig durch Verwendung typischer Rechnungsmerkmale (insbesondere
durch die hervorgehobene Angabe einer Zahlungsfrist) so abfaßt,
dass der Eindruck einer Zahlungspflicht entsteht, dem
gegenüber die - kleingedruckten - Hinweise auf den Angebotscharakter
völlig in den Hintergrund treten, begeht eine (versuchte) Täuschung
im Sinne des StGB § 263 Abs 1. |
Auf Vergleichsangebote sollte man sich auf keinen Fall einlassen! Nehmen Sie sich einen erfahrenen Anwalt (siehe Anwaltsliste) und fordern Sie gezahltes Geld zurück. Bei dem von der ZRH verwendeten Formular handelt es sich um ein rechnungsähnliches Angebotsschreiben mit angehängtem Zahlschein. Diese Masche wurde vom BGH schon vor Jahren verboten |
| Fordern Sie bereits gezahltes Geld zurück! (mehr Info) |
| Beispiele für gewonnene Geld-zurück-Klagen gegen andere Firmen, die ebenfalls mit rechnungsähnlichen Angebotsschreiben abzockten |
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Januar 2007 VNM Medien GmbH muss ergaunertes Geld zurückzahlen (AG Charlottenburg 07 213 C 593/06 "...Der Beklagten ist zwar zuzugestehen, dass bei sehr sorgfältigem Lesen der durch sie erregte Irrtum vermeidbar ist. Dies ist aber auch beispielsweise bei angeblichen Gewinnmitteilungen, die an eine Bestellung geknüpft werden, dem sog. Phishing oder dem sog. Enkeltrick der Fall, die dennoch alle den Tatbestand des Schwindeles und damit auch zugleich der arglistigen Täuschung erfüllen..." |
November 2006: Rechtsanwalt Thamm, Mannheim, gewinnt Feststellungsklage gegen MV Medien Verlagsgesellschaften. Das AG Hamburg "ist des Weiteren davon überzeugt, dass die Beklagte die Täuschungshandlung auch arglistig beging. Allein die vorbeschriebene Gestaltung des Vertragsangebotes der Beklagten und deren offenbar regelmäßige Verwendung im Geschäftsverkehr lässt auf eine systematische und zielgerichtete Täuschungshandlung der Beklagten schließen..." zum Urteil als pdf |
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