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Infos zu GS Medien & Verlags GmbH
Keinerlei
Gewähr für Vollständigkeit,
Richtigkeit und Aktualität (212 |
| Die Masche: Arbeitet mit der Branchenbuch-Masche |
Informieren Sie bitte diese Info-Seite
über die Aktivitäten der Firmen und Personen, über Namen und Methoden, beschreiben Sie, ob und wie Sie getäuscht
wurden und warum Sie sich hereingelegt fühlen. Schicken Sie uns Formular, AGBs, Rechnung, Mahnungen. Damit helfen Sie uns und anderen! Kontakt |
| GS Medien & Verlags GmbH |
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| Das Internetverzeichnis |
| www.businessregional.net, www.businessregional.at - Die GS Medien & Verlags GmbH ist Kundin der Eye-net GmbH, Ingolstadt Stand Februar 2010 |
| Die Zugriffszahlen von businessregional.net im Vergleich mit den Gelben Seiten Mehr Info |
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| Das unserer Ansicht nach irreführende Formular |
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Der Empfänger des Formulars nimmt an, es handele sich um einen Eintrag im offiziellen Branchenbuch - Die Daten sind im Formular ja schon voreingetragen - wohl eine Überprüfung der Korrektheit der Daten (Korrekturabzug) - und unterschreibt. |

Formular Juni 2010 |
2008 Unter den Daten steht fett "Wichtig! Ergänzen Sie unbedingt Telefon- und Faxnummer!" Dass der Eintrag kostenpflichtig ist, steht gut versteckt irgendwo mitten im kleingedruckten Fließtext. |
Der Grundpreis beträgt pro Jahr 834 Euro bei einer Laufzeit von 2 Jahren. |
Die GS Medien & Verlags GmbH benutzt ein Formular, das wohl
das schon vor Jahren inhaltsgleich von Oliver Heller Oliver Heller verwendet wurde. |
Der "Branchenbuch" Trick wird von vielen Firmen verwendet, hinter
denen Oliver Heller vermutet werden kann, auch wenn er dort weder
Geschäftsführer noch Gesellschafter ist. Zuletzt tauchte das Formular im Herbst 2007 in der Schweiz auf, wo es von der Webclick GmbH versandt wurde. |
| 2010 kostet der Eintrag nicht mehr 834,- Euro, sondern 996,- Euro netto jährlich. |
Der Eintragungsantrag der GS Medien aus Kufstein ist ein alter Hut aus der Rumpelkammer der Branche Unterschriftenerschleichung. |
Wie bei dem in Deutschland vielfach gerichtlich verbotenen Henghuber-Formular wird durch Sternchenverweis auf einen Fliesstext am unteren Rande des Formulars verwiesen.
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Der Trick mit dem Sternchen hat der GS Medien so gut gefallen, dass sie ihn gleich zweimal anwendet.
Zunächst steht ein Sternchen im Balken "Firmenverzeichnis XY", das sich auf den eher belanglosen Text unter "Eintragungsantrag" bezieht.
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| Dann gibt es noch ein Doppelsternchen, Dafür gibt es einen Fließtext am unteren Ende des Formulars. Darin liest man, dass man bereits eingetragen ist - und zwar kostenlos. Wer dann gegen die Routine noch die Zeit hat, weiterzulesen erfährt allerdings, dass der Eintrag satte 996,- Euro plus Mehrwertsteuer kostet. |
| Derartige Preisvereinbarungen sind ungültig. Es handelt sich hier um eine versteckte Vertragsbedingung - die gegen AGB Vorschriften verstößt. |
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| Inkassomethoden |
Als Geldeintreiber betätigt sich die Atlas Inkasso, Heilbronn. |
DPM Presse- und Medienverlag GmbH verliert am AG Wiesbaden Urteil 92 C 3458/07 - 22 - vom 15.11.2007 zur Erstattung von Inkassokosten
"Die Klage war hinsichtlich der geltend gemachten Inkassokosten in Höhe von 130,50 € abzuweisen. Inkassokosten sind dann nicht erstattungsfähig, wenn der Gläubiger geschäftserfahren ist und die Sache aus der Sicht zum Zeitpunkt der Einschaltung des Dritten zu Inkassozwecken keine besonderen Schwierigkeiten aufwies. Eine Erstattungspflicht für eigene Aufwendungen des Gläubigers besteht nur insofern, als ein wirtschaftlich denkender Mensch bei der Betrachtung ex ante (im Zeitpunkt der Einschaltung des Inkassobüros) diese für notwendig halten durfte. Das Überwachen von Zahlungspflichten und die Übersendung von Mahnungen sind einfachste kaufmännische Tätigkeiten, die zum eigenen Pflichtenkreis der Klägerin gehören. Ein beachtenswertes Interesse, diese Tätigkeiten auf eine andere Rechtsperson zu verlagern und so im Ergebnis eine Erstattung der Aufwendungen zu erlangen, bestehen nicht." |
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| Erfahrungen
und Gegenwehr |
| Wenn Sie ein Formular erhalten haben |
und bereits in der Datenbank aufgeführt sind, sollte man unbedingt fordern, aus der Datenbank ausgetragen zu werden, denn die Datenbanken werden von einem Betrüger zum nächsten weitergereicht. Ein unaufmerksamer Mitarbeiter - und schon hat man Ärger ohne Ende. |
Hier ein Beispiel, wie ein Rechtsanwalt sich hat austragen lassen - und dabei noch eine Art Aufwandsentschädigung kassieren konnte. |
| Was Empfänger eines solchen Formulars vorschlagen |
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| Wenn noch nicht
gezahlt wurde, aber angeblich ein Auftrag erteilt wurde |
Sie sollten nicht den Kopf in den Sand stecken sondern reagieren
- vor allem mit einer
Anfechtung
wegen arglistiger Täuschung - hier ein Musterschreiben, das Sie auf Ihren Fall anpassen müssten. |
| Alle, die betroffen sind, sollten ihre Beschwerden an die EU-Kommission (sowie an die nationalen Behörden) schicken, damit das Ausmaß des Problems deutlich wird. Mehr Info |
| Was
kann noch gegen diese Schwindeleien getan werden - hier
sollten Sie sich über weitere Schritte informieren - werden
Sie aktiv, nur so wird sich etwas ändern |
Stellen sie Strafanzeige (beim örtlichen Polizeirevier)
- Informieren
Sie den DSW -
Ihre IHK (= die Rechtsabteilung) - Im Falle von
Mahnungen beim DSW nachfragen, ob dieses Formular bereits mit einer Unterlassungserklärung oder Urteilen
belegbar ist. |
In Österreich wenden Sie sich an Ihre Wirtschaftskammer (Info), den österr. Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb - siehe Die Rechtslage in Österreich |
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| Wenn gezahlt wurde |
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| Die
Bankkonten |
| Informieren Sie die Bank über Ihre Erfahrungen mit der Firma. Banken können Firmenkonten sperren, wenn sie die Geschäftspraktiken einer Firma nicht billigen. Mehr
Infos hier. |
| Hier ein Beispiel für eine erfolgreiche Kontosperrung |
März 2010 Raiffeisenbank Kufstein IBAN: AT183635800008653164 BIC/SWIFT: RZTIAT22358
Juli 2009 SEB Bank München VLZ 700 101 11 KTO 1756984100 im November 2009 noch aktiv
September 2008 Commerzbank BLZ 700 400 41 KTO 290 290 600
Mai 2008 Oberbank, BLZ 701 20 700 KTO 154 110 30 14 |
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| Erfahrungsberichte |
| Informieren Sie diese Info-Seite
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wurden und warum Sie sich hereingelegt fühlen. Schicken Sie uns Formular, Rechnung, Mahnungen. |
| Damit helfen Sie anderen! |
Kontakt |
Erfahrungsberichte |
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Die
juristische Lage |
| LG München 13 S 8210/09 vom 06.10.2009 / AG München 251C 33623/08 vom 15.04.2009 |
Das Landgericht München I hat nunmehr in zweiter Instanz ein wichtiges Urteil gesprochen und darin entschieden, dass die Regelung über die Vergütung im Formular des GS Medien & Verlags GmbH vom 5.05.2008 eine ungewöhnliche und überraschende Klausel ist (§ 305c I BGB) mit der Folge, dass durch eine Unterschriftsleistung eines Kunden auf diesem Formular keine Vergütungspflicht entstehen konnte.
Durch diese Entscheidung erlangen nunmehr alle Geschäftsleute, die das entsprechende Formular unterschrieben haben mehr Rechtssicherheit, denn sie können nunmehr auch auf Grundlage dieses Urteils zum einen ihr Geld, welches sie an den genannten Verlag gezahlt haben, zurück verlangen bzw. zum anderen einer Zahlungsaufforderung des genannten Verlags nicht nachkommen.
Die Revision gegen dieses Urteil wurde nicht zugelassen, da der GS Medien & Verlags GmbH in der mündlichen Berufungsverhandlung keine Angaben über die Häufigkeit der Verwendung dieses Formulars machen wollte - siehe unseren Kommentar |
| Erstritten von Rechsanwalt Oliver Edelmaier, 68161 Mannheim |
| AG München 122 C 18593/08 und
AG München 264 C 18523/08 |
| Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts München ist rechtskräftig, nachdem der GS Medien & Verlags GmbH seinen hiergegen erhobenen Einspruch zurück genommen hat. (siehe Beschlüsse des AG München) |
| Das Urteil war im August 2008 ergangen, da der GS Medien & Verlags GmbH seine Verteidigungsbereitschaft nicht fristgerecht angezeigt hatte und das Gericht nach Prüfung der Sach- und Rechtslage zu dem Ergebnis gekommen war, dass dem GS Medien & Verlags GmbH keine Zahlung schuldet. |
| Die Einspruchsrücknahme zwei Tage vor der mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht München ist dahingehend zu verstehen, dass der GS Medien & Verlags GmbH offensichtlich eingesehen hat, dass er keine Chance hatte, den Rechtsstreit noch zu gewinnen. |
| Erstritten von Rechsanwalt Oliver Edelmaier, 68161 Mannheim |
| Juni 2008 GS Medien & Verlags GmbH verzichtete auf Forderung, nachdem eine Betroffene ihren Wirtschaftsverband eingeschaltet hatte. Hier das Musterschreiben des Wirtschaftsverbands. Eine Angestellte der betroffenen Firma hatte ohne Bevollmächtigung das Formular ausgefüllt und zurück gesandt. |
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| Die Infrastruktur |
| Mitarbeiter |
| Telefonisch meldet sich Betroffenen zufolge ein Herr Hirzinger (oder so ähnlich), ein Herr Giersdorfer |
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