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Infos zu AGR Aktuelles Gewerberegister / DPM Digital-Pro-Motion
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Die Masche: rechnungsähnliche Angebotsschreiben
Informieren Sie bitte diese Info-Seite über die Aktivitäten der Firmen und Personen, über Namen und Methoden, beschreiben Sie, ob und wie Sie getäuscht wurden und warum Sie sich hereingelegt fühlen. Schicken Sie uns Formular, AGBs, Rechnung, Mahnungen. Damit helfen Sie uns und anderen! Kontakt
AGR Aktuelles Gewerberegister / DPM Digital-Pro-Motion
Adresse 1
Postfach 1270, 55573 Sprendlingen
Adresse 2 Postfach 2251, 55511 Bad Kreuznach
Adresse 3 Raiffeisenstr. 18, 55546 Pfaffen-Schwabenheim (Quelle: firmenwissen.de)
Kontakt Tel: (06701) 960724 Fax: (06701) 2003765
Internet www.aktuelles-gewerberegister.de - kein Impressum am 20.10.2009
www.aktuelles-gewerberegister.de - unzureichendes Impressum am 20. November 2009
Geldempfänger ab Oktober 2009: Iris Matle
Die DPM Digital-Pro-Motion betreibt auch das Verzeichnis deutsches-firmennetz.com. RA Czap kennt diese Faxnummer Telefax: 06701 - 200 37 65 - die DPM war 2008 in Sachen Anzeigenschwindel aktiv
Das unserer Ansicht nach wertlose Internetverzeichnis
Quelle: http://www.webtrafficagents.com/WebSitevalue/WebSiteWorth.aspx

aktuelles-gewerberegister.de
tägliche Besucherzahl
12
letzter Stand
23.01.2010

 

Methode
Das Formular
Formularmuster vom September 2009
Verschickt werden rechnungsähnlich aufgemachte, amtlich wirkende Offerten mit angehängtem Zahlschein bei Handelsregister-Eintragungen (vom BGH verboten) - der Vertrag kommt nach Ansicht des Absenders durch Zahlung zustande.
Das allgemeine Gewerberegister verwendet ein sogenanntes AGZ-Formular. Die AGZ-Formulare zeichnen sich durch ein nahezu identisches bzw. sehr ähnliches Erscheinungsbild aus, so dass wir davon ausgehen, dass die Absender miteinander verbunden sind.

Die Daten sollen in das unserer Ansicht nach wertlose Register www.aktuelles-gewerberegister.de eingetragen werden.
Dass es sich hier nicht um eine Rechnung des Handelsregisters, sondern um ein privates Angebot handelt, ist nur schwer zu erkennen. Lediglich mitten im kleingedruckten Fließtext fällt der Begriff "Angebot".
Ein seriöses, gewinnorientiertes Unternehmen, welches um Kunden wirbt, würde sich in einem Angebotsschreiben sicher auf andere Weise präsentieren.
Kosten: 493,85 Euro

Rechtsanwalt Heß ahnungslos ?
Rechtsanwalt Michael P. Heß von der Anwaltskanzlei Fasig & Heß aus Bad Kreuznach vertritt die AGR Aktuelles Gewerberegister. Fortsetzung
Erfahrungen und Gegenwehr
Was tun, wenn Sie so ein Formular erhalten haben?
Nichts zahlen! JEDER, der ein Formular erhalten hat oder Opfer eines solchen Formulars geworden ist, sollte Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft (Ort des Absenders) unter Hinweis auf das BGH-Urteil erstatten! Nur so kann die Staatsanwaltschaft aktiv werden. Siehe "Strafrechtliche Schritte"
Wenn Sie reingefallen sind und gezahlt haben

Fordern Sie bereits gezahltes Geld zurück mehr Info

Nachdem Sie eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung etc. - siehe Abwehrstrategie - abgeschickt haben, sollten Sie sich unter Was kann noch gegen diese Schwindeleien getan werden über weitere Schritte informieren.
Anfechtungserklärung bei rechnungsähnlichen Formularen

Alle, die betroffen sind, sollten ihre Beschwerden an die EU-Kommission (sowie an die nationalen Behörden) schicken, damit das Ausmaß des Problems deutlich wird. Mehr Info

Wenn Sie versehentlich überwiesenes Geld zurück fordern

Wer an das Aktuelle Gewerberegister einen Brief schreibt und erklärt, dass er sein irrtümlich überwiesenes Geld zurück haben möchte, bekommt Post von Rechtsanwalt Michael P. Heß von der Kanzlei Fasig & Heß, Hospitalstr. 7, 55543 Bad Kreuznach. Rechtsanwalt Heß behauptet, dass durch die Überweisung ein wirksamer Vertrag zustande gekommen sei.

Lassen Sie sich von solchen Behauptungen nicht beeindrucken, sondern bleiben Sie hartnäckig.
Bankverbindung wir bitten um aktuelle Bankverbindungen

Informieren Sie die Bank über Ihre Erfahrungen mit der Firma - Mehr Info.

Banken können Firmenkonten sperren, wenn sie die Geschäftspraktiken einer Firma nicht billigen. Dadurch helfen Sie anderen!
(Beispiel für eine erfolgreiche Kontosperrung) Musterschreiben Kontosperrung
Iris Matle (Aktuelles Gewerberegister)
Dezember 2009 Postbank BLZ 50010060 KTO 38562602 April 2010 weiterhin aktiv
September 2009
Dresdner Bank BLZ 51080060 KTO 0483259000 im Dezember 2009 weiterhin aktiv
Juristisch
Urteile zu rechnungsähnlichen Formularen
14.08.2009 Info von Rechtsanwältin Dr. Beyer, 50672 Köln
Nachdem ich Klage auf Rückzahlung eingelegt hatte, wurde mir heute von der PGV-Verwaltung der gesamte mit der Klage geltend gemachte Anspruch (Rückzahlung der 490,28 EUR sowie außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten) überwiesen.

Urteil AG Köln 112 C 106/09

14.05.2009 Anerkenntnisurteil: AGZ muss an Betroffenen 490,28 Euro zurück zahlen. - erstritten von Rechtsanwältin Dr. Beyer, 50672 Köln
Derartige Rechnungen sind vom BGH als Betrugsversuch erkannt und verboten worden - trotzdem werden sie weiter eingesetzt
- die Aulinger-Bande etwa hat so in kürzester Frist 1,3 Millionen Euro ergaunert ( Pressemeldung). Und auf Betreiben österr. Behörden kam es 2007 zu mehreren Verhaftungen aufgrund vergleichbarer Formulare (mehr Info )
Hier hilft es nur, wenn sich die Empfänger solcher Rechnungen aufraffen und Strafanzeige erstatten - auch wenn sie nicht darauf hereingefallen sind. Denn wer drauf reinfällt, merkt meistens überhaupt nicht, dass er Trickbetrügern aufgesessen ist - und kann so auch nicht Strafanzeige erstatten.

Strafrechtliche Schritte

OLG Frankfurt 1 Ws 126/02 (vorher 92 Js 20791/99)

Leitsatz: Die Versendung rechnungsähnlich aufgemachter Formulare an Firmen, die kurz zuvor eine Eintragung im Handelsregister angemeldet haben, erfüllt den Tatbestand des Betruges auch dann, wenn die Firmen auf Grund der auf das Formular geleisteten Zahlung einen Anspruch auf eine Gegenleistung haben

Gericht: BGH 4. Strafsenat Datum: 26. April 2001 Az: 4 StR 439/00 NK: StGB § 263 Abs 1

Leitsatz Wer Angebotsschreiben planmäßig durch Verwendung typischer Rechnungsmerkmale (insbesondere durch die hervorgehobene Angabe einer Zahlungsfrist) so abfaßt, dass der Eindruck einer Zahlungspflicht entsteht, dem gegenüber die - kleingedruckten - Hinweise auf den Angebotscharakter völlig in den Hintergrund treten, begeht eine (versuchte) Täuschung im Sinne des StGB § 263 Abs 1.

2. Strafsenat OLG Frankfurt 31.10.2001

"...Die Annahme einer Täuschung im Sinne des Betrugtatbestandes setzt dabei eine Einwirkung auf die Vorstellung des Getäuschten voraus, nämlich ein Verhalten des Täters, das objektiv geeignet und subjektiv bestimmt ist, beim Adressaten eine Fehlvorstellung über tatsächliche Umstände hervorzurufen. Das kann aber selbst dann gegeben sein, wenn die Adressaten des von dem Beschuldigten veranlassten Schreibens bei sorgfältiger Prüfung den wahren Charakter des Schreibens als Angebot anstatt als Rechnung hätten erkennen können..."

Urteil zur Verwendung des Begriffs "Branchenbuch" LG Frankfurt / Main (Az.: 3-11 O 1 / 04) am 02.07.2004

"...verstehen die angesprochenen Verkehrskreise unter der Bezeichnung “Branchenbuch" ein vollständiges oder nahezu vollständiges Verzeichnis aller Branchen und Betriebe der jeweils bezeichneten Region. Der seit Jahrzehnten gebräuchliche Begriff  “Branchenbuch" bezeichnet nach allgemeiner Anschauung ein (fast) vollständiges Verzeichnis aller Branchen und Betriebe... Da das von der Antragsgegnerin angebotene Adressen-Sammelwerk den von den angesprochenen Verkehrskreisen gestellten Anforderungen an ein Branchenbuch nicht entspricht, ist die Bezeichnung irreführend..."

Erfahrungsberichte

Informieren Sie diese Seite über neue Formulare, Briefumschläge mit Poststempel des Absenders, Verkaufsmethoden, Mahnschreiben, Prozesse, Bankverbindungen, Adressen, Namen der Verantwortlichen, Gerichtsurteile etc

Damit helfen Sie uns und anderen! KONTAKT | Erfahrungsberichte
Infrastruktur
Andre Wolf, Schloßstraße 2, 55595 Mandel (8 km von Bad Kreuznach), ist im September 2009 Domaininhaber von www.aktuelles-gewerberegister.de (Beleg).
Ein Postfach in Sprendlingen benutzen auch Erhard Demuth für seine Anzeigenverlage. Mehr Info und Paul Theobald für seinen Werbeverlag Nova-Marketing. Theobald benutzt außerdem diese Anschrift als Firmensitz: Gau-Bickelheimer Str. 55, 55576 Sprendlingen
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