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Infos zu Allgemeines Datenregister, Bonn & Wien
220)

Die Masche: rechnungsähnliche Angebotsschreiben
Informieren Sie bitte diese Info-Seite über die Aktivitäten der Firmen und Personen, über Namen und Methoden, beschreiben Sie, ob und wie Sie getäuscht wurden und warum Sie sich hereingelegt fühlen. Schicken Sie uns Formular, AGBs, Rechnung, Mahnungen. Damit helfen Sie uns und anderen! Kontakt
ADR Allgemeines Datenregister e. K., Inh. Jan Lawall = Allgemeines Datenregister - Industrie- und Handelsveröffentlichungen
Adresse 1
Bundeskanzlerplatz 2-10, 53113 Bonn
Adresse 2 Schopenhauer Str. 23, 59174 Kamen (Handelsregister)
Adresse 3 Wienerbergstr. 11/12a, 1100 Wien / Österreich
Amtsgericht 59065 Hamm HRA3513
Inhaber Jan Lawall *20.05.1987
Internet www.allgemeines-datenregister.de, www.allgemeines-datenregister.at - registriert von Jan Lawall
Briefumschlag Im Juni 2010 abgestempelt in Speyer

Methode
Die Formulare Formular Februar 2010 Formular Mai 2010 Formular Juli 2010
Verschickt werden rechnungsähnlich aufgemachte, amtlich wirkende Offerten mit angehängtem Zahlschein bei Handelsregister-Eintragungen (vom BGH verboten) - der "Vertrag" kommt - zumindest nach Ansicht des Absenders - durch Zahlung zustande.
Formular vom Juli 2010

Bereits durch die Absenderadresse "Bundeskanzlerplatz, Bonn" wird der Eindruck erweckt, es handele sich um eine offizielle Rechnung, die bezahlt werden müsse. Dieser Eindruck wird noch dadurch weiter verstärkt, dass es sich bei dem zu zahlenden Betrag nicht um eine runde Summe handelt, sondern 518,84 Euro gezahlt werden sollen.
Lediglich aus dem Kleingedruckten ergibt sich, dass es sich hier nicht um eine Rechnung, sondern um ein Angebot für den Eintrag in einem behördenunabhängigen Register handelt.
Kein seriöses Unternehmen würde sich auf diese Art und Weise präsentieren, um Neukunden zu gewinnen.
Dem Absender ist unserer Ansicht nach völlig klar, dass nur derjenige das "Angebot annimmt", der das Schreiben mit einer offiziellen Rechnung verwechselt.

Ein solches Formular wird von vielen anderen Firmen verwendet, z. B. DGV - Deutsche Gewerbe Verwaltung e.K. von Christian Müller

Erfahrungen und Gegenwehr
Was tun, wenn Sie so ein Formular erhalten haben?
Nichts zahlen! JEDER, der ein Formular erhalten hat oder Opfer eines solchen Formulars geworden ist, sollte Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft (Ort des Absenders) unter Hinweis auf das BGH-Urteil erstatten! Nur so kann die Staatsanwaltschaft aktiv werden.

Siehe "Strafrechtliche Schritte" Siehe auch "Die Rechtslage in Österreich"

Wenn Sie reingefallen Sind und gezahlt haben

Fordern Sie bereits gezahltes Geld zurück mehr Info

Nachdem Sie eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung etc. - siehe Abwehrstrategie - abgeschickt haben, sollten Sie sich unter Was kann noch gegen diese Schwindeleien getan werden über weitere Schritte informieren.
Anfechtungserklärung bei rechnungsähnlichen Formularen

Alle, die betroffen sind, sollten ihre Beschwerden an die EU-Kommission (sowie an die nationalen Behörden) schicken, damit das Ausmaß des Problems deutlich wird. Mehr Info

Betroffene, die irrtümlich überwiesen haben, können sich z. B. an die Wirtschaftskammer oder den Schutzverband wenden Siehe auch "Die Rechtslage in Österreich"
Bankverbindung wir bitten um aktuelle Bankverbindungen

Informieren Sie die Bank über Ihre Erfahrungen mit der Firma - Mehr Info.

Banken können Firmenkonten sperren, wenn sie die Geschäftspraktiken einer Firma nicht billigen. Dadurch helfen Sie anderen!
(Beispiel für eine erfolgreiche Kontosperrung) Musterschreiben Kontosperrung

In Deutschland:
Juni 2010 Volksbank Bonn BLZ 38060186 KTO 2001693010 im Juli 2010 weiterhin aktiv
Juni 2010 Sparkasse KölnBonn BLZ 37050198 KTO 1929511945
Juni 2010 Volksbank BLZ 44261342 KTO 5020886200
Mai 2010 Deutsche Bank Dortmund BLZ 44070024 KTO 7170244 Anfang Juni 2010 weiterhin aktiv
März 2010 HypoVereinsbank Hamburg BLZ 20030000 KTO 606976132 Anfang Mai 2010 weiterhin aktiv
Februar 2010 Commerzbank Dortmund BLZ 44040037 KTO 1423771
Februar 2010
Postbank Frankfurt / Main BLZ 50010060 KTO 331651601

In Österreich:
Mai 2010 BLZ 57000 KTO 30053180814

Juristisch
Urteile zu rechnungsähnlichen Formularen
12.08.2010 Rechtsanwalt Thorsten Winkler aus Düsseldorf teilt mit:
nachdem Klage auf Rückzahlung erhoben wurde, hat die AGZ die kompletten Kosten sowie den Klagebetrag zurücküberwiesen. Mehr Info zur AGZ
14.08.2009 Info von Rechtsanwältin Dr. Beyer, 50672 Köln
Nachdem ich Klage auf Rückzahlung eingelegt hatte, wurde mir heute von der PGV-Verwaltung der gesamte mit der Klage geltend gemachte Anspruch (Rückzahlung der 490,28 EUR sowie außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten) überwiesen.

Urteil AG Köln 112 C 106/09

14.05.2009 Anerkenntnisurteil: AGZ muss an Betroffenen 490,28 Euro zurück zahlen. - erstritten von Rechtsanwältin Dr. Beyer, 50672 Köln
Derartige Rechnungen sind vom BGH als Betrugsversuch erkannt und verboten worden - trotzdem werden sie weiter eingesetzt
- die Aulinger-Bande etwa hat so in kürzester Frist 1,3 Millionen Euro ergaunert ( Pressemeldung). Und auf Betreiben österr. Behörden kam es 2007 zu mehreren Verhaftungen aufgrund vergleichbarer Formulare (mehr Info )
Hier hilft es nur, wenn sich die Empfänger solcher Rechnungen aufraffen und Strafanzeige erstatten - auch wenn sie nicht darauf hereingefallen sind. Denn wer drauf reinfällt, merkt meistens überhaupt nicht, dass er Trickbetrügern aufgesessen ist - und kann so auch nicht Strafanzeige erstatten.

Strafrechtliche Schritte

Aktenzeichen: 5/12 Kls 92 Js 20791/99

Leitsatz: Die Versendung rechnungsähnlich aufgemachter Formulare an Firmen, die kurz zuvor eine Eintragung im Handelsregister angemeldet haben, erfüllt den Tatbestand des Betruges auch dann, wenn die Firmen auf Grund der auf das Formular geleisteten Zahlung einen Anspruch auf eine Gegenleistung haben -


Gericht: BGH 4. Strafsenat Datum: 26. April 2001 Az: 4 StR 439/00 NK: StGB § 263 Abs 1

Leitsatz Wer Angebotsschreiben planmäßig durch Verwendung typischer Rechnungsmerkmale (insbesondere durch die hervorgehobene Angabe einer Zahlungsfrist) so abfaßt, dass der Eindruck einer Zahlungspflicht entsteht, dem gegenüber die - kleingedruckten - Hinweise auf den Angebotscharakter völlig in den Hintergrund treten, begeht eine (versuchte) Täuschung im Sinne des StGB § 263 Abs 1.

Erfahrungsberichte

Informieren Sie diese Seite über neue Formulare, Briefumschläge mit Poststempel des Absenders, Verkaufsmethoden, Mahnschreiben, Prozesse, Bankverbindungen, Adressen, Namen der Verantwortlichen, Gerichtsurteile etc

Damit helfen Sie uns und anderen! KONTAKT | Erfahrungsberichte
Infrastruktur

Das Casinosystem von sst-24.de war 2008 Thema bei treppenhausgefluester.info. Verantwortlich für das Angebot sind Daniel Walochni *09.10.1984 und Jan Lawall, Alzeyer Str.28b, 55234 Erbes-Büdesheim. Mehr Info

Jan Lawall ist mit Daniel Walochni, Christian Müller und Paul Theobald befreundet. Alle vier sind inzwischen (2010) mit rechnungsähnlichen Formularen aktiv. Hintergrund
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