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Die Methoden vom BBV Bundes Branchenverzeichnis - Gewerbe Industrie/-Handelsveröffentlichungen
(220

Die Masche: rechnungsähnliche Angebotsschreiben
Informieren Sie bitte diese Info-Seite über die Aktivitäten der Firmen und Personen, über Namen und Methoden, beschreiben Sie, ob und wie Sie getäuscht wurden und warum Sie sich hereingelegt fühlen. Schicken Sie uns Formular, AGBs, Rechnung, Mahnungen. Damit helfen Sie uns und anderen! Kontakt
NEWS
14.08.2009 Info von Rechtsanwältin Dr. Beyer, 50672 Köln: Nachdem ich Klage auf Rückzahlung eingelegt hatte, wurde mir heute von der PGV-Verwaltung der gesamte mit der Klage geltend gemachte Anspruch (Rückzahlung der 490,28 EUR sowie außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten) überwiesen
Juli 2009 Betroffene erhält an die AGZ überwiesenes Geld zurück, nachdem sie nicht locker gelassen hatte (siehe Erfahrungsbericht)
30.06.2009 LG Köln (AZ 81 O 27/09) untersagt der AGZ (Inh. Paul Theobald) bei Meidung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten für jeden Fall der Zuwiderhandlung mit dem bisher verwendeten Formular zu werben.
14.05.2009 Anerkenntnisurteil: AGZ muss an Betroffenen 490,28 Euro zurück zahlen. Urteil AG Köln 112 C 106/09 - erstritten von Rechtsanwältin Dr. Beyer, 50672 Köln
05.05.2009 Akte 09 / SAT1 berichtet über die Methoden von Christian Müller und die DGV Deutsche Gewerbe Verwaltung http://www.youtube.com/watch?v=aXNVCT2UI9k
11. September 2008 11. Informationsgespräche im europäischen Parlament: Was kann gegen Adressbuchschwindel getan werden? Mehr Info
BBV Bundes Branchenverzeichnis
Adresse
Wilhelm-Theodor-Röhmheld-Str. 14, 55130 Mainz
Internet www.bundes-branchenverzeichnis.de Adam Bayer
Anmerkungen An o. g. Mainzer Adresse sitzt auch Udo Polzins ZI Zentrale Inkassostelle GmbH
Das unserer Ansicht nach wertlose Internetverzeichnis
Quelle: http://www.webtrafficagents.com/WebSitevalue/WebSiteWorth.aspx

bundes-branchenverzeichnis.de
tägliche Besucherzahl
8
letzter Stand
12.06.2010

(Grafik zugeschnitten)


Methode
Das Formular

 

Verschickt werden rechnungsähnlich aufgemachte, amtlich wirkende Offerten mit angehängtem Zahlschein bei Handelsregister-Eintragungen (vom BGH verboten) - der "Vertrag" kommt - zumindest nach Ansicht des Absenders - durch Zahlung zustande.

 

Formular Bundes Branchenverzeichnis Juni 2010

Kosten: 511,70 Euro (Stand Juni 2010)

Das Formular macht einen offiziellen Eindruck. Durch den ungeraden Betrag, der sich aus "Eintragung / Veröffentlichungsbetrag" über 430,00 Euro plus MWSt 19 % über 81,70 Euro zusammen setzt, wird der Eindruck verstärkt, es handele sich um eine offizielle Rechnung. Lediglich an unauffälliger Stelle wird darauf hingewiesen, dass es sich hier nur um ein Angebot handelt.

Unterhalb der Kostenaufstellung befindet sich der Hinweis "Zahlbar innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt"

Gericht: BGH 4. Strafsenat Datum: 26. April 2001 Az: 4 StR 439/00 NK: StGB § 263 Abs 1

Leitsatz Wer Angebotsschreiben planmäßig durch Verwendung typischer Rechnungsmerkmale (insbesondere durch die hervorgehobene Angabe einer Zahlungsfrist) so abfaßt, dass der Eindruck einer Zahlungspflicht entsteht, dem gegenüber die - kleingedruckten - Hinweise auf den Angebotscharakter völlig in den Hintergrund treten, begeht eine (versuchte) Täuschung im Sinne des StGB § 263 Abs 1.

Außer der Anschrift des Absenders "Bundes Branchenverzeichnis" sind keine Kontaktdaten vorhanden. Der Absender will offensichtlich nicht erkannt werden. Aus der Werbung ist dieses "Unternehmen" auch nicht bekannt.
Wer würde freiwillig so viel Geld bezahlen für einen Eintrag in einem Online-Register mit gerade mal 8 Besuchern pro Tag?
Ein solches Formular wird von vielen anderen Firmen verwendet, z. B. DGV - Deutsche Gewerbe Verwaltung e.K. von Christian Müller

Erfahrungen und Gegenwehr
Was tun, wenn Sie so ein Formular erhalten haben?
Nichts zahlen! JEDER, der ein Formular erhalten hat oder Opfer eines solchen Formulars geworden ist, sollte Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft (Ort des Absenders) unter Hinweis auf das BGH-Urteil erstatten! Nur so kann die Staatsanwaltschaft aktiv werden.

Siehe "Strafrechtliche Schritte" Siehe auch "Die Rechtslage in Österreich"

Wenn Sie reingefallen Sind und gezahlt haben

Fordern Sie bereits gezahltes Geld zurück mehr Info

Nachdem Sie eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung etc. - siehe Abwehrstrategie - abgeschickt haben, sollten Sie sich unter Was kann noch gegen diese Schwindeleien getan werden über weitere Schritte informieren.
Anfechtungserklärung bei rechnungsähnlichen Formularen

Alle, die betroffen sind, sollten ihre Beschwerden an die EU-Kommission (sowie an die nationalen Behörden) schicken, damit das Ausmaß des Problems deutlich wird. Mehr Info

Betroffene, die irrtümlich überwiesen haben, können sich z. B. an die Wirtschaftskammer oder den Schutzverband wenden Siehe auch "Die Rechtslage in Österreich"
Bankverbindung wir bitten um aktuelle Bankverbindungen

Informieren Sie die Bank über Ihre Erfahrungen mit der Firma - Mehr Info.

Banken können Firmenkonten sperren, wenn sie die Geschäftspraktiken einer Firma nicht billigen. Dadurch helfen Sie anderen!
(Beispiel für eine erfolgreiche Kontosperrung) Musterschreiben Kontosperrung

Bundes Branchenverzeichnis
Juni 2010 BLZ 55190000 KTO 781634019

Juristisch
Urteile zu rechnungsähnlichen Formularen
12.08.2010 Rechtsanwalt Thorsten Winkler aus Düsseldorf teilt mit:
nachdem Klage auf Rückzahlung erhoben wurde, hat die AGZ die kompletten Kosten sowie den Klagebetrag zurücküberwiesen. Mehr Info zur AGZ
14.08.2009 Info von Rechtsanwältin Dr. Beyer, 50672 Köln
Nachdem ich Klage auf Rückzahlung eingelegt hatte, wurde mir heute von der PGV-Verwaltung der gesamte mit der Klage geltend gemachte Anspruch (Rückzahlung der 490,28 EUR sowie außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten) überwiesen.

Urteil AG Köln 112 C 106/09

14.05.2009 Anerkenntnisurteil: AGZ muss an Betroffenen 490,28 Euro zurück zahlen. - erstritten von Rechtsanwältin Dr. Beyer, 50672 Köln
Derartige Rechnungen sind vom BGH als Betrugsversuch erkannt und verboten worden - trotzdem werden sie weiter eingesetzt
- die Aulinger-Bande etwa hat so in kürzester Frist 1,3 Millionen Euro ergaunert ( Pressemeldung). Und auf Betreiben österr. Behörden kam es 2007 zu mehreren Verhaftungen aufgrund vergleichbarer Formulare (mehr Info )
Hier hilft es nur, wenn sich die Empfänger solcher Rechnungen aufraffen und Strafanzeige erstatten - auch wenn sie nicht darauf hereingefallen sind. Denn wer drauf reinfällt, merkt meistens überhaupt nicht, dass er Trickbetrügern aufgesessen ist - und kann so auch nicht Strafanzeige erstatten.

Strafrechtliche Schritte

Aktenzeichen: 5/12 Kls 92 Js 20791/99

Leitsatz: Die Versendung rechnungsähnlich aufgemachter Formulare an Firmen, die kurz zuvor eine Eintragung im Handelsregister angemeldet haben, erfüllt den Tatbestand des Betruges auch dann, wenn die Firmen auf Grund der auf das Formular geleisteten Zahlung einen Anspruch auf eine Gegenleistung haben -


Gericht: BGH 4. Strafsenat Datum: 26. April 2001 Az: 4 StR 439/00 NK: StGB § 263 Abs 1

Leitsatz Wer Angebotsschreiben planmäßig durch Verwendung typischer Rechnungsmerkmale (insbesondere durch die hervorgehobene Angabe einer Zahlungsfrist) so abfaßt, dass der Eindruck einer Zahlungspflicht entsteht, dem gegenüber die - kleingedruckten - Hinweise auf den Angebotscharakter völlig in den Hintergrund treten, begeht eine (versuchte) Täuschung im Sinne des StGB § 263 Abs 1.

Erfahrungsberichte

Informieren Sie diese Seite über neue Formulare, Briefumschläge mit Poststempel des Absenders, Verkaufsmethoden, Mahnschreiben, Prozesse, Bankverbindungen, Adressen, Namen der Verantwortlichen, Gerichtsurteile etc

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