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Die Methoden vom BBV Bundes Branchenverzeichnis - Gewerbe Industrie/-Handelsveröffentlichungen
(220 |
| Die Masche:
rechnungsähnliche Angebotsschreiben |
Informieren Sie bitte diese Info-Seite
über die Aktivitäten der Firmen und Personen, über Namen und Methoden, beschreiben Sie, ob und wie Sie getäuscht
wurden und warum Sie sich hereingelegt fühlen. Schicken Sie uns Formular, AGBs, Rechnung, Mahnungen. Damit helfen Sie uns und anderen! Kontakt |
| NEWS |
| 14.08.2009 Info von Rechtsanwältin Dr. Beyer, 50672 Köln:
Nachdem ich Klage auf Rückzahlung eingelegt hatte, wurde mir heute von der PGV-Verwaltung der gesamte mit der Klage geltend gemachte Anspruch (Rückzahlung der 490,28 EUR sowie außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten) überwiesen |
| Juli 2009 Betroffene erhält an die AGZ überwiesenes Geld zurück, nachdem sie nicht locker gelassen hatte (siehe Erfahrungsbericht) |
| 30.06.2009 LG Köln (AZ 81 O 27/09) untersagt der AGZ (Inh. Paul Theobald) bei Meidung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten für jeden Fall der Zuwiderhandlung mit dem bisher verwendeten Formular zu werben. |
| 14.05.2009 Anerkenntnisurteil: AGZ muss an Betroffenen 490,28 Euro zurück zahlen. Urteil AG Köln 112 C 106/09 - erstritten von Rechtsanwältin Dr. Beyer, 50672 Köln |
| 05.05.2009 Akte 09 / SAT1 berichtet über die Methoden von Christian Müller und die DGV Deutsche Gewerbe Verwaltung http://www.youtube.com/watch?v=aXNVCT2UI9k |
| 11. September 2008 11. Informationsgespräche im europäischen Parlament: Was kann gegen Adressbuchschwindel getan werden? Mehr Info |
| BBV Bundes Branchenverzeichnis |
| Adresse |
Wilhelm-Theodor-Röhmheld-Str. 14, 55130 Mainz |
| Internet |
www.bundes-branchenverzeichnis.de Adam Bayer |
| Anmerkungen |
An o. g. Mainzer Adresse sitzt auch Udo Polzins ZI Zentrale Inkassostelle GmbH |
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| Das unserer Ansicht nach wertlose Internetverzeichnis |
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| Methode |
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| Verschickt werden rechnungsähnlich aufgemachte, amtlich wirkende Offerten
mit angehängtem Zahlschein bei Handelsregister-Eintragungen (vom BGH
verboten) - der "Vertrag" kommt - zumindest nach Ansicht des Absenders - durch Zahlung zustande. |
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Formular Bundes Branchenverzeichnis Juni 2010
Kosten: 511,70 Euro (Stand Juni 2010)
Das Formular macht einen offiziellen Eindruck. Durch den ungeraden Betrag, der sich aus "Eintragung / Veröffentlichungsbetrag" über 430,00 Euro plus MWSt 19 % über 81,70 Euro zusammen setzt, wird der Eindruck verstärkt, es handele sich um eine offizielle Rechnung. Lediglich an unauffälliger Stelle wird darauf hingewiesen, dass es sich hier nur um ein Angebot handelt.
Unterhalb der Kostenaufstellung befindet sich der Hinweis "Zahlbar innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt"
Gericht: BGH 4. Strafsenat Datum: 26. April 2001
Az: 4 StR 439/00
NK: StGB § 263 Abs 1
Leitsatz Wer Angebotsschreiben
planmäßig durch Verwendung typischer Rechnungsmerkmale (insbesondere
durch die hervorgehobene Angabe einer Zahlungsfrist) so abfaßt,
dass der Eindruck einer Zahlungspflicht entsteht, dem
gegenüber die - kleingedruckten - Hinweise auf den Angebotscharakter
völlig in den Hintergrund treten, begeht eine (versuchte) Täuschung
im Sinne des StGB § 263 Abs 1. |
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| Außer der Anschrift des Absenders "Bundes Branchenverzeichnis" sind keine Kontaktdaten vorhanden. Der Absender will offensichtlich nicht erkannt werden. Aus der Werbung ist dieses "Unternehmen" auch nicht bekannt. |
| Wer würde freiwillig so viel Geld bezahlen für einen Eintrag in einem Online-Register mit gerade mal 8 Besuchern pro Tag? |
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| Ein solches Formular wird von vielen anderen Firmen verwendet, z. B. DGV - Deutsche Gewerbe Verwaltung e.K. von Christian Müller |
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| Erfahrungen
und Gegenwehr |
| Was tun, wenn Sie so ein Formular erhalten haben? |
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| Wenn Sie reingefallen Sind und gezahlt haben |
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| Bankverbindung wir bitten um aktuelle Bankverbindungen |
Informieren Sie die Bank über Ihre Erfahrungen mit der Firma - Mehr Info. |
| Banken können Firmenkonten sperren, wenn sie die Geschäftspraktiken einer Firma nicht billigen. Dadurch helfen Sie anderen! |
| (Beispiel für eine erfolgreiche Kontosperrung) Musterschreiben Kontosperrung |
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Bundes Branchenverzeichnis
Juni 2010 BLZ 55190000 KTO 781634019
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| Juristisch |
| Urteile zu rechnungsähnlichen Formularen |
12.08.2010 Rechtsanwalt Thorsten Winkler aus Düsseldorf teilt mit:
nachdem Klage auf Rückzahlung erhoben wurde, hat die AGZ die kompletten Kosten sowie den Klagebetrag zurücküberwiesen. Mehr Info zur AGZ |
14.08.2009 Info von Rechtsanwältin Dr. Beyer, 50672 Köln
Nachdem ich Klage auf Rückzahlung eingelegt hatte, wurde mir heute von der PGV-Verwaltung der gesamte mit der Klage geltend gemachte Anspruch (Rückzahlung der 490,28 EUR sowie außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten) überwiesen. |
Urteil AG Köln 112 C 106/09 |
| 14.05.2009 Anerkenntnisurteil: AGZ muss an Betroffenen 490,28 Euro zurück zahlen. - erstritten von Rechtsanwältin Dr. Beyer, 50672 Köln |
| Derartige Rechnungen sind vom BGH als Betrugsversuch erkannt und verboten worden - trotzdem werden sie weiter eingesetzt |
| - die Aulinger-Bande etwa hat so in kürzester Frist 1,3 Millionen Euro ergaunert ( Pressemeldung). Und auf Betreiben österr. Behörden kam es 2007 zu mehreren Verhaftungen aufgrund vergleichbarer Formulare (mehr Info ) |
| Hier hilft es nur, wenn sich die Empfänger solcher Rechnungen aufraffen und Strafanzeige erstatten - auch wenn sie nicht darauf hereingefallen sind. Denn wer drauf reinfällt, merkt meistens überhaupt nicht, dass er Trickbetrügern aufgesessen ist - und kann so auch nicht Strafanzeige erstatten. |
Strafrechtliche Schritte
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Aktenzeichen: 5/12 Kls 92 Js 20791/99
Leitsatz: Die Versendung rechnungsähnlich aufgemachter Formulare an Firmen, die kurz zuvor eine Eintragung im Handelsregister angemeldet haben, erfüllt den Tatbestand des Betruges auch dann, wenn die Firmen auf Grund der auf das Formular geleisteten Zahlung einen Anspruch auf eine Gegenleistung haben - |
Gericht: BGH 4. Strafsenat Datum: 26. April 2001
Az: 4 StR 439/00
NK: StGB § 263 Abs 1
Leitsatz Wer Angebotsschreiben
planmäßig durch Verwendung typischer Rechnungsmerkmale (insbesondere
durch die hervorgehobene Angabe einer Zahlungsfrist) so abfaßt,
dass der Eindruck einer Zahlungspflicht entsteht, dem
gegenüber die - kleingedruckten - Hinweise auf den Angebotscharakter
völlig in den Hintergrund treten, begeht eine (versuchte) Täuschung
im Sinne des StGB § 263 Abs 1. |
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| Erfahrungsberichte |
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