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Infos zur HRV Media e. K. / HRV Handelsregister Handelsregisterveröffentlichungen
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| Die Masche: rechnungsähnliche Angebotsschreiben |
Informieren Sie bitte diese Info-Seite
über die Aktivitäten der Firmen und Personen, über Namen und Methoden, beschreiben Sie, ob und wie Sie getäuscht
wurden und warum Sie sich hereingelegt fühlen. Schicken Sie uns Formular, AGBs, Rechnung, Mahnungen. Damit helfen Sie uns und anderen! Kontakt |
| NEWS |
08.02.2010 Löschungsankündigung: Bei der nachstehenden Firma wird das Amtslöschungsverfahren gemäß § 31 Abs.2 HGB eingeleitet. Widerspruchsfrist ab dieser Bekanntmachung, falls nicht anders ausgewiesen: 1 Monat. Ende Februar werden dennoch weiterhin Formulare mit Berliner Absenderadresse verschickt. |
| 01. Oktober 2009 Nahezu zeitgleich mit den rechnungsähnlichen Formularen der der "HRV Handelsregisterveröffentlichungen" erhalten Empfänger ein inhaltsgleiches Formular der ZRV-Verwaltung (Christian Müller) mehr Info |
| Juli 2009 Betroffene erhält an die AGZ überwiesenes Geld zurück, nachdem sie nicht locker gelassen hatte (siehe Erfahrungsbericht) |
| 30.06.2009 LG Köln (AZ 81 O 27/09) untersagt der AGZ (Inh. Paul Theobald) bei Meidung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten für jeden Fall der Zuwiderhandlung mit dem bisher verwendeten Formular zu werben. |
| 14.05.2009 Anerkenntnisurteil: AGZ muss an Betroffenen 490,28 Euro zurück zahlen. Urteil AG Köln 112 C 106/09 - erstritten von Rechtsanwältin Dr. Beyer, 50672 Köln |
| 05.05.2009 Akte 09 / SAT1 berichtet über die Methoden von Christian Müller und die DGV Deutsche Gewerbe Verwaltung http://www.youtube.com/watch?v=aXNVCT2UI9k |
| HRV Media e. K. / HRV Handelsregister Handelsregisterveröffentlichungen |
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Hauptniederlassung |
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| Zweigniederlassung |
Friedrichstr. 171, 10117 Berlin - Im November 2009 ist Post nicht mehr zustellbar! |
| Amtsgericht |
14057 Charlottenburg HRA 42891 B |
| Inhaber |
Klaus, Andrea, *03.07.1969 - Creditreform liefert diese Adresse: Treskowstr. 8,
13156 Berlin - mit dieser Adresse war auch Desiree Kürschner aus Bürstadt mit dem HR-Datendienst aktiv! |
ob es sich bei der HRV, Leitzsr. 45, 70469 Stuttgart um ein und dieselbe Firma handelt, ist derzeit unklar Februar 2010. Die Stuttgarter HRV verwendet ein nahezu identisches Formular wie die Cosmonova GmbH. |
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| Wo die Daten veröffentlicht werden sollen |
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| Methode |
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| Die Firma verschickt eine rechnungsähnlich aufgemachte, amtlich wirkende Offerte
mit angehängtem Zahlschein bei Handelsregister-Eintragungen (vom BGH
verboten) - der Vertrag kommt durch Zahlung zustande. |
| Kosten: 570,00 Euro Stand Oktober 2009 |
| Das Formular wird von vielen anderen Firmen verwendet, z. B. DGV - Deutsche Gewerbe Verwaltung e.K. von Christian Müller |
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| Erfahrungen
und Gegenwehr |
| Was tun, wenn Sie so ein Formular erhalten haben? |
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| Wenn Sie reingefallen Sind und gezahlt haben |
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| Bankverbindung wir bitten um aktuelle Bankverbindungen |
Informieren Sie die Bank über Ihre Erfahrungen mit der Firma - Mehr Info. |
| Banken können Firmenkonten sperren, wenn sie die Geschäftspraktiken einer Firma nicht billigen. Dadurch helfen Sie anderen! |
| (Beispiel für eine erfolgreiche Kontosperrung) Musterschreiben Kontosperrung |
HRV
Februar 2010 Postbank BLZ 50010060 KTO 37072603
Februar 2010 Postbank Stuttgart BLZ 60010070 KTO 368687708
Dezember 2009 Gemeinschaftsbank BLZ 43060967 KTO 1112169200
Oktober 2009 Postbank BLZ 10010010 KTO 16029107 Ende November 2009 weiterhin aktiv |
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| Erfahrungsberichte |
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| Juristisch |
| Urteile zu rechnungsähnlichen Formularen |
14.08.2009 Info von Rechtsanwältin Dr. Beyer, 50672 Köln
Nachdem ich Klage auf Rückzahlung eingelegt hatte, wurde mir heute von der PGV-Verwaltung der gesamte mit der Klage geltend gemachte Anspruch (Rückzahlung der 490,28 EUR sowie außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten) überwiesen. |
Urteil AG Köln 112 C 106/09 |
| 14.05.2009 Anerkenntnisurteil: AGZ muss an Betroffenen 490,28 Euro zurück zahlen. - erstritten von Rechtsanwältin Dr. Beyer, 50672 Köln |
| Derartige Rechnungen sind vom BGH als Betrugsversuch erkannt und verboten worden - trotzdem werden sie weiter eingesetzt |
| - die Aulinger-Bande etwa hat so in kürzester Frist 1,3 Millionen Euro ergaunert ( Pressemeldung). Und auf Betreiben österr. Behörden kam es 2007 zu mehreren Verhaftungen aufgrund vergleichbarer Formulare (mehr Info ) |
| Hier hilft es nur, wenn sich die Empfänger solcher Rechnungen aufraffen und Strafanzeige erstatten - auch wenn sie nicht darauf hereingefallen sind. Denn wer drauf reinfällt, merkt meistens überhaupt nicht, dass er Trickbetrügern aufgesessen ist - und kann so auch nicht Strafanzeige erstatten. |
Strafrechtliche Schritte
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Aktenzeichen: 5/12 Kls 92 Js 20791/99
Leitsatz: Die Versendung rechnungsähnlich aufgemachter Formulare an Firmen, die kurz zuvor eine Eintragung im Handelsregister angemeldet haben, erfüllt den Tatbestand des Betruges auch dann, wenn die Firmen auf Grund der auf das Formular geleisteten Zahlung einen Anspruch auf eine Gegenleistung haben - |
Gericht: BGH 4. Strafsenat Datum: 26. April 2001
Az: 4 StR 439/00
NK: StGB § 263 Abs 1
Leitsatz: Wer Angebotsschreiben
planmäßig durch Verwendung typischer Rechnungsmerkmale (insbesondere
durch die hervorgehobene Angabe einer Zahlungsfrist) so abfaßt,
dass der Eindruck einer Zahlungspflicht entsteht, dem
gegenüber die - kleingedruckten - Hinweise auf den Angebotscharakter
völlig in den Hintergrund treten, begeht eine (versuchte) Täuschung
im Sinne des StGB § 263 Abs 1. |
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| Betrug? |
BGH, Urteil vom 04.12.2003, 5 StR 308/03, m.w.N.
BGH hebt betrügerfreundliches Urteil auf:
"... ... Leichtgläubigkeit oder Erkennbarkeit der Täuschung bei hinreichend sorgfältiger Prüfung schließen die Schutzbedürftigkeit des potentiellen Opfers und damit gegebenenfalls eine Täuschung nicht aus...
Eine Täuschung kann auch konkludent erfolgen, nämlich durch irreführendes Verhalten. Eine Täuschungshandlung kann somit auch gegeben sein, wenn sich der Täter hierzu – isoliert betrachtet – wahrer Tatsachenbehauptungen bedient....
Die Schreiben wurden nicht wahllos an einen zufällig ausgewählten Adressatenkreis versendet. Vielmehr wurden sie gezielt an einen Personenkreis gerichtet, für den unmittelbar zuvor eine Eintragung im Handelsregister erfolgt war und der deshalb mit einer Kostenforderung rechnen musste. Ein auf Unaufmerksamkeit beruhender Routineirrtum lag bei derartigen Empfängern nahe. Ihre Geschäftserfahrung ändert hieran ersichtlich nichts, zumal die Erledigung des Schreibens durch Büropersonal zu erwarten war..." |
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