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Infos zu Allgemeines Branchen Register - Gewerbe Industrie/-Handelsveröffentlichungen
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| Die Masche: rechnungsähnliche Angebotsschreiben |
Informieren Sie bitte diese Info-Seite
über die Aktivitäten der Firmen und Personen, über Namen und Methoden, beschreiben Sie, ob und wie Sie getäuscht
wurden und warum Sie sich hereingelegt fühlen. Schicken Sie uns Formular, AGBs, Rechnung, Mahnungen. Damit helfen Sie uns und anderen! Kontakt |
| Allgemeines Branchen Register - Gewerbe Industrie/-Handelsveröffentlichungen |
Adresse |
Kreuzberger Ring 22, Wiesbaden mehr Info zu dieser Adresse |
| Handelsregister |
Angaben fehlen |
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| Geschäftsführer |
Angaben fehlen auf dem Formular |
| Fehlende Pflichtangaben auf dem Formular zu Firma, Geschäftsführer, zust. Amtsgericht, zust. Finanzamt - Beschwerden an www.wettbewerbszentrale.de |
| Die Firma verwendet dieselbe Frankiermaschine wie die ADV-Verwaltung GmbH von Paul Theobald |
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| Das unserer Ansicht nach wertlose Internetverzeichnis |
Stand Juli 2009 www.allgemeines-branchen-register.de - registriert von Steffen Mayer, Allgemeines Banchen Register - ein Dirk Mayer *13.07.1977 mit der Firma AGV Allgemeine Gewerbeverwaltung e. K. Bellermannstraße 93, 13357 Berlin ist ab spätestens Juni 2010 mit einem inhaltsähnlichen Formular aktiv. |
| Methode |
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verschickt rechnungsähnlich aufgemachte, amtlich wirkende Offerten
mit angehängtem Zahlschein bei Handelsregister Eintragungen (vom BGH
verboten) - der Vertrag kommt durch Zahlung zustande. Kosten: 491,47 Euro |
| Oben rechts der unauffällige Hinweis, dass es sich lediglich um eine Offerte handelt. Oberhalb des angehängten Zahlscheins ist in die Zahlungsfrist von 7 Tagen nach Erhalt des Scheibens fett hervorgehoben. |
| Hier wird ein Formular verwendet, mit dem - von geringfügigen Abweichungen abgesehen - auch Paul Theobalds Firma AGZ Allgemeine Gewerbezentrale zur Zeit (2009) aktiv ist. Mehrere andere Firmen verwenden ein inhaltsähnliches Formular |
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| Erfahrungen
und Gegenwehr |
| Was tun, wenn Sie so ein Formular erhalten haben? |
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| Wenn Sie reingefallen sind und gezahlt haben |
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| Bankverbindung wir bitten um aktuelle Bankverbindungen |
Informieren Sie die Bank über Ihre Erfahrungen mit der Firma - Mehr Info. |
| Banken können Firmenkonten sperren, wenn sie die Geschäftspraktiken einer Firma nicht billigen. Dadurch helfen Sie anderen! |
| (Beispiel für eine erfolgreiche Kontosperrung) Musterschreiben Kontosperrung |
März 2010 Allianz Bank München BLZ 70035000 KTO 9558991700 Anfang Mai 2010 weiterhin aktiv
Oktober 2009 Dresdner Bank BLZ 51080060 KTO 0487629500 im November 2009 weiterhin aktiv
Juli 2009 Sparkasse BLZ 56050180 KTO 17039157 |
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| Juristisch |
| Urteile zu rechnungsähnlichen Formularen |
| Derartige Rechnungen sind vom BGH als Betrugsversuch erkannt und verboten worden - trotzdem werden sie weiter eingesetzt |
| - die Aulinger-Bande etwa hat so in kürzester Frist 1,3 Millionen Euro ergaunert ( Pressemeldung). Und auf Betreiben österr. Behörden kam es 2007 zu mehreren Verhaftungen aufgrund vergleichbarer Formulare (mehr Info ) |
| Hier hilft es nur, wenn sich die Empfänger solcher Rechnungen aufraffen und Strafanzeige erstatten - auch wenn sie nicht darauf hereingefallen sind. Denn wer drauf reinfällt, merkt meistens überhaupt nicht, dass er Trickbetrügern aufgesessen ist - und kann so auch nicht Strafanzeige erstatten. |
Strafrechtliche Schritte
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Aktenzeichen: 5/12 Kls 92 Js 20791/99
Leitsatz: Die Versendung rechnungsähnlich aufgemachter Formulare an Firmen, die kurz zuvor eine Eintragung im Handelsregister angemeldet haben, erfüllt den Tatbestand des Betruges auch dann, wenn die Firmen auf Grund der auf das Formular geleisteten Zahlung einen Anspruch auf eine Gegenleistung haben - |
Gericht: BGH 4. Strafsenat Datum: 26. April 2001
Az: 4 StR 439/00
NK: StGB § 263 Abs 1
Leitsatz Wer Angebotsschreiben
planmäßig durch Verwendung typischer Rechnungsmerkmale (insbesondere
durch die hervorgehobene Angabe einer Zahlungsfrist) so abfaßt,
dass der Eindruck einer Zahlungspflicht entsteht, dem
gegenüber die - kleingedruckten - Hinweise auf den Angebotscharakter
völlig in den Hintergrund treten, begeht eine (versuchte) Täuschung
im Sinne des StGB § 263 Abs 1. |
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| Erfahrungsberichte |
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