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Infos zum BVA-Regis / BVA Bundesverlag Anzeiger Handelsregister
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| Die Masche:
rechnungsähnliche Angebotsschreiben |
Informieren Sie bitte diese Info-Seite
über die Aktivitäten der Firmen und Personen, über Namen und Methoden, beschreiben Sie, ob und wie Sie getäuscht
wurden und warum Sie sich hereingelegt fühlen. Schicken Sie uns Formular, AGBs, Rechnung, Mahnungen. Damit helfen Sie uns und anderen! Kontakt |
| BVA-Regis / BVA Bundesverlag Anzeiger Handelsregister |
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Adresse |
Libanonstr. 85, 70186 Stuttgart
Glockenblumenweg 131a, 12357 Berlin |
| Kontakt |
Tel / Fax: 01805-233633 Email: BAV-Regis@t-online.de |
| Inhaber |
Garnev, Katerina Dr. |
| Handelsregister |
? |
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| Das Verzeichnis |
| keine Angaben |
| Methode |
| Das
Formular - Die Methode |
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Die Masche ist besonders dreist. Das Formular erweckt einen behördlichen, offiziellen Eindruck, so dass der Empfänger denkt, es handele sich um die Rechnung, die er wegen eines Handelsregistereintrags erwartet. |
Zahlreiche Merkmale verstärken den behördlichen Charakter und lassen auf eine offizielle Rechnung schließen: |
| Der Firmenname BVA Bundesverlag Anzeiger birgt eine erhebliche Verwechslungsgefahr mit dem echten BAV Bundesanzeigerverlag. |
Oben rechts ist durch einen Rahmen der Hinweis hervorgehoben "Dieser Bescheid wurde maschinell erstellt und gilt ohne Unterschrift als bestätigt". |
 Darunter befindet sich das "Firmenlogo": der Bundesadler, daneben ein schwarzer Balken und als Firmenname "Bundesverlag Anzeiger Handelsregister". |
Unterhalb der Absenderadresse wird in Fettschrift auf die "Handelsregistereintragung" verwiesen. |
 Am linken Rand des Formulars wurden ein Matrixcode und ein Nummerncode aufgedruckt. |
Oberhalb des "Angebotstextes" heißt es "Aktenzeichen / HR-Nr. ist bei Schriftwechsel stets anzugeben". |
| Darunter |
| "Art der Veröffentlichung: Neueintragung" |
In zwei graugemusterten Kästen befinden sich die fällige Gebühr von 499,80 Euro, aufgeschlüsselt in "Eintragungsgebühr 420,00 €, Mehrwertstreuer 19 % 79,80 €"
und daneben der Handelsregistertext. Die ungerade, zu zahlende Gesamtsumme von 499,80 Euro soll weiter darüber hinweg täuschen, dass es sich hier um ein kommerzielles, unverbindliches Angebot handelt.
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Durch das Abdrucken der Handelsregisterdaten (Amtsgericht, HRB Nr., Tag der Eintragung) und des Handelsregistertextes wird so getan, als handele es sich bereits um eine erbrachte Leistung, für die nun eine Gebühr zu entrichten sei. |
Im Kleingedruckten wird in Behördensprache auf diverse Paragraphen hingewiesen, und es ist von gesetzlichen Bestimmungen, Landesjustizverwaltungen und einer Kostenverordnung fakultativ unter Beachtung der gesetzten Fristen die Rede. Die AGB tragen ihr übriges dazu bei, den Empfänger in die Irre zu führen. Hier scheint - wie bei der Gewerbe Bekanntmachungen e. K. - ein Jurist der Verfasser gewesen zu sein. |
Deutliche Hinweise, dass es sich lediglich um ein Angebot handelt, fehlen. |
Kommentar: Ein seriöses Unternehmen würde sich bei der Neukundenwerbung definitiv anders präsentieren und dabei vor allem die Vorzüge eines kostenpflichtigen Eintrags im Register in den Vordergrund stellen. Welche Leistungen bekommt man wohl für 492,20 Euro? Wo die Daten eingetragen werden, ist eines der großen Rätsel. |
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| Erfahrungen
und Gegenwehr |
| Allgemein |
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| Bankkonto |
Informieren Sie die Bank über Ihre Erfahrungen mit der Firma. Banken können Firmenkonten sperren, wenn sie die Geschäftspraktiken einer Firma nicht billigen. Dadurch helfen Sie anderen! |
| (Beispiel für eine erfolgreiche Kontosperrung) |
April 2010 Deutsche Bank Kaiserslautern BLZ 54070024 KTO 0318188
März 2010 Postbank BLZ 50010060 KTO 379652603 |
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| Juristisch |
| Da es der Bundesadler urheberrechtlich geschützt ist, könnte hier ein Verstoß gegen das Urheberrecht vorliegen. |
Aktenzeichen: 5/12 Kls 92 Js 20791/99
Leitsatz: Die Versendung rechnungsähnlich aufgemachter Formulare an Firmen, die kurz zuvor eine Eintragung im Handelsregister angemeldet haben, erfüllt den Tatbestand des Betruges auch dann, wenn die Firmen auf Grund der auf das Formular geleisteten Zahlung einen Anspruch auf eine Gegenleistung haben |
Gericht: BGH 4. Strafsenat Datum: 26. April 2001
Az: 4 StR 439/00
NK: StGB § 263 Abs 1
Leitsatz Wer Angebotsschreiben
planmäßig durch Verwendung typischer Rechnungsmerkmale (insbesondere
durch die hervorgehobene Angabe einer Zahlungsfrist) so abfaßt,
dass der Eindruck einer Zahlungspflicht entsteht, dem
gegenüber die - kleingedruckten - Hinweise auf den Angebotscharakter
völlig in den Hintergrund treten, begeht eine (versuchte) Täuschung
im Sinne des StGB § 263 Abs 1. |
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Erfahrungsberichte
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Informieren Sie diese Info Seite
über Namen und Methoden, beschreiben Sie, wie Sie getäuscht
wurden. Damit helfen Sie anderen! |
| Kontakt |
Erfahrungsberichte |
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