Dieser Auszug stammt aus einer Klage-Erwiderung von Rechtsanwalt
Hardt und betrifft die Brauchbarkeit des Online Firmenanzeigers
www.firmenanzeiger.de
In der Internetdomain www.firmenanzeiger.de
ist in den Keywords angegeben der Inhalt "Firmenanzeiger, Firma,
Anzeige, Unternehmen, Suche, Branche, Branchensuche, Suchbegriff",
die Seitenbeschreibung fehlt vollständig und als Titel ist lediglich
die Domainanschrit www.firmenanzeiger.de wiederholt. In der Folgeseite,
der ersten Seite nach der Flash-Animation, verzichtet die Klägerin
auf Keywords und Descriptions und wiederholt im Titel erneut nur www.firmenanzeiger.de.
Für einen Internetprofi ist eine derartige Vorgehensweise absolut
nicht nachvollziehbar. Wenn man nämlich berücksichtigt, dass
möglichst viel Suchverkehr auf die jeweilige Datenbank geleitet werden
soll, um die Suchenden auch tatsächlich auf die Seite zu bringen,
dann ist es dringend erforderlich, die suchfunktionsbestimenden Teile
zu belegen. Wir haben bei der www.webmasterplan.com der Firma Imedia GmbH
eine Überprüfung für www.firmenanzeiger.de durchführen
lassen mit dem in der Anlage 18 mitgeteilten Ergebnisfassung,
wobei die Analyse hinsichtlich des Titels eine Warnung ausspricht, da
nur ein Wort angegeben wird, während 5 - 10 optimal sind. Für
die Meta-Description einen Fehler ausweist, weil sämtliche Angaben
fehlen, für die Meta - Keywords ausspricht, dass lediglich 9
% der möglichen Meta-Keywords eingegeben sind, darüber hinaus
der sogenannte Body-Text, also die Erfassung des textlichen Inhalts durch
eine Suchmaschine, ebenfalls nicht gegeben ist.
Hier muss realisiert werden,
dass die Internetmöglichkeiten so minimal angenommen werden,
dass die Angelegenheit nicht funktionsfähig ist.
Wir haben daraufhin die Programmierung
ebenfalls über den Anbieter Inmedia auf www.webmasterplan.com überprüft.
Festgestellt werden 10 html Fehler, es werden zwei Warnungen ausgegeben
und, wenn man einmal die Schulnoten-Bewertung akzeptiert, wird diese mit
Note 4 versehen. Die Entscheidungskriterien sind uns nicht bekannt. In
jedem Fall ist festzustellen, dass die Funktionsweise nicht optimiert
ist. Gerade bei einem derartigen Preis, wie er hier verlangt worden ist,
muss aber von bestmöglichen Ergebnissen ausgegangen werden,
also insbesondere auch von einer speziellen besonders hohen Leistung.
...Bei Eingabe des Suchbegriffs
"AHM GmbH" - also der Betreiberin der Seite www.firmenanzeiger.de
unter Regie des Sohnes von Herrn Ludwig Henghuber, des Gesellschafters
der Online - Verlag GmbH, erhält man die Renate Dahm GmbH, die Riebensahm
GmbH und die Vulkatec Riebensahm GmbH angezeigt, nicht aber die AHM Datendienste
GmbH ...
zum vollständigen Text |