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* Zur Namensgebung des "Henghuber-Netzwerks"

Zitat Henghuber: "Klar ist es eine Verarsche" - Wie Henghuber die Gerichte "vera..."

August 2002 Am 25. April wurde vom Oberlandesgericht Düsseldorf festgestellt, dass das vom Online Verlag GmbH (Gesellschafter Henghuber / Geschäftsführer Lohmüller) verwendete Formular irreführend ist (Stichwort "Baurnfängerei") . Es wurde ihm daher untersagt, dieses Formular weiterhin zur "Kundenanwerbung" zu verwenden. (siehe Gerichtsurteil).
August 2002 Henghuber / Lohmüller verschickt wieder Formulare -trotz Gerichtsverbot !
Ach, die Gerichte... Was kümmert sowas einen Herrn Henghuber. Soeben startete er eine neue "Werbekampagne". Das alte Formblatt musste natürlich ein kleines bißchen verändert werden, aber das Wesentliche - der Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit einer Unterschrift - blieb natürlich unten im Fließtext gut versteckt. (Zur Abbildung - wie das Formular jetzt aussieht). Genau wie in den alten (verbotenen) Formularen.
Ergänzung im November: Diese August Aktion starteten Henghuber-Lohmüller noch mit der alten Firma "Online Verlag GmbH / Ratingen" - eben jene Firma, der das Formular wegen Wettbewerbswidrigkeit verboten wurde.
Da fragt sich mancher, was das soll: Will sich dieser Herr Henghuber über die Gerichte lustig machen? Was passiert denn da? Ein Gericht entscheidet, dass das Formular sitten- oder wettbewerbswidrig ist - dann wird ein bisschen was dran verändert und weiter geht's.
Ja, das ist irritierend - da muss doch was dahinter stecken ? Ist dieser Henghuber in Wirklichkeit gar kein "Adressbuch-Betrüger" sondern benutzt er dieses "Geschäft" nur als Vorwand, um die ganze Rechtsmaschine in ihrer Ohnmacht und Wirkungslosigkeit einmal richtig vorzuführen?
Henghuber - ein moderner Eulenspiegel ? Immer gut für neue Lacher, denkt man nur an seine Formblatt Variationen ... .Wie mag wohl das nächste Formblatt aussehen?
Was für ein unterhaltsames Spiel... Man kaufe sich ein paar Anwälte und ein paar professorale Gutachter und Vorhang auf --- (Bitte mitsingen: " Denn wer das Geld hat, hat das Recht und wer das Recht hat, ja wer das Recht hat, ja wer das Recht, ja wer das Recht, ja wer das Recht hat...".(frei nach Orff) )
Na ja, die Wahrheit ist wahrscheinlich viel banaler. Dem Herrn Henghuber ist es wohl nur zu Kopf gestiegen, dass die Staatsanwaltschaften hilflos sind. Um einen wie den Henghuber strafrechtlich wegen Betrugs zu belangen, müsste wohl eine erheblich sachkundigere Staatsanwaltschaft tätig werden, als bisher. (s.a. z.B.: Staatsanwaltschaf Ingolstadt hilflos = wie Online / Räder einer strafrechtlichen Verfolgung wegen Betrugs entging).
Erst kürzlich wurde eine Klage der Staatsanwaltschaft München wegen Betrugs gegen Henghuber abgewiesen.
Da half auch keine Hausdurchsuchung (die allerdings schon anläßlich eines früheren - ebenfalls verbotenen - gleichartigen Formulars stattfand. (zur juristischen Geschichte der"Online" Formulare).
Seinerzeit - während der Hausdurchsuchung - plauderte Herr Henghuber ein bisschen und erklärte zum Thema Formular und Kundenabzocke "Klar ist es eine Verarsche".
Tja, "Verarsche" klingt ja so viel besser als Betrug. Nein, nein - Betrug - davon kann doch überhaupt keine Rede sein....
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