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| Das
Grundprinzip der Formulare |
- Scheinbare Kostenlosigkeit eines einfachen Adresseneintrags
- Ausnutzung einer üblichen Geschäftsroutine zur Irreführung
- Vermutung von Eintragungskosten wider jeder Vernunft
- BGH-Urteil 2004 gegen BGH-Urteil 2005
- Formulare in der Übersicht - Die irreführende Aufmachung
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Irreführendes
Potential der Formulare ./.
Arglistige Täuschung, Bauernfängerei,
Registerbetrug, Unterschriften-Erschleichung, Vertragsschwindel
usw. |
Allgemeiner Nenner aller Betrugsvarianten ist, dass ein Auftrag erschlichen wird, indem das Opfer über den tatsächlichen Charakter seines "Auftrags" getäuscht wird. Die wesentlichen Grundlagen der Täuschung sehen so aus:
a) Auftrag durch Bezahlung = durch Rechnung: Es wird der Eindruck erzeugt, als handele es sich um einen "offiziellen" Eintrag - sei es, dass durch das Opfer gerade eine neue Firma angemeldet wurde und ein Eintrag im Handelsregister, Patentamt, Branchenbuch usw. erfolgte - und so getan wird, als sei die Rechnung in diesme zusmamenhang zusehen - siehe der Rechnungstrick - mit und ohne angehängten Zahlschein.
b) Auftrag durch Unterschrift (oder Internet Click) - Es wird der Eindruck erzeugt, als sei nur eine Bestätgung, Korrektur von Daten gefragt - als gäbe es bereits einen Auftrag - als ginge es nur um eine Verlängerung, Neuauflage eines bereits vorhandenen, alten Eintrags usw. - dass ein kostenpflichtiger Neu - Auftrag erteilt werden soll, wird gut versteckt. Henghuber Formulare und Varianten des Henghuber-Formulars
Beide Grundvarianten werden auf einfallsreiche Weise gemischt und durch vielerlei ablenkende Zutaten angereichert. |
1. Scheinbare
Kostenlosigkeit eines einfachen Adresseneintrags
Die
Aufmachung des Formulars suggeriert die Vorstellung, dass einfache
Adressenangaben kostenlos aufgenommen würden
Die Formulare - unserer Ansicht nach irreführend
sprechen entweder überhaupt
nicht von einem Preis (z.
B. erst auf der Rückseite in den AGBs) oder sie sprechen
zunächst von einem kostenlosen Grundeintrag um dann in einem
späteren
Fließtext eine subtile Differenzierung vorzunehmen (z.
B. Grundeintrag - Standardeintrag) oder "Your
free basic registration in our CD-ROM is guaranteed
even if you do not place an order" (Beispiel Novachannel). Andere
wie das "Henghuber
Formular" benutzen zunächst nur das Wörtchen
Grundeintrag und erklären dann
an anderer Stelle gut versteckt, dass ein Preis dafür verlangt
wird. Es gibt keinen objektiven Grund dafür, dass der Preis nicht deutlich
herausgestellt wird, so dass er nicht übersehen werden kann.
Das lässt
nur einen Schluß zu:
Die Gestaltung des Formulars ist bewusste auf
Irreführung abgestellte und stellt arglistige Täuschung dar. |
2.
Ausnutzung einer üblichen Geschäftsroutine zur Irreführung
Bei
Adressbucheinträgen ist
es üblich, dass Grundeinträge kostenlos sind. Jedes
Jahr schicken die seriösen Adressbuch Verlage ihre Korrekturbögen
und Aufnahme Formulare den einzutragenden Firmen und fordern
dazu auf, die Richtigkeit der Adresse und / oder die Einwilligung
zur Eintragung durch Unterschrift zu bestätigen (Datenschutz).
Dieses Routinemäßige
machen sich dubiose Adressbuchverlage zunutze und schicken Formulare
herum, die genau diesem Muster entsprechen.
Zunächst
wird ausführlich
so getan, als handele es sich bei dem Formular um einen Routinevorgang,
wie er von den seriösen
Verlagen her bekannt ist. Das heißt: Aufmachung und Informationen
sind so gestaltet, dass man in der Annahme bestätigt wird, hier
einen typischen und üblichen Adressbucheintrag vor sich zu haben.
z. B.: Fettgedruckt wird von Korrektur gesprochen oder darauf hingewiesen,
dass man die Fax Nr. nicht vergessen soll. Allerlei optische
Signale betonen das routinemäßige = graues Umweltpapier, keinerlei
Werbung oder Anpreisung, Telekom Imitationen mit Schriftzug und
Farbe usw.
Getäuscht wird nicht
derjenige, der sorglos ist, sondern gerade der, welcher einen
aufmerksamen Blick auf das Formular wirft - denn gerade der wird
systematisch und schnell zu dem Schluß geführt, dass es hier
einen Routinevorgang zu bedienen gilt.
Nachdem man das Formular als normal erkannt hat, ist es nicht
mehr nötig, weiterzulesen oder gar das ganze Kleingedruckte
und jedes Komma zu prüfen. |
3.
Vermutung von Eintragungskosten wider jede
Vernunft
Als Adressat eines derartigen Formulars weiß man, dass Grundeinträge
von Adressbuchfirmen grundsätzlich kostenlos angeboten werden.
Nur so kann ein register eine ausreichende Zahl von Eintragungen
anwerben, um das Register für Nutzer repräsentativ - und
nützlich
- zu machen.
Da man im geschäftlichen Verkehr "vernünftige"
Angebote erwarten darf, erwartet man natürlich auch hier einen kostenlosen
Grundeintrag. |
Weitere
Argumentationshilfen: Urteilsbegründungen (gehen
meist ausführlich
auf das Irreführungspotential der Formulare ein) + "Spickzettel" |
Von "interessierter Seite" wird gern ein BGH Urteil
vom Februar 2005 zitiert, das die Rechtsgültigkeit der "Henghuber" Formulare
beweisen soll mehr
dazu hier |
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