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Infos zu WVM Werbeverlag GmbH / KWH Kufner Werbung Hamburg GbR
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ZEUGEN
Wir sind auf Ihre Mithilfe angewiesen! Informieren Sie bitte diese Info-Seite über die Aktivitäten der Firmen und Personen, über Namen und Methoden, beschreiben Sie, ob und wie Sie getäuscht wurden und warum Sie sich hereingelegt fühlen. Schicken Sie uns Auftragsformular, AGBs, Rechnung, Mahnungen - und wenn Sie Anzeige erstattet haben, teilen Sie uns bitte das Aktenzeichen mit. Damit helfen Sie uns und anderen! Kontakt
NEWS
Pressemitteilungen und Warnungen zur Firma
05.05.2010 Amt Pinnau warnt vor Betrug Pressemitteilung
31.03.2010 AG Hamburg-Altona: KWH hat keinen über Euro 713,82 hinausgehenden Zahlungsanspruch Urteil erstritten von Rechtsanwalt Jochen Seeholzer, Hamburg
30.03.2010 Neue Osnabrücker Zeitung: Anzeigenhaie zocken Unternehmer ab
11.01.2010 AG Mönchengladbach: WVM Werbeverlag GmbH muss Geld zurück zahlen. Urteil erstritten von Rechtsanwalt Robert Lankes, München
07.01.2010 Bergedorfer Zeitung: Diese Frauen wurden übel abgezockt „Wir wollten in der städtischen Broschüre werben“, sagt Veronika Obereichholz-Bangert, Pflegedienstleiterin der Station. „Als ich einen Anruf erhielt, bei dem die Firma WVM mir eine Anzeige in der Bürgerbroschüre anbot, sagte ich deshalb zu.“
13. November 2009 Versäumnisurteil: KWH hat keinen Anspruch auf Uahlung und muss außergerichtliche Anwaltskosten an die Klägerin zahlen und Kosten des Rechtsstreits tragen.
AG Hamburg-Alto
na AZ 314B C 331/09 - Erstritten von Rechtsanwalt Jochen Seeholzer, Hamburg
08.10.2009 WVM Werbeverlag GmbH kassiert Versäumnisurteil und muss an die Klägerin 1737,40 Euro nebst Zinsen seit dem 06.05.2009 zahlen, sowie die vorgerichtlichen Anwaltskosten erstatten. Erstritten von Rechtsanwalt Jochen Seeholzer, Hamburg
22.09.2009 WVM kassiert Versäumnisurteil am AG Mönchengladbach (23 C 395/09) - Erstritten von Rechtsanwalt Lankes, München
28.08.2009 WVM verliert Prozess am AG Heilbronn (14 C 5042/08). Das Gericht geht davon aus, dass die WVM die "von ihr vertraglich geschuldete Leistung nicht erbracht hat". Erstritten von Rechtsanwalt Lankes, München
12.06.2009 WVM verliert am AG Eckernförde (6 C 624/08), weil sie u. a. nicht die vereinbarte Anzahl an Exemplaren verteilt hat. Erstritten von Rechtsanwalt Lankes, München
27.05.2009 AG Hamburg-Altona AZ 314A C 58/09 vom 27.05.2009 Feststellungsklage (Versäumnisurteil) gegen KWH. KWH hat keine Ansprüche aus dem Insertionsvertrag und muss Anwaltskosten für außergerichtliche Vertretung in Höhe von 130,50 Euro zahlen. Von Rechtsanwalt Jochen Seeholzer, Hamburg
14.04.2009 AG Hamburg-Altona 318C C 26/09 Feststellungsklage gegen KWH (Versäumnisurteil). KWH hat keinen Anspruch auf Zahlung und muss außergerichtliche Anwaltskosten übernehmen. Von Rechtsanwalt Jochen Seeholzer, Hamburg
November 2008 WVM versucht unsinnigerweise, einen Maulkorb gegen Herrn Niehenke zu erlassen
Juli 2008 KWH storniert Vertrag, nachdem Betroffener Rechtsanwalt Seeholzer / Hamburg eingeschaltet hatte.
Juni 2008 WVM versucht vergeblich, einen Maulkorb gegen Rechtsanwalt Lankes, München, zu erlassen mehr Info
März 2008 Rechtsanwalt Seeholzer / Hamburg teilt mit, dass die WVM auf weitere Forderungen für sog. zweiten Druck verzichtet
Januar 2008 Rechtanwältin Spötzl / Ebersberg teilt mit, dass die KWH (Kufner Werbeagentur) ihrer Mandantin gegenüber auf die Forderung verzichtet und den Auftrag storniert hat (Beleg)

Vorsicht Verwechslungsgefahr!
Die WVM Werbeverlag GmbH ist nicht identisch mit der WVM Medien GmbH
Die WVM Medien GmbH betreibt (betrieb) Adressbuchbetrug mit rechnungsähnlichen Formularen.
Die WVM Werbeverlag GmbH ist im Anzeigengeschäft tätig - mit Kattermann Masche u. ä.
WVM Werbeverlag GmbH
Adresse ab Oktober 2009: Steinmetzstr. 42-44, 41061 Mönchengladbach
alt: An der Eickesmühle 38, 41238 Mönchengladbach
  Schloßstraße 70, 41238 Mönchengladbach
Kontakt Telefon 02166-147888 Fax 02166-147889
Handelsregister ab 08-2005 AG Mönchengladbach HRB 11267
Geschäftsführer Kufner, Achim *19.07.1964 und Kufner, Ralf *26.02.1968
Von Achim Kufner wird noch eine weitere Verlagsfirma betrieben:
Kufner Werbeagentur / KWH / KWH Kufner Werbung Hamburg GbR
Adresse 1 Kieler Str. 99, 22769 Hamburg
Adresse 2 Fünfstück 20, 22147 Hamburg
Kontakt Tel. 040-6482011 Fax 040-6482183
Methode
Publikationen

Bürgerbroschüre, Ratgeber für Eltern

Rechtsanwalt Seeholzer, Hamburg schreibt: "...vertreiben Broschüren, die "wohl niemand so wirklich braucht", um darin Kunden für Anzeigen zu plazieren. Dabei sieht die Broschüre "Kinder sind unschlagbar! der Fa. WVM lediglich danach aus, um eine kostenträchtige Werbefläche für Anzeigende zu bieten.
Ob die Broschüre dann entsprechend der Offerte vertrieben worden ist, wird nicht nachgewiesen.."
Das Vorgehen
Betroffenenschilderungen zufolge wird in einem Vorgespräch am Telefon ein bereits bestehender Vertrag vorgegaukelt. Es wird demnach so getan, als arbeite man mit dem Landkreis / der Stadt / Gemeinde zusammen. Ein Vertreter erschleicht sich anschließend die Unterschrift. (letzter Stand Oktober 2008)
Siehe auch Presseveröffentlichungen
Kosten: 298,00 Euro plus Satz/Reprokosten 87,00 Euro. Inklusive MWSt 464,10 Euro
Die beiden oben genannten Firmen gehen Betroffenen zufolge auch in „Kooperation" vor:
Der Erstkontakt wird von der Firma WVM Werbeverlag GmbH getätigt. Nach telefonischer Kontaktaufnahme mit dem Hinweis, für die Neuauflage der Gemeindebroschüre müsse die Anzeige überprüft werden, erscheint ein Mitarbeiter der Firma WVM und legt ein Formular vor, in das die ganz woanders geschaltete Anzeige bereits einkopiert ist.
Dieses Formular lässt er sich  unterzeichnen. Die wesentlichen Bestandteile des Anzeigenauftrages sind "zufällig" abgedeckt, so dass der Kunde mehr oder weniger nur das Unterschriftsfeld sieht und dort nach Treu und Glauben unterzeichnet.
Ca. eine Woche später erscheint sodann ein Mitarbeiter der Firma KWH erneut mit der Anzeige aus der Gemeindebroschüre und bitte nochmals um Überprüfung und Druckfreigabe durch Unterzeichnung auf einen vorgelegten Formblatt - auf dem erneut die wesentlichen Bestandteile abgedeckt sind. So gelingt es der Familie Kufner mit "unterschiedlichen" Firmen doppelt abzukassieren.
Siehe auch Erfahrungsberichte
November 2008 In einem der von RA Seeholzer, Hamburg bearbeiteten Fälle meldete sich zunächst die Fa. WVM und teilte dem Mandanten mit, man komme von der Broschüre der Gemeinde XY. Der Mandant erinnerte sich, in der Gemeindenzeitschrift bereits einmal inseriert zu haben, sah seine alte Anzeige war beruhigt und unterschrieb, ohne zu ahnen, dass die Fa. WVM mit der Broschüre der Gemeinde XY nix zu tun hatte.
Ca. 1 Monat später erhielt der Mandant einen Anruf. Es fehle noch an einer Unterschrift, damit der Druck freigegeben werden könne, man käme schnell vorbei und das zu erledigen. Der Mandant unterschrieb in dem Glauben, es handele sich um das Produkt des WVM.
Nein, es war ein neues Insertionsgeschäft mit der Fa. KWH, Hamburg. Ca. einen weiteren Monat später meldet sich erneut eine Person telefonisch, es fehle an einer Unterschrift für den Druck. Der Mandant nunmehr misstrauisch stellte fest, dass es sich um einen weiteren Versuch handelte seine Unterschrift zu „ergaunern“, diesmal von der Fa. AVUS, Magdeburg.
Nun kommt eine neue Masche! Es meldete sich eine weitere Person telefonisch, die behauptete, man habe erfahren, dass der Mandant „aus einem Insertionsvertrag hinaus wolle“. Man könne dabei behilflich sein, man hätte einen Interessenten, dazu müsse der Mandant nur ein Formular der Fa. M.P.H. Media Print Holz, Hamburg unterzeichnen. Statt einer Vertragsübernahme durch einen Dritten sollte der Mandant einen weiteren (neuen) Insertionsvertrag abschließen.
Das alles lässt den Schluss zu, dass entgegen den Behauptungen der oben genannten diversen Firmen, diese die Daten von Gewerbetreibenden untereinander austauschen und sich so gegenseitig die Möglichkeit verschaffen, Unterschriften zu „ergaunern“.
Inkassomethoden
2007 Wer auf die Forderungen nicht reagiert und keinen entsprechenden Druck aufbaut, wird gerichtlich in Anspruch genommen. Vertreten wird die WVM von einem Rechtsbeistand Günter Puls, Richmodstr. 6, 50667 Köln - Herr Puls ist KEIN Rechtsanwalt, "nur" Rechtsbeistand.
Februar 2008 Die KWH erklärt Rechtsanwältin Andrea Spötzl, 85560 Ebersberg gegenüber, "kulanterweise" auf ihren Anspruch zu verzichten.
März 2008 Rechtsanwalt Seeholzer / Hamburg teilt mit, dass die WVM auf weitere Forderungen für sog. zweiten Druck verzichtet
Rechtsanwalt Laukaitis, Augsburg, erklärt, die WVM GmbH habe nach Anwaltsschreiben den Vertrag aufgelöst.
2008 Für die Interessen der WVM setzt sich die Kanzlei Rautenberger & Würdemann GbR ein und versucht, mit gewonnenen Prozessen Druck zu machen.
2008 Die Rechtsanwälte Chrubassik pp, Große Bäckerstr. 3, 20095 Hamburg vertreten die Interessen der KWH.

2008 Einschaltung eines Inkassounternehmens trotz Anfechtung: Zyklop Inkasso Deutschland GmbH, Königsberger Str. 10, D-47809 Krefeld
Hier ein Urteil zum Thema "Erstatten von Inkassokosten":

AG Wiesbaden 92 C 3458/07 - 22 - vom 15.11.2007 zur Erstattung von Inkassokosten - geklagt hatte die DPM Presse- und Medienverlag GmbH / Wiesbaden

"Die Klage war hinsichtlich der geltend gemachten Inkassokosten in Höhe von 130,50 € abzuweisen. Inkassokosten sind dann nicht erstattungsfähig, wenn der Gläubiger geschäftserfahren ist und die Sache aus der Sicht zum Zeitpunkt der Einschaltung des Dritten zu Inkassozwecken keine besonderen Schwierigkeiten aufwies. Eine Erstattungspflicht für eigene Aufwendungen des Gläubigers besteht nur insofern, als ein wirtschaftlich denkender Mensch bei der Betrachtung ex ante (im Zeitpunkt der Einschaltung des Inkassobüros) diese für notwendig halten durfte. Das Überwachen von Zahlungspflichten und die Übersendung von Mahnungen sind einfachste kaufmännische Tätigkeiten, die zum eigenen Pflichtenkreis der Klägerin gehören. Ein beachtenswertes Interesse, diese Tätigkeiten auf eine andere Rechtsperson zu verlagern und so im Ergebnis eine Erstattung der Aufwendungen zu erlangen, bestehen nicht."

2009 AG Hamburg-Harburg 649 C 107/09 vom 16.07.2009 (Klägerin: WVM)

Hinsichtlich der beantragten Zinsen und Inkassokosten war die Klage abzuweisen. 1m Hinblick auf die Differenz zwischen der tatsächlich geschuldeten und der angemahnten Leistung erweisen sich die Mahnungen als weit übersetzt, sodass die Klägerin aus ihnen keine Rechte herleiten kann (vgl. PalandtjGrüneberg, BGB, 68. Auflage, § 286 Rn. 20). Mangels Verzuges mit der Hauptleistung sind auch die Inkassokosten nicht als Verzögerungsschaden zu ersetzen.
Urteil von Rechtsanwalt Seeholzer, Hamburg

Erfahrungen und Gegenwehr

Allgemein - wenn Sie sich reingelegt fühlen
Nachdem Sie eine Anfechtungserklärung wegen arglistiger Täuschung - siehe Abwehrstrategie - abgeschickt haben, sollten Sie sich unter Was kann noch gegen diese Schwindeleien getan werden über weitere Schritte informieren. Fordern Sie Belegexemplar und Verteilerliste an!
Anwaltliche Anfechtungsschreiben zur WVM und zur Kufner Werbeagentur / KWH
Strafanzeige stellen (beim örtlichen Polizeirevier) oder besser bei der Staatsanwaltschaft.
Den DSW informieren - Eidesstattliche Versicherung über den Hergang der Unterschriftenerschleichung abgeben - dann ist eine Abmahnung und / oder Feststellungsklage möglich - DSW Info - mit anderen Betroffenen (siehe Belegexemplar) zusammenschließen. Informieren Sie Ihre IHK (Rechtsabteilung)
Informieren Sie den seriösen Verlag, bei dem Sie eine Anzeige geschaltet hatten, dass dessen Publikationen für dubiose Geschäfterei missbraucht wurden. Geschädigte Verlage haben die Möglichkeit, dubiose Werbefirmen auf Unterlassung verklagen (siehe z. B. Urteil LG Potsdam vom 06.06.2006)
Das Bankkonto
Informieren Sie die Bank über Ihre Erfahrungen mit der Firma. Banken können Firmenkonten sperren, wenn sie die Geschäftspraktiken einer Firma nicht billigen. Informieren Sie diese Seiten über neue Bankkonten. --- Beispiel für eine erfolgreiche Kontosperrung
KWH
September 2008 Hamburger Volksbank eG BLZ 201 900 03 Kto.
60 065 303
Deutsche Bank 24 BLZ 20070024 Kto. 9460833.
WVM
Stadtsparkasse Hilchenbach BLZ 460 518 75 Kto. 20180
Gladbacher Bank 310 601 81 Kto 66 86 10 15
Zeugen
Dass Sie nicht allein reingefallen sind, zeigen und beweisen die (anonymisiert veröffentlichten) Betroffenenberichte / Erfahrungsberichte - da so etwas auch als empirischer Beweis vor Gericht genutzt werden kann, schicken Sie uns bitte auch Ihre Beschreibung, wie Sie auf die Masche dieser Firma reingefallen sind - Damit helfen Sie anderen! Kontakt | Erfahrungsberichte
Juristisch
Gegen WVM und KWH wurden bereits zahlreiche Verfahren geführt und bislang alle (mit wenigen Ausnahmen) gewonnen, weil die Firmen nicht nachweisen konnten, den Vertrag ordnungsgemäß erfüllt zu haben. Es handelt sich bei WVM und KWH zusammen um über 900 gewonnene Prozesse. mehr Info
AG Idstein 31 C 163/10 (15) vom 29.07.2010
Der Inhalt der werkrechtlichen Übereinkunft ist zu unbestimmt und auch nicht bestimmbar, da es mangels konkreter Angaben von Auslagestellen für die Werbebroschüre an einer „Essentiale" des Vertrages fehlt.
AG Hamburg-Harburg 649 C 107/09 vom 16.07.2009
Die Klägerin hat die ihr obliegende Werkleistung, was die zweite Auflage angeht, nicht vertragsgemäß erbracht, da die von ihr vorgenommene Verteilung nicht der vertraglichen Vereinbarung entsprach. Nach dem Vertrag schuldete die Klägerin eine Verteilung der Broschüren im Postleitzahlengebiet 22880 (und nicht etwa im Postleitzahlengebiet 2). Aus der vorgelegten Liste ergibt sich jedoch, dass von den insgesamt zu verteilenden 1000 Werbebroschüren nur 60 Broschüren in diesem Postleitzahlengebiet verteilt wurden, während die anderen in anderen Gebieten ausgelegt wurden. Dass die per Post versandten Exemplare im vereinbarten Postleitzahlengebiet verschickt wurden, ist von der Klägerin nicht dargelegt. Bei dieser Sachlage ist die vertragsgemäße Leistung nicht, bzw. nur mangelhaft erbracht worden.
Broschüren, die nicht ordnungsgemäß verteilt wurden
WVM:
Rechnungsnummer 04507....
Dieser erste Nummernblock in der Rechnungsnummer stellt immer die Ausgabennummer dar, also die Broschüre 045/07, der Rest der Rechnungsnummer ist eine interne Kundennummer.
Bei der Broschüre mit dieser Ausgabennummer hat Rechtsanwalt Lankes / München eine Rückzahlungsklage gewonnen, da die Broschüre nicht ordnungsgemäß verteilt wurde.
 
RE-/Broschüren Nr: 095/07 Raum Kaufbeuren / Allgäu: keine ordnungsgemäße Verteilung, per Versäumnisurteil hat Rechtsanwalt Lankes / München auch hier die Rückzahlungsklage gewonnen....

Infrastruktur

Oktober 2007 Info eines Betroffenen: Die City Verlag AG versendet ein FAX  für verbindliches Angebot zum Abschluss eines Anzeigenvertrags „KLIMA-SCHUTZ-PROGRAMM“. Die Vorgehensweise fast identisch mit jener von WVM / Mönchengladbach (Kufner/Kufner), KWH / Hamburg (auch Kufner) u.a.
Die Rückfax-Nummer ist 0800-100 37 52, als Bankverbindung wird die Commerzbank Singen a.H. genannt.
DROHANRUFER GESUCHT:
Wer kennt diese Stimmen?
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BETROFFENE WURDEN AUCH VON DIESEN FIRMEN KONTAKTIERT
AB Verlag Sudetenstraße 21, 92676 Eschenbach - Anna Büttner
AVUS Marketing, Magdeburg
BDP GmbH, Schweiz
Bizonet Verlag, 78315 Radolfzell am Bodensee
City Verlag AG, Riedstrasse 1, CH 6343 Rotkreuz
City Druck Augsburg
Direkt Marketing, Welgesheim
Euro Marketing Sarl, Grevenmacher
FraVal Concept AG, Blumenbergstr. 16, 3013 Bern
Hypomedia
InPrint International, Ruislip, England
Kantonale Marketing GmbH, Pieterlen (Schweiz)
KKH-Verlag
Lilium Verlag, Koblenz
Lotz Verlag / Lotz Marketing, Postfach 500103, 52085 Aachen, Tel. 0241/8882266 Fax: 0241/8882267
Map Verlag, Worms
MPH Media Print Holz, Hamburg;
MVS Medien Verlags Service, Lyoner Str. 26, 60528 Frankfurt
Nerus AG, Rapperswil / Schweiz

PDS (Direkt Publikations Service)

WSW Werbeverlag, Mönchengladbach
EXTERNE LINKS