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Infos zur Trion Media S.A., Luxemburg
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Informieren Sie bitte diese Info-Seite über die Aktivitäten der Firmen und Personen, über Namen und Methoden, beschreiben Sie, ob und wie Sie getäuscht wurden und warum Sie sich hereingelegt fühlen. Schicken Sie uns Auftragsformular, AGBs, Rechnung, Mahnungen - und wenn Sie Anzeige erstattet haben, teilen Sie uns bitte das Aktenzeichen mit. Damit helfen Sie uns und anderen! Kontakt

Jeder, der sich von dieser Firma reingelegt fühlt, sollte unbedingt Strafanzeige erstatten . Nur so kann die Staatsanwaltschaft aktiv werden!

NEWS
05.05.2010 Amt Pinnau warnt vor Betrug Pressemitteilung

November 2006 Bundesgerichtshof: Telefonwerbung gegenüber Gewerbetreibenden verboten - 20.11.2006 Pressebericht

Trion Media SA

Adresse 1 53A, Rue Haute, 6680 Mertert, Luxembourg
Adresse 2 alt: 15, rue d'Echternach, L-6617 Wasserbillig
Handelsregister Luxembourg HR/B 129747
Kontakt

Telefon: (+ 352) (267) 1 48 50, Telefax: (+ 352) (267) 1 48 51, E-Mail: info@trionmedia.net, Internet: www.trionmedia.net; Rückfax an 031-544 14 54 bzw. 0043-12289221 bzw. 00352-26714245;
Tel.-Nr. auf der Rechnung: 00352 26714032 (Nov. 2009)

Finanzamt St.Nr. 20072219946; UID: LU22495552
Verwaltungsrat

Michael Baum, Kaufmann, geboren in D-Werneck, am 25.10.1967, wohnhaft in D-67655 Kaiserslautern - Baum ist auch Domaininhaber
Toni Srbinovski, Kaufmann, geboren in Kaiserslautern am 27.11.1972, wohnhaft in D-67657 Kaiserslautern
Dilon Begovic, Kaufmann, geboren in Kaiserslautern, am 24.11.1969, wohnhaft in D-67655 Kaiserslautern, Bahnheim
Jan Gräff, wohnhaft in D - 67734 Katzweiler

Kapitalgeber bei Gründung INTER-HAUS-LUXEMBOURG S.A., L-2146 Luxemburg, 74, rue de Merl
Im September 2009 kommt es in Luxemburg zur Gründung der Gewerbe- und Wirtschaftsverlag S.à r.l. durch Srbinovski und Bergovic. Sitz: L-2146 Luxembourg, 74, rue de Merl. Selbe Adresse wie die IT Media S.a.r.l.
MIt der IT Media Sarl ist der ebenfalls aus Kaiserslautern kommende Norman Nicklaus, Kaufmann, * 5. Januar 1980 aktiv. Christopher P. Ramey, der die Kreativo Media Sarl betreibt, kommt aus dem nahegelegenen Katzweiler. Ein Zusammenhang ist aufgrund der Ortsnähe und Masche sehr wahrscheinlich Mehr Info
Methode
Aktivitäten
Deutschland, Schweiz, Österreich
Publikationen
Informationsbroschüre
Methode
Vorsicht vor Abzocke
Um Anzeigenkunden für eine Informationsbroschüre wirbt derzeit eine luxemburgerischen Firma im Namen der Gemeinde Neubiberg. Jedoch auf eine linke Tour, denn die Gemeinde hat keine Firma mit der Produktion einer solchen Broschüre beauftragt.
Trion Media SA, so der Name der Firma, schreibt momentan Neubiberger Gewerbetreibende an und bittet darum, das Layout der Anzeige zu überprüfen, mit einer Unterschrift zu bestätigen und an die luxemburgerische Firma mit österreichischer Faxnummer zurück zu schicken.
Woher die Anzeige, geschweige denn der Auftrag kommt, weiß keiner. Nur so viel steht fest: Das Fax sieht verblüffend echt aus. Die Gemeinde Neubiberg bittet ihre Unternehmen daher zu höchster Vorsicht. „Zu schnell wird so eine Korrekturfassung in der Eile des Gefechts unterschrieben“, erklärt Roland Endlicher, Leiter des Ordnungsamtes. Die Polizeiinspektion 28 ist bereits informiert, so die Gemeindeverwaltung.
Auch der K-Tipp (Schweiz) warnt vor der Firma http://www.ktipp.ch/service/warnlisten/Inserateschwindler.php
Weitere Presseberichte zur Masche der Firma
Das Auftragsformular
Stand Dezember 2009
Arbeitet mit der Kündigungsmasche. "Besondere Vereinbarungen: Kunde wünscht nach bevorstehender Auflage KEINE Verlängerungsoption. Läuft automatisch aus...."
Die Anzeige des potentiellen "Kunden" wurde anderswo ausgeschnitten und in das Auftragsfax hineinkopiert, so dass der "Kunde" denkt, er habe es mit einer Werbefirma zutun, mit der er bereits in einer Geschäftsbeziehung steht.

Das Kleingedruckte ist extrem schwer zu lesen. "Eine Auflage hat eine Laufzeit von einem Jahr, bestehend aus 4 Ausgaben" - diese unserer Ansicht nach irreführende Formulierung wendet auch die Kreativo Media Sarl an. Ob die Firma vor Gericht damit überhaupt durchkäme?

Wikipedia: Der Begriff Auflage bezeichnet im Verlagswesen die Zahl der auf einmal, in einem Druckvorgang, produzierten Exemplare von Publikationen (Büchern, Zeitschriften oder Zeitungen etc.).

Das Verteilungsgebiet betrifft bei dem uns vorliegenden Formular "D", also ganz Deutschland - eine weitere Übereinstimmung mit der Kreativo Media S.a.r.l. Eine Werbewirksamkeit dürfte damit gegen NULL gehen.

Siehe in diesem Zusammenhang unsere Urteilssammlung, z.B. Urteil Walsrode vom 13.11.2008 Die Direkt Marketing hat den Prozess verloren, denn Zitat "Wesentlicher Bestandteil eines solchen Vertrages ist die Angabe der Auflagenstärke der Werbebroschüre sowie die Angabe der konkreten Auslieferungsstellen...Zu den "essentialia" des Werbevertrages gehört nicht nur die Angabe der Auflagenstärke, sondern auch die konkreten Auslieferungsstellen und das Verteilungsgebiet. Indessen ist im Vertrag nur vorgesehen, dass die Werbebroschüren "an Handel, Gewerbe, Industrie, Städte und Gemeinden" verteilt werden. Diese Angabe ist nicht hinreichend konkret genug..."
Gerichtsstand
ist lt. Vertrag Luxemburg. Da die Verantwortlichen allerdings in Deutschland sitzen, dürfte diese Vereinbarung ungültig sein.
Inkassomethoden
Wer nicht zahlt, bekommt es mit der AktivaInkasso, Ass. jur. Eliane Becker-Lerner, geb. 1954, aus Mittlerer Giesenweg 4, 55599 Meisenheim zutun. Interessant ist die auf den Geschäftsbriefen angegebene Adresse des Servicebüros. Das befindet sich nämlich in der Industriestr. 36 in 55543 Bad Kreuznach. Dorthin soll man sich bei Schriftwechsel und Rückfragen wenden - nicht etwa an die Adresse in Meisenheim. Mehr Info
Genau an dieser Bad Kreuznacher Adresse sitzen mehrere dubiose Firmen eines eng verbändelten Firmennetzwerks, so z. B. die Pro Media Marketing und Vertrieb GmbH, die in der Schweiz und in Österreich aktiv ist, die REWI Regionaler Wirtschafts-Informationsdienst GmbH und die Rochus Gewerbe Dienst GmbH, bei der es sich wohl um ein Call Center handelt.
Zu diesem Netzwerk zählen auch die City Verlag AG und Kanto Media GmbH. Siehe auch Standort Bad Kreuznach und Was verbindet den City Verlag mit der Admen Media Plus AG und weiteren Anzeigenfirmen?
Erfahrungen und Gegenwehr
Allgemein
Nichts zahlen! Nachdem Sie eine Anfechtungserklärung wegen arglistiger Täuschung - siehe Abwehrstrategie - abgeschickt haben, sollten Sie sich unter Was kann noch gegen diese Schwindeleien getan werden über weitere Schritte informieren. Bei solchen Verträgen dürfte sich die Einschaltung eines erfahrenen Anwalts lohnen.
Fordern Sie Belegexemplar und Verteilerliste an!
Was Sie tun können, wenn angeblich ein Auftrag erteilt wurde | Nichts zahlen, sondern den Vertrag anfechten - siehe SECO-Infobroschüre.
JEDER, der sich reingelegt fühlt, sollte Strafanzeige erstatten
| Adressen in der Schweiz, die Sie kontaktieren sollten - mit anderen Betroffenen (siehe Belegexemplar) zusammenschließen und eine Feststellungsklage machen .
Den DSW informieren - Eidesstattliche Versicherung über den Hergang der Unterschriftenerschleichung abgeben - Wenn Sie sich reingelegt fühlen, erstatten Sie Anzeige dann ist eine Abmahnung und / oder Feststellungsklage möglich - mit anderen Betroffenen (siehe Belegexemplar) zusammenschließen. Wenn Sie sich reingelegt fühlen, erstatten Sie Anzeige
Informieren Sie den seriösen Verlag, bei dem Sie eine Anzeige geschaltet hatten, wenn dessen Publikationen für dubiose Geschäfterei missbraucht wurden. Geschädigte Verlage haben die Möglichkeit, dubiose Werbefirmen auf Unterlassung verklagen (siehe z. B. Urteil LG Potsdam vom 06.06.2006)
Die Rechtslage in Österreich | Wenden Sie sich an den Schutzverband, Ihre Wirtschaftskammer, den Ombudsmann, ÖAVV...
Gerichtsstand Luxemburg
Droht der Gegner mit einem ausländischen Gerichtsstand, so ist es besser, die Initiative zu ergreifen und selber in einer Feststellungsklage die Unwirksamkeit des "Vertrages" feststellen zu lassen - da nach dem "Luganer Abkommen" tatsächlich eine Klage des Gegners im Ausland möglich ist, wenn ein ausländischer Gerichtsstand ausdrücklich im Formular benannt wurde. mehr Infos
Achtung: Die Gerichtsstandsvereinbarungen sind unwirksam, wenn Sie nachweisen können, dass die Geschäftstätigkeit nicht von Luxemburg aus erfolgt. Daher empfiehlt es sich, alle Dokumente samt Briefumschlägen mit Poststempel aufzubewahren. Auch für eine Strafverfolgung ist dies von Bedeutung.
Bei grenzüberschreitendem Betrug kann man die EASA einschalten.
Die Masche mit dem ausländischen Gerichtsstand
Beschwerden zusammen mit Ihren Unterlagen sollten Sie auch an folgende Adresse richten
Commission Luxembourgeoise pour l'Ethique en Publicité (CLEP)
Address: c/o Confédération Luxembourgeoise du Commerce (CLC), 31, Blvd Konrad Adenauer, L - 1115 LUXEMBOURG
Telephone: +35 2 49 68 68, Fax: +35 2 48 87 70, E-mail: binsfeld@binsfeld.lu
Kontakt:: Mr. Marc BINSFELD Sprachen: Französisch, English
Das Bankkonto
Informieren Sie die Bank über Ihre Erfahrungen mit der Firma. Banken können Firmenkonten sperren, wenn sie die Geschäftspraktiken einer Firma nicht billigen. Informieren Sie diese Seiten über neue Bankkonten. --- Beispiel für eine erfolgreiche Kontosperrung
November 2009 Dresdner Bank Saarbrücken BLZ 59080090 KTO 0318931400
Zeugen

Dass Sie nicht allein reingefallen sind, zeigen und beweisen die Betroffenen Berichte / Erfahrungs-Berichte - da so etwas auch als empirischer Beweis vor Gericht genutzt werden kann, schicken Sie uns bitte auch Ihre Beschreibung, wie Sie auf die Masche dieser Firma reingefallen sind - Damit helfen Sie anderen! Kontakt | Erfahrungsberichte
Juristisch
Wer geht gegen die Firma offiziell vor?

Hintergrund

Mitarbeiter

? Wer weiß mehr?
Ebenfalls von Kaiserslautern bzw. Katzweiler aus aktiv sind Norman Nicklaus und Christopher P. Ramey mit Anzeigenfirmen namens IT Media S.a.r.l. bzw. Kreativo Media S.a.r.l. / Kreativo Media GmbH / Kreat!vo Media GmbH agentur für werbung und design mehr Info
Ein Zusammenhang mit Trion Media kann aufgrund der Ortsnähe und Masche nicht ausgeschlossen werden.
DROHANRUFER GESUCHT:
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