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Infos zu SK Verlag Körber
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ZEUGEN
Wir sind auf Ihre Mithilfe angewiesen! Informieren Sie bitte diese Info-Seite über die Aktivitäten der Firmen und Personen, über Namen und Methoden, beschreiben Sie, ob und wie Sie getäuscht wurden und warum Sie sich hereingelegt fühlen. Schicken Sie uns Auftragsformular, AGBs, Rechnung, Mahnungen - und wenn Sie Anzeige erstattet haben, teilen Sie uns bitte das Aktenzeichen mit. Damit helfen Sie uns und anderen! Kontakt
NEWS
03.12.2008 Urteil AG Pforzheim AZ 8 C 88/08 - SK-Verlag verliert Prozess. Das Gericht ist u.a. davon überzeugt, dass der Beklagte hinsichtlich des Preises getäuscht wurde. Erstritten von RA Dres. Ladenburger u. Koll., Pforzheim
10. Oktober 2008 Urteil AG Pforzheim - SK-Verlag verliert Prozess. Beklagte hatte zurecht den Vertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten, so dass der Vertrag nichtig ist (Urteil als pdf)
Oktober 2007 Anzeigenvertreter des SK Verlag Körber verurteilt (Urteil)
13.12.2006 Urteil AG Kempten 1 C 1447/06 SK-Verlag hat keinen Anspruch auf Zahlung. Erstritten von Rechtsanwalt Laukaitis, Augsburg - Die Berufung gegen das Urteil wird vom LG Kempten (5 S 84/07) am 04.04.2007 zurückgewiesen.

November 2006 Bundesgerichtshof: Telefonwerbung gegenüber Gewerbetreibenden verboten - 20.11.2006 Pressebericht


SK-Verlag Siegmund Koerber e.K.
Adresse
Geschwand 28, 91286 Obertrubach
Handelsregister AG Bamberg HRA4701
Inhaber Siegmund Körber, Gößweinstein
Kontakt Tel: 092 42 / 9 25 63 Fax: 092 42 / 72 54
Finanzamt USt-ID: DE191656994
Gerichtsstand Forchheim
Von Obertrubach aus agiert auch der M & S Werbeverlag Mehnert & Stiefler GmbH & Co. KG. Zufall?
Nur 30 km entfernt, in Forchheim, befindet sich "Happy Werbung" von Alfred Schärtl (siehe Urteilsliste) - und in 91257 Pegnitz, Bahnhofsteig 6 befinden sich der INGA Werbeverlag GmbH und TS Betriebs- und Verlags GmbH

Methode
Publikationen
Informationsbroschüren
Methode
Die Firma wendet sich an Gewerbetreibende und Dienstleister. Es werden - so berichten Betroffene - unwahre Angaben zum tatsächlichen Vertragsinhalt durch Anzeigenvertreter des Verlages gemacht. So muss ein einmaliger Sonderpreis für ein Jahr nach Abschluss des Vertrages plötzlich sechsmal bezahlt werden. Erfahrungsberichte
Urteil AG Wolfratshausen 2 Ls 35 Js 18562/06 - Anzeigenvertreter des SK Verlag Körber verurteilt
"...Der Angeklagte ist seit Februar 2005 freiberuflicher Handelsvertreter des SK-Verlages in 91286 Obertrubach.
Er ist dort im Außendienst zur Akquirierung von Werbeaufträgen eingesetzt.(....) werden diese Personengruppen sodann durch namentlich nicht näher bekannte Mitarbeiter des SK-Verlages zum Teil telefonisch kontaktiert, wobei die jeweiligen Mitarbeiter des SK-Verlages zum Teil vorgaben, z. Bsp. Mitarbeiter des Landkreises Bad Tölz-Wolfratshausen oder der Herausgeber der Broschüre Bad Tölz aktuell zu sein. Weiter wurde von den Telefonmitarbeitern teilweise auch bereits Preisverhandlungen mit den jeweiligen Ansprechpartnern geführt. Letztendlich vereinbarten die Telefonmitarbeiter auch einen Besuchstermin, der dann von dem Angeklagten u.a. wahrgenommen werden sollte. Der Angeklagte wurde weiterhin auch über den Inhalt der jeweils geführten Gespräche durch die Telefonmitarbeiter schriftlich informiert, wobei er sich bei seinen späteren Besuchen auch die zum Teil unwahren Angaben bzgl. der Mitarbeit im Landkreis Bad Tölz - Wolfratshausen/ der Broschüre Bad Tölz aktuell zu nutzen machte....
...Weiterhin erklärte der Angeklagte gegenüber seinen jeweiligen Vertragspartnern bewusst wahrheitswidrig, dass es sich bei den vertraglich festgelegten Preisen für die jeweiligen Anzeigen um einen einmal zu leistenden Betrag netto handeln würde...
...Tatsächlich schlossen die jeweiligen Vertragspartner jedoch einen Anzeigenvertrag bei dem SK-Verlag für die Informationsbrochüre "aktuell" ab, wobei sie sich jeweils zu einer über 1 Jahr laufenden Zahlung im zwei Monatsrhythmus zu den jeweils vereinbarten Preisen verpflichteten... "
Inkassomethoden
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Erfahrungen und Gegenwehr
Allgemein
Nichts zahlen! Nachdem Sie eine Anfechtungserklärung wegen arglistiger Täuschung - siehe Abwehrstrategie - abgeschickt haben, sollten Sie sich unter Was kann noch gegen diese Schwindeleien getan werden über weitere Schritte informieren.
JEDER, der sich reingelegt fühlt, sollte Strafanzeige erstatten
Den DSW informieren - Eidesstattliche Versicherung über den Hergang der Unterschriftenerschleichung abgeben - dann ist eine Abmahnung und / oder Feststellungsklage möglich - mit anderen Betroffenen (siehe Belegexemplar) zusammenschließen
Informieren Sie den seriösen Verlag, bei dem Sie eine Anzeige geschaltet hatten, wenn dessen Publikationen für dubiose Geschäfterei missbraucht wurden. Geschädigte Verlage haben die Möglichkeit, dubiose Werbefirmen auf Unterlassung verklagen (siehe z. B. Urteil LG Potsdam vom 06.06.2006)
Das Bankkonto
Informieren Sie die Bank über Ihre Erfahrungen mit der Firma. Banken können Firmenkonten sperren, wenn sie die Geschäftspraktiken einer Firma nicht billigen. Informieren Sie diese Seiten über neue Bankkonten. --- Beispiel für eine erfolgreiche Kontosperrung
Januar 2009 Volksbank Forchheim eG BLZ 763 910 00 KTO 6011420 im August 2010 weiterhin aktiv
Januar 2009 Sparkasse Gößweinstein BLZ 763 510 40 KTO 5452263 im August 2010 weiterhin aktiv
Zeugen
Dass Sie nicht allein reingefallen sind, zeigen und beweisen die (anonymisiert veröffentlichten) Betroffenenberichte - da so etwas auch als empirischer Beweis vor Gericht genutzt werden kann, schicken Sie uns bitte auch Ihre Beschreibung, wie Sie auf die Masche dieser Firma reingefallen sind
Damit helfen Sie anderen! Kontakt Erfahrungsberichte
Juristisch
10. Oktober 2008 Urteil AG Pforzheim - SK-Verlag verliert Prozess. Beklagte hatte zurecht den Vertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten, so dass der Vertrag nichtig ist (Urteil als pdf)
Rechtsanwalt Laukaitis, Augsburg, hat erstinstanzlich wie auch im Berufungsverfahren vor dem AG Kempten (Az.: 1 C 1447/06) bzw. LG Kempten (Az.: 5 S 84/07) gewonnen - siehe Urteil AG Kempten & Urteil LG Kempten
AG Bad Kissingen, 02.08.2007 - 21 C 741/06
"...Zur Überzeugung des Gerichts ist der Vertrag zwischen den Parteien wirksam durch die Beklagte angefochten worden, so dass Ansprüche daraus nicht mehr hergeleitet werden können. Zur Überzeugung des Gerichts liegen die Voraussetzungen für eine Irrtumserregung im Sinne des § 119 BGB bzw. der arglistigen Täuschung im Sinne des § 123 BGB vor..." erstritten von Rechtsanwalt Gernot Spiess (siehe Anwaltsliste)
Der SK-Verlag wollte daraufhin in Berufung gehen, diese wurde jedoch vom LG Schweinfurt zurückgewiesen..
Hinweisbeschluss des LG Schweinfurt 24 S 81/07 am 06.11.2007:
Die Klagepartei (SK Körber) wird darauf hingewiesen, dass das Berufungsgericht beabsichtigt, die Berufung zurückzuweisen, da es davon überzeugt ist, dass die Berufung keine Aussicht auf Erfolg hat...
AG München, 30.05.2007 - 132 C 15323/06
"...Dem Kläger steht gegen den Beklagten kein Anspruch auf Zahlung von 1350,24 EUR nebst Zinsen zu...." erstritten von Rechtsanwalt Czap
Auch hier wollte der SK Verlag in Berufung gehen, das LG München (AZ 6 S 11911/07 vom 12.12.2007) wies diese jedoch zurück:
"Es bleibt dabei, dass nur für einen aufmerksamen Leser ersichtlich ist, dass der Anzeigenpreis 6 mal zu zahlen ist....
Achtung: Die Verträge werden weitgehend von Gerichten als wirksam angesehen. Mit der Gegenwehr gegen diesen Verlag sollten nur wirklich in der Materie kundige Anwälte beauftragt werden.
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