Hinweis zur Suche bei GOOGLE: Immer wieder gelingt es Firmen, GOOGLE unter Druck zu setzen, bestimmte unserer Informationen aus den Suchergebnisseiten bei GOOGLE.de zu entfernen.
GOOGLE unzensiert für Deutschland finden Sie hier:
Diese Seiten werden immer wieder Opfer von sog. DDoS-Attacken (siehe wikipedia.org) Für den Fall, dass diese Infoseite einmal nicht erreichbar sein sollte, notieren Sie sich folgende Emailadresse (attackenabwehr@gmail.com).

Adressbuchfirmen
| Startseite Adressbuchfirmen   |   Firmenübersicht | Liste der Adressengräber | Newsübersicht | Newsübersicht Europaparlament |
Anzeigenfirmen
| Startseite Anzeigenfirmen | Firmenübersicht | Newsübersicht | Erfahrungen geschädigter Verlage |
Die Rechtslage | Liste der gewonnenen Prozesse |

 

 

 

Wir sind für unsere Arbeit auf Spenden angewiesen. Bitte beteiligen Sie sich, wenn Sie diese Seiten nützlich fanden

Infos zur INGA Werbeverlag GmbH
(587
ZEUGEN
Wir sind auf Ihre Mithilfe angewiesen! Informieren Sie bitte diese Info-Seite über die Aktivitäten der Firmen und Personen, über Namen und Methoden, beschreiben Sie, ob und wie Sie getäuscht wurden und warum Sie sich hereingelegt fühlen. Schicken Sie uns Auftragsformular, AGBs, Rechnung, Mahnungen - und wenn Sie Anzeige erstattet haben, teilen Sie uns bitte das Aktenzeichen mit. Damit helfen Sie uns und anderen! Kontakt
NEWS
November 2006 Bundesgerichtshof: Telefonwerbung gegenüber Gewerbetreibenden verboten - 20.11.2006 Pressebericht
06.06.2006 Geschädigter Verlag klagt am LG Potsdam: auf Unterlassung. Eurmarketing Sarl darf die abgedruckte Werbeanzeige einer Firma NICHT zu eigenen Verkaufszwecken verwenden... . zum Urteil

INGA Werbeverlag GmbH - Verlag für Stadt- und Landkreiswerbung

Adresse
Bahnhofsteig 6, 91257 Pegnitz
Handelsregister AG Bayreuth HRB 4389
Geschäftsführer Thiele, Gabriele, geb. Frenzel Sporrer Christian
Gesellschafter Gabriele Thiele, Ingrid Sporrer geb. Lindner
Kontakt Tel. 09241 / 489 78 44 - email TSmbH@t-online.de
Finanzamt St.Nr. 208/129/30517
  Die INGA Werbe Verlag GmbH ist eine kleine GmbH i. S. von § 267 (1) HGB. Sie macht von den Erleichterungsvorschriften nach den §§ 288, 326 Satz 2, § 327 Nr. 2 HGB Gebrauch.
Gabriele Thiele betreibt außerdem mit Frau Sporrer die TS Betriebs und Verlags GmbH an o. g. Adresse.
Methode
Betroffene schildern, dass ein Vertreter mit einer Anzeigenvorlage kommt , die in einer anderen Broschüre - von anderen Verlagen - bereits veröffentlicht wurde. Er erwecke den Eindruck, als handele es sich um eine Wiederholung der Anzeige.
Durch ein Sonderpreis-Angebot würde Druck gemacht und die Unterschrift während des hektischen  Geschäftsbetriebs erschlichen.
Kommentar: Diese Vorgehensweise ist natürlich nicht legitim. Dem Opfer wird durch die beschriebene Methode vorgemacht, es sei bereits ein Auftrag vorhanden und es bestehe bereits eine Geschäftsbeziehung.
In Wirklichkeit handelt es sich um eine Kaltansprache, um einen Neukunden, Neuauftrag etc. Die Verschleierung dieser Tatsache begründet den Irrtum des Kunden und der Vertrag ist daher wegen Irrtums anfechtbar.
Er ist auch wegen arglistiger Täuschung anfechtbar, da die Irreführung bewusst herbeigeführt wurde und gewollt ist. Dies ergibt sich aus einem veräterischen Passus im Vertragstext :
Da heisst es:
"Die Anzeigenvorlage hat bei Vertragsabschluss vorgelegen bzw. wurde bereits vom Verlag oder anderen Werbeträgern veröffentlicht"
Hier wird unserer Ansicht nach deutlich, dass die Verwendung verlagsfremder Anzeigenvorlagen zum Sytem gehört und die Kaltansprache verscheiern soll.
Inkassomethoden
Wir bitten um Infos. Wer wird als Geldeintreiber aktiv?
Erfahrungen und Gegenwehr
Allgemein
Nichts zahlen! Nachdem Sie eine Anfechtungserklärung wegen arglistiger Täuschung - siehe Abwehrstrategie - abgeschickt haben, sollten Sie sich unter Was kann noch gegen diese Schwindeleien getan werden über weitere Schritte informieren.
JEDER, der sich reingelegt fühlt, sollte Strafanzeige erstatten bei der zuständigen Staatsanwaltschaft - in diesem Fall bei der Staatsanwaltschaft Landgericht Kassel, Frankfurter Str. 9, 34117 Kassel - AZ 3640 Js 7997/08
Den DSW informieren - Eidesstattliche Versicherung über den Hergang der Unterschriftenerschleichung abgeben - dann ist eine Abmahnung und / oder Feststellungsklage möglich - mit anderen Betroffenen (siehe Belegexemplar) zusammenschließen
Informieren Sie den seriösen Verlag, bei dem Sie eine Anzeige geschaltet hatten, wenn dessen Publikationen für dubiose Geschäfterei missbraucht wurden. Geschädigte Verlage haben die Möglichkeit, dubiose Werbefirmen auf Unterlassung verklagen (siehe z. B. Urteil LG Potsdam vom 06.06.2006)
Das Bankkonto
Informieren Sie die Bank über Ihre Erfahrungen mit der Firma. Banken können Firmenkonten sperren, wenn sie die Geschäftspraktiken einer Firma nicht billigen. Informieren Sie diese Seiten über neue Bankkonten. --- Beispiel für eine erfolgreiche Kontosperrung
2007 Volksbank Forchheim - BLZ 763 91 000 KTO 670 88 38
Zeugen
Dass Sie nicht allein reingefallen sind, zeigen und beweisen die (anonymisiert veröffentlichten) Betroffenenberichte - da so etwas auch als empirischer Beweis vor Gericht genutzt werden kann, schicken Sie uns bitte auch Ihre Beschreibung, wie Sie auf die Masche dieser Firma reingefallen sind
Damit helfen Sie anderen! Kontakt Erfahrungsberichte
Juristisch
Auch der SK Verlag Siegmund Körber e. K. arbeitet mit oben beschriebener Masche - hier kam es 2007 zur Verurteilung eines Vertreters (zum Urteil)
DROHANRUFER GESUCHT:
Wer kennt diese Stimmen?
FIRMENINFO
MUSTERBRIEFE
KONTAKTADRESSEN
Europa
Deutschland
Niederlande
Österreich
Schweiz
KOMMENTARE
STANDORT BAYERN
EXTERNE LINKS