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Infos zu RPV Regional Print Verlagsgesellschaft / Regional Verlag / Forum Verlag GmbH
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ZEUGEN
Wir sind auf Ihre Mithilfe angewiesen! Informieren Sie bitte diese Info-Seite über die Aktivitäten der Firmen und Personen, über Namen und Methoden, beschreiben Sie, ob und wie Sie getäuscht wurden und warum Sie sich hereingelegt fühlen. Schicken Sie uns Auftragsformular, AGBs, Rechnung, Mahnungen - und wenn Sie Anzeige erstattet haben, teilen Sie uns bitte das Aktenzeichen mit. Damit helfen Sie uns und anderen! Kontakt
NEWS
25.05.2010 Klage am AG Wiesbaden: RV Regional Verlag muss abgebuchte Beträge zurückzahlen "Nach dieser Vorschrift muss derjenige, der durch die Leistung eines anderen etwas ohne rechtlichen Grund erlangt hat, dies herausgeben. Die Beklagte hat durch Leistung der Klägerin die Kontogutschriften über die entsprechenden Rechnungsbeträge erlangt." Urteil AG Wiesbaden 93 C 5700/09 (22)
Dezember 2009 Der Forum Verlag behauptet gegenüber Betroffenen, diese Datensammlung werde gesetzeswidrig betrieben, die Inhaber dieser Seiten seien mehrfach verurteilt und aufgefordert worden, diese Seite aus dem Netz zu nehmen, da die Inhalte nicht den Tatsachen entsprechen. Diese Behauptung ist falsch (siehe "Wir über uns") und soll die Betroffenen lediglich davon überzeugen, dass sie die Rechnung in jedem Fall zu bezahlen hätten.

November 2006 Bundesgerichtshof: Telefonwerbung gegenüber Gewerbetreibenden verboten - 20.11.2006 Pressebericht

FV Forum Verlag GmbH
aktiv ab mind. Ende 2008
Adresse Kreuzberger Ring 22, 65205 Wiesbaden - die Adresse liefert der Büroservice "Ihr Büro" - mehr Info
Kontakt mail@forumverlag.net, www.forumverlag.net Tel: 0611/504 577 15, Fax: 0611/504 577 18; Rückfax: 0611/504 577-14
GF Irene Wolf
Amtsgericht AG Wiesbaden HRB 23818
Sachbearbeiter M. Spelsberg
Telefon-Akquise Claudia Gonec (099); Frau Kesch (072), Silva (92); Herr Lohmann
Nicht zu verwechseln mit dem Forum K Verlag
RPV Regional Print Verlagsgesellschaft mbH, Regional Verlag GmbH, RV Regional Verlag GmbH
Adresse ab Juni 2010 Zweigniederlassung: Fischmarkt 9, 22767 Hamburg
ab September 2009
Joachimstaler Straße 4, 10623 Berlin-Charlottenburg
  Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden
  bis September 2009 Kreuzberger Ring 21, Wiesbaden (Quelle: Handelsregister) - die Adresse liefert der Büroservice "Ihr Büro" - mehr Info
  Karlstr. 104, 40210 Düsseldorf, Tel: 0211-1754970 (Vertriebsbüro)
Kontakt Tel: 0611-5828030 Fax: 0611-58280-35 - Rückfax Fax: 0611-58280-36
GF ab Juni 2010: Kodas, Mahmut, *14.03.1966, Uetersen
bis Juni 2010: Skolinowski, Elmer Roland *10.07.1970 aus Kassel
bis September 2009:
Irene Wolf *14.11.1983 aus Euskirchen
Amtsgericht ab September 2009 AG 14057 Berlin Charlottenburg HRB 121836 alt: AG Wiesbaden HRB 22244
Sachbearbeiter M. Spelsberg beantwortet Beschwerdebriefe
Telefon-Akquise Helmut Gügel, Herr Owona
Methode
Publikationen
Faltplan / Infobroschüre
Methode, wie sie von Betroffenen geschildert wurde
Betroffene werden telefonisch kontaktiert. Betroffenen zufolge wird behauptet, es handele sich um eine neue Auflage der Gemeindebroschüre - ein bereits bestehender Vertrag wird vorgegaukelt und dabei so getan, als arbeite man mit dem Landkreis / der Stadt / Gemeinde zusammen - siehe Erfahrungsberichte -
Besondere Spezialität: die RPV GmbH lässt sich von den Opfern schriftlich bestätigen, dass sie Werbeunterlagen zufaxen darf - denn Telefonwerbung gegenüber Gewerbetreibenden ist vom BGH verboten worden.
Lt. Kleingedrucktem befindet sich das Ausgabegebiet der Publikationen im Umkreis von 75 km der Kundenanschrift. Aus organisatorischen Gründen können vom Verlag lt. Kleingedrucktem sogar mehrere Ausgabegebiete zusammengefasst werden - das würde dann z. B. bedeuten 4 Ausgabegebiete mal 75 km, also ein Umkreis von 300 km. Oder sogar mehr...in dem Vertrag hat sich der Verlag keine Grenzen gesetzt. Ein Werbeerfolg ist unserer Ansicht nach daher nicht mehr gegeben, und er ist auch bei einem Umkreis von 75 km höchst zweifelhaft.
Siehe auch Urteilsliste - häufig sind Verträge unwirksam, weil konkrete Auslieferstellen nicht angegeben und auch nicht beschrieben sind.
Besondere Vereinbarungen: "Der Vertrag läuft ein Jahr" - dass in diesem einen Jahr aber vier Auflagen erscheinen, für die jeweils der vereinbarte Betrag zu zahlen ist, steht gut versteckt im kleingedruckten Fließtext und war selbst für uns schwer zu finden, obwohl wir gezielt danach suchten.
Inkassomethoden
Wer die Rechnung nicht bezahlt, bekommt eine 1. Mahnung, eine erneute Zahlungsaufforderung, danach eine "Letzte außergerichtliche Zahlungsaufforderung!", ein weiteres Schreiben "Bei Nichtzahlung folgt Gerichtsverfahren!"...
Es empfiehlt sich, sich an einen erfahrenen Anwalt zu wenden - siehe Anwaltsliste.
Wer wird als Geldeintreiber aktiv?
Gerichtsstand
Laut Vertrag Wiesbaden. Das darf aber angezweifelt werden, da es sich bei der angegebenen Adresse nicht um den Firmensitz des Regional Verlags, sondern um einen Büroservice handelt.
Eine andere Firma betreffend, äußerte sich das AG Wiesbaden folgendermaßen
16.05.2008 AG Wiesbaden AZ: 91 C 73/08 - 35
"Es sind weitere Bedenken bezüglich der örtlichen Zuständigkeit des angerufenen Gerichts entstanden:
Aus einem Parallelverfahren der Klägerin vor dem Amtsgericht Wiesbaden mit dem Aktenzeichen 92 C 4582 / 07 - 31 ist gerichtlich bekannt geworden, dass die Klägerin in Wiesbaden kein Geschäftslokal unterhält. Unter der Anschrift Kreuzberger Ring 21 in Wiesbaden befinde sich nur ein Büroservice, der auch Post für die Klägerin entgegennimmt.
Wenn die Klägerin nicht in Wiesbaden ihren Sitz hat, ist auch die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Gerichtsstandsvereinbarung nicht wirksam (vgl. Zöller, § 38 ZPO Rn. 22)"

Erfahrungen und Gegenwehr

Allgemein

Nachdem Sie eine Anfechtungserklärung wegen arglistiger Täuschung - siehe Abwehrstrategie - abgeschickt haben, sollten Sie sich unter Was kann noch gegen diese Schwindeleien getan werden über weitere Schritte informieren.
Fordern Sie Belegexemplar und Verteilerliste an!
Strafanzeige stellen (beim örtlichen Polizeirevier - mehr Info
Den DSW informieren - Eidesstattliche Versicherung über den Hergang der Unterschriftenerschleichung abgeben - dann ist eine Abmahnung und / oder Feststellungsklage möglich
- mit anderen Betroffenen (siehe Belegexemplar) zusammenschließen
Informieren Sie den seriösen Verlag, bei dem Sie eine Anzeige geschaltet hatten, wenn dessen Publikationen für dubiose Geschäfterei missbraucht wurden. Geschädigte Verlage haben die Möglichkeit, dubiose Werbefirmen auf Unterlassung verklagen (siehe z. B. Urteil LG Potsdam vom 06.06.2006)
Das Bankkonto
Informieren Sie die Bank über Ihre Erfahrungen mit der Firma. Banken können Firmenkonten sperren, wenn sie die Geschäftspraktiken einer Firma nicht billigen. Beispiel für eine erfolgreiche Kontosperrung. Informieren Sie diese Seiten über neue Bankkonten.
FV:
Juli 2009 Nassauische Sparkasse BLZ 510 500 15 KTO 0135225126
RPV:
August 2008 Nassauische Sparkasse BLZ 510 500 15 KTO 012 208 76 04
Zeugen
Dass Sie nicht allein reingefallen sind, zeigen und beweisen die (anonymisiert veröffentlichten) Betroffenenberichte / Erfahrungsberichte
- da so etwas auch als empirischer Beweis vor Gericht genutzt werden kann, schicken Sie uns bitte auch Ihre Beschreibung, wie Sie auf die Masche dieser Firma reingefallen sind.
Auch wenn Sie "von interessierter Seite" davor gewarnt werden - Sie haben nichts zu befürchten! Mit Ihrem Erfahrungsbericht helfen Sie anderen! Kontakt | Erfahrungsberichte
Juristisch
25.05.2010 Klage am AG Wiesbaden: RV Regional Verlag muss abgebuchte Beträge zurückzahlen "Nach dieser Vorschrift muss derjenige, der durch die Leistung eines anderen etwas ohne rechtlichen Grund erlangt hat, dies herausgeben. Die Beklagte hat durch Leistung der Klägerin die Kontogutschriften über die entsprechenden Rechnungsbeträge erlangt." Urteil AG Wiesbaden 93 C 5700/09 (22)
erstritten von Rechtsanwalt Jürgen Spielmann, Fabrikstraße 12, 63633 Birstein-Lichenroth, Tel: 06668-9198-15 Fax: 06668-9198-16
Die Infrastruktur
Standort Wiesbaden
Die Adresse Gustav-Stresemann-Ring 1 liefert der Büroservice Ecos Office Center und wurde in der Vergangenheit bereits von anderen Schwindlern genutzt mehr Info
Ob die Geschäftstätigkeit tatsächlich von Wiesbaden aus erfolgt, sollte vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung unbedingt geklärt werden, denn in Wiesbaden hat es in letzter Zeit erstaunlich viele betrügerfreundliche Urteile gegeben - und dementsprechend ist Wiesbaden ein ganz außerordentlich beliebter Aufenthaltsort für die Briefkästen und Strohfirmen von Betrügern.
Im Fall der DPM Presse- und Medienverlag GmbH erklärte das AG Wiesbaden: Wenn die Klägerin nicht in Wiesbaden ihren Sitz hat, ist auch die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Gerichtsstandsvereinbarung nicht wirksam (vgl. Zöller, § 38 ZPO Rn. 22)
Auch die Anschrift der Forum Verlag GmbH, Kreuzberger Ring 22, ist bereits einschlägig bekannt. Auch die oben erwähnte DPM Presse- und Medienverlag GmbH hat dort ihren "Sitz". Mehr Info

"Kunden" des RPV Regional Verlags wurden auch von diesen Anzeigenfirmen kontaktiert
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