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Pressenews - Warnungen vor Kreisverlag aus Wirges

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Kreisverlag
Kannenbäckerweg 2, 56422 Wirges, Tel: 02602 949 16-0, Fax: 02606 949 16-40 Inh.: Irene Frei, UstIdNr: DE 243412528 www.kreisverlag-ww.de
Quelle: www.altenburgerland.de
"Kreis-Verlag" arbeitet nicht für den Landkreis
Der „Kreis-Verlag“ aus Wirges im Westerwald hat in den letzten Wochen teilweise versucht, bei Unternehmen, Behörden und Dienstleistern im Altenburger Land Anzeigen für eine neue Bürgerinformationsbroschüre zu akquirieren.
Unter dem Motto aktuell, hilfreich und informativ sollen darin Infos, Daten, Zahlen und Adressen aus dem Altenburger Land veröffentlicht werden. Wie verschiedene Adressaten mitteilten, hatte der Verlag unter anderem damit geworben, dass der Landkreis Altenburger Land dieses Vorhaben unterstützt.
Dem Landkreis Altenburger Land ist dieser Verlag jedoch nicht bekannt. Es gibt weder eine Zusammenarbeit noch eine Unterstützung oder Begleitung durch den Landkreis Altenburger Land. Unternehmen, Behörden und Dienstleister müssen für sich entscheiden, ob sie in einer solchen Broschüre inserieren.
Verlage, die für Broschüren in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Altenburger Land Anzeigen akquirieren, werden durch ein Originalschreiben, das vom Landrat des Landkreises unterschrieben ist, ausgestattet und können sich dadurch jederzeit legitimieren.
Silke Manger
Fachdienst Öffentlichkeitsarbeit
Quelle: http://www.suhlermoderne.de/fileadmin/suhl/artikel/FW/FW_2007-07-13_seite13_CENTRUM.pdf.
FREITAG, 13. JULI 2007
SUHL
Irritationen wegen Broschüre
Kurz nach Erscheinen des Behördenwegweisers wirbt der  Kreis Verlag Wirges bei Unternehmen um Anzeigen für eine Bürgerinfo-Broschüre. „Wir arbeiten mit diesem Verlag nicht zusammen“, stellt Holger Uske zu Irritationen klar.
Quelle: http://www.nordfriesland-online.de/weblogs/item/kreis-nordfriesland-warnt-vor-anzeigenbetruegern
Kreis Nordfriesland warnt vor Anzeigenschwindlern
Werber des in der hessischen Stadt Hadamar ansässigen »Stadt- und Kommunalverlages« haben versucht, mindestens einem nordfriesischen Unternehmen eine Anzeige in einer angeblich geplanten Broschüre über den Kreis Nordfriesland zu verkaufen.
Die Pressestelle des Kreises teilt mit, dass es keinerlei Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kreis und dem Verlag gibt. Sie warnt alle Gewerbetreibenden in Nordfriesland davor, auf das Angebot hereinzufallen. Vor einem Jahr versuchte der »Kreisverlag« aus Wirges mit exakt dem gleichen Faxformular den gleichen Trick.
aktualisiert am 10:24:58 um 06/16/08
Anmerkung der Redaktion: Hadamar (Sitz des SKV Verlages) und Wirges (Sitz des Kreisverlages) liegen nur knapp 33 km auseinander. Inhaberin des SKV Verlags ist Irene Frei, der auch der Kreisverlag gehört. Eine logistische Zusammenarbeit beider Verlage ist sehr wahrscheinlich.
Quelle: http://www.schoenebeck.de/09/presse_02_07/s1.php?page=presse885.htm

05.02.2007

„Kreisverlag“ bewirbt so genannte Stadtbroschüre
Achtung: Keine Unterstützung durch Stadt
Ein „Kreisverlag“ aus Wirges im Westerwald hat in der Vergangenheit teilweise erfolgreich versucht, bei Schönebecker Gewerbetreibenden bzw. Dienstleistern Anzeigen für eine so genannte Bürgerinformationsbroschüre zu akquirieren. Wie verschiedene Adressaten mitteilten, hätten die Anzeigenberater unter anderem damit geworben, dass die Stadt Schönebeck (Elbe) dieses Vorhaben unterstütze.
Die Stadtverwaltung teilt mit, dass dies nicht der Fall ist und es sich offenbar um Missbrauch handelt. Der Stadt ist dieser Verlag nicht bekannt und das vorliegende Produkt entspricht in keiner Weise den Qualitätsanforderungen an eine städtische Informationsbroschüre.
Es gibt weder eine Zusammenarbeit noch eine Unterstützung oder Begleitung durch die Stadt. Die Stadtverwaltung bittet Betroffene um Information bei weiteren derartigen Versuchen, Anzeigen zu verkaufen (Tel. Presseamt 710108). Die Stadtverwaltung ihrerseits bereitet derzeit die Herausgabe einer Stadtinformationsbroschüre in Zusammenarbeit mit der Firma „blueconcept“ in Magdeburg vor.
http://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/presse/archiv/20060908.1110.47124.html
Keine Zusammenarbeit des Bezirksamtes mit dem Kreis Verlag
Pressemitteilung
Berlin, den 08.09.2006
Aus gegebenem Anlass weist das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf darauf hin, dass es mit dem Kreis-Verlag nicht zusammen arbeitet. Nach Auskunft von Gewerbetreibenden hat der Kreis-Verlag mit Fotokopien von Anzeigen aus dem Bezirksmagazin "Charlottenburg-Wilmersdorf.
Ein Bezirk mit Zukunft", Ausgabe 2005/2006 den Eindruck erweckt, das Bezirksamt wolle mit dem Kreis Verlag eine neue Ausgabe dieses Magazins herausgeben. Das ist nicht der Fall. Das Bezirksamt beabsichtigt, im Frühjahr 2007 eine neue Ausgabe des Bezirksmagazins wieder mit dem Verlag Euramedia Werbung Berlin Gabriele Jahn herauszubringen.
Das Bezirksamt wird wie bereits in der Vergangenheit gerne darüber Auskunft geben, mit welchen Verlagen es zusammenarbeitet und mit welchen nicht. Gewerbetreibende können sich bei Unklarheiten jederzeit bei der Pressestelle des Bezirksamtes informieren: Tel 9029-12203.
Im Auftrag
Metzger
Quelle: http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/29.06.2006/2629653.pnn
Potsdam-Mittelmark  29.06.2006
Landratsamt warnt vor Verlagsangebot
Potsdam-Mittelmark - Das mittelmärkische Landratsamt warnt vor einem Versuch, unter Vorspiegelung falscher Tatsachen Anzeigenkunden zu ködern. So verschicke der Kreis-Verlag aus Wirges derzeit an Anzeigenkunden der im Januar erschienenen Kreisinformationsbroschüre per Fax Anzeigenauftragsformulare für eine Bürgerinfo-Broschüre.
Genutzt werden dabei Kopien der dort geschalteten Anzeigen. So könne der Eindruck entstehen, dass der Landkreis erneut eine Publikation zu diesem Thema herausgibt. Laut Pressesprecherin Andrea Metzler erstellt die Kreisverwaltung zur Zeit jedoch keine Bürger-Informationsbroschüre und arbeitet auch nicht mit dem Kreis-Verlag zusammenarbeitet.
Im Kleingedruckten des Anzeigenauftrages würden unter anderem Textpassagen erscheinen wie: „Der Anzeigenauftrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird“, oder „Dem Auftragnehmer steht das Recht zu, den Anzeigenauftrag an ein anderes Unternehmen zu vergeben, und die Ansprüche aus dem vorliegenden Vertrag an dieses Unternehmen abzutreten“.
Jeder Unternehmer sollte sich laut Metzler reiflich überlegen, ober er solche Geschäftsgebahren akzeptiert. Gibt die Kreisverwaltung in Zusammenarbeit mit Verlagen Publikationen heraus, erhalte der entsprechende Verlag ein Empfehlungsschreiben des Landkreises. Wh
DROHANRUFER GESUCHT:
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Betrüger verkauft falsche Inserate
Stuttgarter Zeitung | 24.07.2007
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