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Quelle: http://www.allgemeine-zeitung.de/region/alzey/alzey/7577590.htm
Alzeyer Paar wegen Erschleichung von Anzeigen zu viereinhalb Jahren verurteilt

29.09.2009 - OFFENHEIM / ALZEY

Von Silvia Dott

Das Mainzer Landgericht hat ein Alzeyer Unternehmer-Paar (35 und 34) wegen gewerbsmäßigen Betrugs in 494 Fällen und Anstiftungen zum Meineid und Falschaussage zu fünfeinhalb sowie viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Angeklagten hatten nach 15 Verhandlungstagen widerstrebend zugegeben, zwischen 2001 und 2004 mit ihrer Offenheimer Agentur für Wirtschaftswerbung Anzeigen von mittelständischen Unternehmen in ganz Deutschland erschlichen zu haben. Dabei entstand einSchaden von 750.000 Euro.

Die 1. Strafkammer erklärte ein halbes Jahr Haft als bereits vollstreckt. Dies ist nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei unverhältnismäßig langer Verfahrensdauer angezeigt. Zu dem Strafmaß hatten die Prozessbeteiligten über Absprachen gefunden.

Vorsitzender Richter Hans E. Lorenz sprach von einer Methode, wie mit wenig Arbeit viel Geld zu verdienen war. Man habe sich immer unter falschem Namen gemeldet. Die Firma sei anonym geblieben und für die Geschädigten kaum zu greifen gewesen. Die Angeklagten hätten ein betrügerisches „Geschäft mit der Nachlässigkeit der Kunden“ betrieben. Nicht jeder lese eben das Kleingedruckte, zumal wenn es auch noch unleserlich sei.

Staatsanwalt Wigbert Woog beschrieb in seinem ausführlichen Plädoyer die raffinierte Vorgehensweise der Angeklagten. Man habe sich nach Art der Kölner Masche von Touristikzentralen Prospekte schicken lassen, dann bei den inserierenden Firmen angerufen und dreist gefragt, ob Interesse an einer Verlängerung oder an einer Beendigung des Vertrages bestehe. Sodann wurden Faxe versendet, worauf ja oder nein anzukreuzen war. De facto war es aber ganz gleich, wofür sich die Kunden entschieden, immer hatten sie einen neuen Zweijahres-Vertrag abgeschlossen. Das Paar habe mit hoher krimineller Energie „Tag für Tag Leute übers Ohr gehauen“.

Die Angeklagten hätten weiter betrogen, obwohl sie wussten, dass gegen sie ermittelt wurde, so Woog. In ihrer Geldgier seien sie „wie Heroinsüchtige an der Nadel“ gewesen. Mitarbeiter seien mit Hungerlöhnen abgespeist, die Werber um ihre Prämien gebracht worden. „Von Reue habe ich hier nichts gespürt.“

Die Justiz habe die Angeklagten früher stoppen müssen. Dann wäre es zu vielen Straftaten gar nicht erst gekommen, kritisierte Verteidiger Hans-Dieter Henkel die ungewöhnlich lange Verfahrensdauer von acht Jahren. Dem Paar sei der Betrug leicht gemacht worden, so Verteidiger Franz Obst. Die Kunden hätten das Kleingedruckte nicht gelesen. Verteidiger Axel Küster nannte die 34-Jährige im Vergleich zu ihrem Partner als zu hoch bestraft. Sie sei nicht, wie vielfach behauptet, Kopf der Firma gewesen. Vier Jahre Haft seien ausreichend. Ein Antrag, dem die Kammer nicht nachkam.

Quelle: http://www.allgemeine-zeitung.de/region/alzey/vg-alzey-land/offenheim/7522922.htm
Offenheimer Unternehmer räumt Schuld ein: Anzeigenbetrug im großen Stil

23.09.2009 - OFFENHEIM

Von Silvia Dott

Im Falle eines des Anzeigenbetrugs angeklagten Unternehmer-Paars kündigt sich eine Wende an. Hatten die Angeklagten bislang konsequent geschwiegen, ließ der 35-Jährige jetzt die Tatvorwürfe pauschal über seinen Verteidiger einräumen. Für kommenden Dienstag wird auch ein Geständnis von seiner 34-jährigen Partnerin erwartet. Seit Ende Juli müssen sich der Friseur und die Verkäuferin vor der 1. Mainzer Strafkammer wegen Anzeigenbetrugs in 494 Fällen mit einer Schadenssumme von rund 750.000 Euro verantworten (die AZ berichtete).

Zwischen 2001 und 2004 soll sich das Paar mit seinem Offenheimer Verlag für Wirtschaftswerbung im großen Stil Werbeverträge erschwindelt haben. Nach Angaben von Zeugen ging das so: Die Angeklagten und ihre Telefonwerber ließen sich von Touristikzentralen Prospekte schicken und riefen dann dreist bei den Firmen an, die dort inseriert hatten. Man fragte, ob Interesse an einer Verlängerung oder an einer Beendigung des Vertrages bestehe und schickte Faxe. Hier sollten die Kunden ja oder nein ankreuzen. De facto war es aber ganz gleich, wofür sie sich entschieden, immer hatten sie einen neuen Zweijahres-Vertrag abgeschlossen.

Die vier Verteidiger hatten mit harten Bandagen gekämpft und immer wieder versucht, Ungereimtheiten und Widersprüche in den Akten zu finden. Unter anderem hatten sie ­- wenn auch erfolglos ­- den Vorsitzenden Richter Hans E. Lorenz, Richterin Annegret Werner und Staatsanwalt Wigbert Woog wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt.

Eindeutige Beweise

Am jüngsten Verhandlungstag hatte die Kammer den Ermittlungsführer der Kripo Worms als Zeugen gehört. Der erfahrene 59-jährige Beamte leitete auch die Durchsuchung in dem Offenheimer Werbebüro. “Wir fanden dort exakte Anweisungen, wie sich die Akquisiteure am Telefon zu verhalten hatten", so der Polizist. Den Gesprächspartnern habe suggeriert werden sollen, sie hätten die Wahl, einen schon bestehenden Werbevertrag zu verlängern oder zu beenden. Die Computer der Firma wurden beschlagnahmt.

Vor der Durchsuchung des Büros habe man zudem alle Kontounterlagen des Offenheimer Verlags eingezogen. “Wir mussten ja die Namen der Geschädigten herausfinden." Alle habe man angeschrieben, ihnen Fragebogen geschickt und dann monatelang ausgewertet. “Ich habe keinen Fall gefunden, wo ein Vertrag erfüllt worden ist." Nach Einschätzung des Kripo-Beamten mit 40-jähriger Berufserfahrung ist die 34-Jährige die treibende Kraft der Firma. “Sie ist intelligenter als er. Wenn etwas Wichtiges zu tun oder zu entscheiden war, handelte sie", so der Ermittler. Sie sei es auch gewesen, die die Werber eingewiesen habe. Der Lebensstandard der Familie sei hoch gewesen. Man habe fünf Autos zur Verfügung gehabt. “Und alle, bis auf eins, waren bezahlt." Ein Urteil wird für kommenden Dienstag erwartet

Quelle: http://www.allgemeine-zeitung.de/region/alzey/vg-alzey-land/offenheim/7327350.htm
Angestellte übers Ohr gehauen?

29.08.2009 - OFFENHEIM

Von Silvia Dott

BETRUG Prozess gegen Offenheimer Paar

Ein des Betrugs angeklagtes Unternehmer-Paar (35 und 34) soll in seinem Offenheimer Büro für Wirtschaftswerbung nicht nur Anzeigenkunden, sondern auch Angestellte betrogen haben. "Ich hatte den Eindruck, ich werde abgezockt", beschrieb ein ehemaliger Anzeigenwerber gestern den Eindruck vom Gebaren seiner Arbeitgeber. Das Paar muss sich vor der 1. Mainzer Strafkammer wegen Anzeigenbetrugs in 494 Fällen mit einer Schadenssumme von rund 750000 Euro verantworten (die AZ berichtete).

Zwischen 2001 und 2004 soll sich das Paar im großen Stil Werbeverträge erschwindelt haben. Man ließ sich von Touristikzentralen Prospekte schicken und rief dann dreist bei den Firma, die dort inseriert hatten, an. Man fragte, ob Interesse an einer Verlängerung oder an einer Beendigung des Vertrages bestehe und schickte Faxe. Hier sollten die Kunden Ja oder Nein ankreuzen. De facto war es aber ganz gleich, wofür sie sich entschieden, immer hatten sie einen neuen Zweijahres-Vertrag abgeschlossen.

Der 27-Jährige arbeitete rund ein halbes Jahr für die Firma. "Erst verdiente ich rund 1200 Euro im Monat. Plötzlich wurden angeblich Verträge storniert. Ich bekam immer weniger Geld." Einblicke habe man keine bekommen. Eine langjährige Bürokraft der Firma (28) bestätigte als Zeugin, dass es ihr von den Angeklagten untersagt war, Mitarbeitern Auskunft über Geldeingänge ihrer angebahnten Verträge zu geben. Dieses Recht habe nur die Angeklagte gehabt. Obwohl sie nicht als Akquisiteurin, sondern als reine Bürokraft beschäftigt war, wusste sie von bestimmten "Anweisungen". Die Telefonisten sollten sich zum Beispiel mit falschen Namen melden. "Die Kunden sollten eben annehmen, sie hätten es mit einem ganz großen Betrieb zu tun." Tatsächlich sei das Call-Center mit fünf Leuten besetzt gewesen. "Die Fluktuation war groß." Sie habe des Öfteren Mahnungen schreiben müssen. Wenn die Kunden nicht reagierten, "verschwanden die Akten in der Ablage und gingen ins Archiv", Neu sei ihr, dass die Angeklagte ganze vier Mal schon die eidesstattliche Versicherung (Offenbarungseid) abgelegt hat. Sie wolle auch nicht glauben, dass das Abiturzeugnis der 34-Jährigen, wie behauptet, gefälscht sei. Die Angeklagte ist mehrfach wegen Betrugs vorbestraft und unter insgesamt 18 verschiedenen Namen aufgetreten. Das Vorstrafenregister des 35-Jährigen ist bunter. Es reicht von der Verletzung des Postgeheimnisses, über Drogenverstöße, Falschaussage, versuchter Nötigung bis hin zur Urkundenfälschung.

Der Prozess wird fortgesetzt.

Quelle: http://www.allgemeine-zeitung.de/region/alzey/vg-alzey-land/offenheim/7222746.htm
Offenheimer Betrugsprozess: Weitere Vorwürfe gegen Unternehmerehepaar

10.08.2009 - OFFENHEIM

Von Silvia Dott

Gegen ein des gewerbsmäßigen Betrugs angeklagtes Alzeyer Unternehmerehepaar (34 und 35 Jahre) gibt es zahlreiche weitere Vorwürfe. So sollen der Friseur und die Verkäuferin für den Tatzeitraum 2006 bis 2008 ebenfalls durch Betrug von Anzeigenkunden einen riesigen Schaden angerichtet haben. Daneben sei ein Steuerverfahren mit Forderungen in sechsstelliger Höhe anhängig.

Bislang wird dem Friseur und der Verkäuferin vor der 1.Strafkammer des Mainzer Landgerichts vorgeworfen, zwischen 2001 und 2005 in 494 Fällen von Geschäftsleuten, Klein-Unternehmern und Wohlfahrtsverbänden in ganz Deutschland Werbeverträge erschwindelt zu haben ­bei dem ein Schaden von 750.000 Euro entstanden sein soll. Darüber hinaus werden dem 35-Jährigen Prozessbetrug, Urkundenfälschung und Anstiftung zur Falschaussage vorgeworfen. Die Verkäuferin soll einen Meineid geschworen haben.

Die Verhandlung gegen das einschlägig vorbestrafte Ehepaar gestaltet sich turbulent. Die Anwälte warten mit einer Fülle von Beweisanträgen bis hin zur Ablehnung von Richtern und Staatsanwalt auf. Wie über die Medienstelle des Landgerichts zu erfahren war, hat die Kammer Disziplinarmaßnahmen gegen die 34-Jährige ergriffen: Vier Wochen Fernsehverbot und Ausschluss von Gemeinschaftsveranstaltungen im Gefängnis.

Zum Unmut der Kammer war bei der Angeklagten trotz striktem Verbot, ihr etwas zu übergeben, in der Gewahrsamzelle während einer Verhandlungspause ein Päckchen Zigaretten und ein Feuerzeug sichergestellt worden. Die Frau habe angegeben, die Zigaretten von ihrem Verteidiger erhalten zu haben. Dieser soll das in der Verhandlung bestätigt haben. Woher das Feuerzeug komme, wisse er jedoch nicht.

Die Angeklagten schweigen zu den Vorwürfen. Eine ehemalige Anzeigenwerberin, die zwischen Mai 2007 und Februar 2008 in dem Offenheimer Büro für Wirtschaftswerbung arbeitete, belastete die 34-Jährige am letzten Verhandlungstag.

Die Frau habe sich bei den Kunden mit falschem Namen gemeldet. "Ich sollte die Abkürzung meines Namens nehmen. Das kam mir alles komisch vor. Doch es ging mich nichts an", so die Zeugin. Sie sprach die Angeklagte auf Ungereimtheiten bei der Arbeit an. "Es kann uns nichts passieren", sei sie von der 34-Jährigen beschwichtigt worden. Nachdem sich die Zeugin im Februar 2008 eine Woche krank gemeldet hatte, sei ihr gekündigt worden. Wohl, weil sie zu wenig Verträge geschrieben habe. "Oder waren Sie zu kritisch?", fragte Vorsitzender Richter Hans E. Lorenz. Die Zeugin zuckte die Achseln: "Vielleicht." Der Prozess wird fortgesetzt.

Quelle: http://www.allgemeine-zeitung.de/region/alzey/vg-alzey-land/offenheim/7176920.htm

Anwälte halten Kammer in Atem

31.07.2009 - OFFENHEIM

Von Silvia Dott

BETRUGSPROZESS Antrag gegen Richter abgelehnt

Das Ringen zwischen Gericht und den vier Verteidigern um die Herrschaft im Offenheimer Betrugsgroßprozess vor der 1. Mainzer Strafkammer (die AZ berichtete) war auch am zweiten Verhandlungstag zu spüren. Die Anwälte halten die Kammer weiterhin mit Anträgen und Ablehnungsgesuchen in Atem. Das Gericht versucht, den auf vorläufig 36 Tage angesetzten Prozess in halbwegs geordnete Bahnen zu lenken.

Nachdem sich die Verteidiger zur Ausfertigung eines erneuten Ablehnungsantrags gegen Vorsitzenden Richter Hans E. Lorenz eineinviertel Stunde Zeit ausbedungen hatten, wollte die Kammer nur 40 Minuten gewähren. Man könne solch einen Antrag leicht handschriftlich einreichen. "Wir lassen uns nicht disziplinieren", so Verteidiger Franz Obst, worauf Lorenz entgegnete: "Auch das Gericht lässt sich nicht auf der Nase herumtanzen."

Dazwischen befinden sich die Angeklagten. Das Paar (35 und 34 Jahre alt) soll zwischen 2001 und 2005 in 494 Fällen von Geschäftsleuten, Klein-Unternehmern und Wohlfahrtsverbänden in ganz Deutschland Werbeverträge erschwindelt haben. Laut Anklage entstand dabei ein Schaden von rund 750000 Euro. Der gelernte Friseur und die Verkäuferin schweigen zu den Vorwürfen.

Laut Staatsanwaltschaft durchsuchte das Paar in seinem Offenheimer Büro für Wirtschaftswerbung planmäßig regionale Werbebroschüren aus dem gesamten Bundesgebiet nach Anzeigen. Sodann habe man bei Inserenten angerufen und diese aufgefordert, den angeblich bei den Angeklagten bestehenden Vertrag fortzusetzen oder zu kündigen.

Immer ging den Opfern ein Fax zu, worauf sie mit Unterschrift die Beendigung des Vertrages - wenn gewünscht - bestätigten sollten. Taten die Kunden das, hatten sie aber ihre Zustimmung für einen Zweijahresvertrag nebst Bankeinzug per Lastschrift erteilt.

Ein erster Ablehnungsantrag gegen Richter der Kammer wurde gestern als unbegründet zurückgewiesen. Die Verteidiger hatten vorgetragen, die Richter hätten für einen einmaligen gegenseitigen Besuch der Angeklagten jeden Körperkontakt verboten. Dies sei unmenschlich, ja demütigend, die Unparteilichkeit der Richter stünde in Frage. Laut Ablehnungskammer handelt es sich jedoch um "übliche Anordnungen im Rahmen der Besuchsüberwachung".

Den Antrag, Staatsanwalt Wigbert Woog aus Besorgnis der Befangenheit auszutauschen, lehnte Leitender Oberstaatsanwalt Klaus Puderbach ab. Die Verteidiger ließen nicht locker. Sie hatten sich die Vernehmung einer Zeugin durch Woog vorgenommen. Der Staatsanwalt habe diese nicht ordnungsgemäß belehrt und ihre Aussage in seinen Worten widergegeben. Außerdem sei das dreistündige Gespräch auf eineinhalb Seiten zusammengefasst worden. Es dränge sich der Eindruck auf, dass Sachverhalte nicht Eingang ins Protokoll gefunden hätten. Daher wurde die Vernehmung des Staatsanwalts zu diesen Fragen beantragt. Woog sagte dazu: "Es soll ein unliebsamer Staatsanwalt entfernt werden."

Der Prozess wird fortgesetzt.

Quelle: http://www.allgemeine-zeitung.de/region/alzey/vg-alzey-land/offenheim/7161960.htm

Betrug mit Broschüren - Prozess gegen Paar aus Offenheim beginnt

28.07.2009 - OFFENHEIM

Von Thomas Ehlke

Am Dienstag beginnt vor der 1. Strafkammer des Mainzer Landgerichts der Prozess gegen einen 35-jährigen Offenheimer und seine 34-jährige Lebensgefährtin. Ihnen wird gemeinschaftlicher und gewerbsmäßiger Betrug in 494 Fällen zu Last gelegt. Die beiden sollen zwischen Juli 2001 und Januar 2005 in ihrer in Offenheim ansässigen Firma Werbeverträge in großem Umfang erschwindelt haben.

Unter anderem sollen die Angeklagten sich aus Broschüren Inserate von Firmen beschafft und sich diesen gegenüber telefonisch dann als Herausgeber des Werbeobjekts ausgegeben haben. Wenn die Inserenten kein Interesse mehr an der Fortsetzung des Vertrages hatten, sei den Unternehmen vorgespiegelt worden, dass eine Beendigung des Vertrags möglich sei. In diesem Fall erhielten die Firmen ein Fax, das auf den ersten Blick per Unterschrift die Beendigung veranlassen sollte. Im Kleingedruckten jedoch war der Abschluss eines neuen Vertrages und die Einzugsermächtigung per Lastschriftverfahren enthalten. Die in den Verträgen angegebenen Exemplare seien in der Regel weder gedruckt noch verteilt worden.

Das Gericht beziffert den Schaden auf rund 750.000 Euro. Der 35-jährige Angeklagten muss sich zudem wegen Prozessbetrugs, Urkundenfälschung und Anstiftung zur Falschaussage verantworten. Seiner Lebensgefährtin wird überdies Meineid, uneidliche Falschaussage und Prozessbetrug vorgeworfen. Bis Ende November sind 35 Verhandlungstage angesetzt. Beide sitzen in Untersuchungshaft und sind einschlägig vorbestraft.

Quelle: http://www.allgemeine-zeitung.de/region/alzey/vg-alzey-land/offenheim/7165637.htm

Offenheimer Betrugsprozess: Anwälte lehnen Richter ab

28.07.2009 - OFFENHEIM / ALZEY

Von Silvia Dott

In einem Betrugsgroßverfahren muss sich seit Dienstag ein Alzeyer Unternehmer-Paar vor dem Mainzer Landgericht verantworten. Die Angeklagten sollen zwischen 2001 und 2005 in 494 Fällen von Geschäftsleuten, Klein-Unternehmern und Wohlfahrtsverbänden in ganz Deutschland Werbeverträge erschwindelt haben. Laut Anklage entstand dabei ein Schaden von rund 750.000 Euro.

Das Paar wurde gestern aus der Untersuchungshaft vorgeführt, wo es sich seit über einem Jahr befindet.

Die 1. Strafkammer hat 36 Prozesstage mit der Vernehmung von rund 500 Zeugen angesetzt. Die Angeklagten, ein gelernter Friseur (35) und eine Verkäuferin (34), schweigen zu den Vorwürfen.

Laut Staatsanwaltschaft durchsuchte das Paar in seinem Offenheimer Büro für Wirtschaftswerbung planmäßig regionale Werbebroschüren aus dem gesamten Bundesgebiet nach Anzeigen. Sodann habe man bei Inserenten wie Klempnereien, Bestattungsinstituten, Sanitätshäusern sowie Wohlfahrtsverbänden angerufen und diese aufgefordert, den angeblich bei den Angeklagten bestehenden Vertrag fortzusetzen oder zu kündigen.

Immer ging den Opfern nur Minuten nach dem Telefonat ein Fax zu, worauf sie mit Unterschrift die Beendigung des Vertrages - wenn gewünscht - bestätigen sollten. Taten die Kunden das, hatten sie aber ihre Zustimmung für einen im unleserlichen Kleingedruckten enthaltenen neuen Zweijahresvertrag nebst Bankeinzug per Lastschrift erteilt.

Gleich vier renommierte Verteidiger gaben gestern kämpferisch zu erkennen, dass eine mögliche Verurteilung der Angeklagten aufgrund starker Gegenwehr in weite Ferne rücken wird. Die Anwälte warteten mit einer Fülle von Beweisanträgen auf, bevor auch nur ein Satz der Anklage verlesen werden konnte. Unter anderem lehnten sie den Vorsitzenden Richter der 1. Strafkammer, Hans E. Lorenz, Richterin Annegret Werner und Staatsanwalt Wigbert Woog wegen Besorgnis der Befangenheit ab.
Die Haltung des Gerichts schlage sich in der unmenschlichen, erniedrigenden Behandlung des Paares in der Haft nieder. Zwar dürften sich die Eltern eines Kindes hin und wieder sehen, aber nicht einmal kurz in den Arm nehmen. “Man kennt so etwas sonst nur aus Staatsschutzsachen", kommentierte Anwalt Axel Küster.

Der 35-Jährige sei im Keller der Haftanstalt zwischen Ameisen und Spinnen untergebracht, monierte Rechtsanwalt Hans-Dieter Henkel. Zudem gehöre das Verfahren nach Art und Umfang vor eine Wirtschaftsstrafkammer, das Mainzer Gericht sei damit überfordert. Eine Entscheidung über die Anträge wurde zurückgestellt.

Etwa drei Stunden nach Verhandlungsbeginn konnte schließlich die Anklage verlesen werden. Der Prozess wird am kommenden Donnerstag fortgesetzt.

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Stuttgarter Zeitung | 24.07.2007
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