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Quelle: http://www.allgemeine-zeitung.de/region/bingen/vg-sprendlingen-gensingen/gensingen/4731186.htm

Betrug mit Anzeigenverkauf gestanden

22.02.2008 - GENSINGEN

Von Silvia Dott

Landgericht verurteilt 25-jährigen Gensinger zu Haft auf Bewährung und Geldstrafe

GENSINGEN/MAINZ Zu 22 Monaten Haft auf Bewährung und einer zusätzlich verhängten Geldstrafe von 7200 Euro wegen gewerbsmäßigen Betruges in 55 Fällen hat die 1. Strafkammer des Mainzer Landgerichts gestern einen Gensinger Autoverkäufer verurteilt.

Der 25-Jährige hatte schon am ersten Verhandlungstag gestanden, mit seinem Verlag "Medien Swiss Design" zwischen November 2004 und Juni 2006 Schweizer Geschäftsleuten betrügerisch kostspielige Anzeigen verkauft zu haben. Dabei ist von einem Schaden von rund 40000 Euro auszugehen. Der 25-Jährige wirkte erleichtert, obwohl schon die Staatsanwaltschaft lediglich zwei Jahre auf Bewährung beantragt hatte. Da der Gensinger wegen eines räuberischen Diebstahls noch unter Bewährung steht, sei es der Kammer nicht leicht gefallen, wiederum Bewährung zu geben.
"Aber der Angeklagte hat auch darum gekämpft und sich Pluspunkte erarbeitet", begründete Vorsitzender Richter Hans E. Lorenz. Neben der Geldstrafe muss der 25-Jährige an eine Suchthilfeeinrichtung und an den Verein "Keine Macht den Drogen" insgesamt 10300 Euro überweisen.
Die Bewährungszeit beträgt nicht wie üblich drei, sondern fünf Jahre. Der 25-Jährige wurde einem Bewährungshelfer unterstellt. Der Gensinger hatte sich damals Werbebroschüren in der Schweiz besorgt und darin Adressen von Inserenten gesammelt.
Ihnen gaukelte er vor, er wolle ihre bei einem Verlag ähnlichen Namens (Swiss Media Design) abgeschlossenen Verträge verlängern.
In vielen Fällen fielen die Kunden auf den Trick herein und unterschrieben, ohne es zu bemerken, Neuverträge. Viele der für ihn arbeitenden Werberinnen wurden wegen Betruges bereits zu Geldstrafen verurteilt.
Eine 23-Jährige gab gestern zu, gewusst zu haben, dass ihr Verhalten am Telefon nicht korrekt war. "Ich dachte aber, das ist alles nicht so schlimm!" Eine andere Werberin hatte mit ihrem Ehemann über die Gepflogenheiten im Verlag des Gensingers gesprochen. Ihr Mann riet ihr, "sofort die Finger von so etwas zu lassen."
Daher schrieb die Frau auch nur sieben Verträge, bevor sie ihre Arbeit kündigte. Die Kammer sprach von zahlreichen Milderungsgründen für den Angeklagten. Zuerst sei das Geständnis zu nennen, das eine lange Beweisaufnahme ersparte. Der Mann habe zudem freiwillig Geldzahlungen angeboten. "Seine Familie und seine Freundin haben zusammengelegt. Das Geld ist vorhanden."
Strafmildernd habe sich auch ausgewirkt, dass die Inserenten es dem Gensinger leicht gemacht hätten. "Die Leute hätten doch ohne Mühe sehen können, dass eine deutsche Fax-Nummer angegeben war", hatte auch Verteidiger Hans-Dieter Henkel angemerkt. Nicht zuletzt liegen die Taten laut Kammer auch schon länger zurück.

Anm. d. Redaktion: Rechtsanwalt Hans-Dieter Henkel ist auch für die Firmen von Ron Täubert und Patrick O. Hewer tätig - hier allerdings als Geldeintreiber (Stand 2008)
 
Quelle: http://www.allgemeine-zeitung.de/region/bingen/vg-sprendlingen-gensingen/gensingen/4740909.htm
Geschäftsleute mit Werbeanzeigen betrogen?

20.02.2008 - GENSINGEN

Von Silvia Dott

Autoverkäufer aus Gensingen steht vor Mainzer Landgericht / In 55 Fällen ist Schaden von 40000 Euro entstanden

/MAINZ Mit Werbeanzeigen in der Schweiz wollte ein 25-Jähriger die ganz großen Geschäfte machen. Vor der Hautür des aufstrebenden Geschäftsführers der "Medien Swiss Design" stand damals schon der standesgemäße Mercedes CLK 200. Doch seit gestern muss sich der gelernte Autoverkäufer aus Gensingen wegen gewerbsmäßigen Betrugs vor der 1. Strafkammer des Mainzer Landgerichts verantworten.

Laut Berechnungen der Staatsanwaltschaft richtete er in 55 Betrugsfällen zwischen November 2004 und Juni 2006 einen Schaden von rund 40000 Euro an. Der Gensinger spiegelte mit seinem Werbeverlag Schweizer Geschäftsleuten, die bei einem Verlag ähnlichen Namens inseriert hatten, vor, er wolle diese Verträge verlängern und sie bräuchten nur zu unterschreiben. In vielen Fällen fiel den Schweizern aber nicht auf, dass es sich um einen ganz anderen Werbeverlag handelte und sie daher per Fax einen kostspieligen Neuvertrag abschlossen. Um die Kunden in Sicherheit zu wiegen, hatte der 25-Jährige junge Frauen, die einen Schweizer Akzent nachahmen konnten, als Call-Agents in seinem Gensinger Büro eingestellt.

Man meldete sich eidgenössisch mit "Grüezi" und verabschiedete sich stilecht mit elegantem "Merci" oder volkstümlichem "Adé". Die freundlichen Werberinnen wurden inzwischen allesamt wegen Betruges zu Geldstrafen verurteilt. Der Angeklagte zeigte sich gestern zwar geständig, wollte aber nur ungern zugeben, dass er mit Absicht einen ähnlichen Namen wie jene erfolgreiche Schweizer Firma gewählt hatte.

Bevor der 25-Jährige die eigene Firma eröffnete, hatte er sich das Know-how als Werber bei anderen Verlagen angeeignet. Auch dort sei immer mit unlauteren Tricks gearbeitet worden. Später sei er als Unternehmer selbst in die Schweiz gefahren und habe sich Prospekte besorgt, um an Adressen von Inserenten zu kommen. Mit den betrügerisch erlangten Inseraten habe er in Bad Kreuznach Din-A3-Faltblätter drucken lassen. Eine Auflage von 300 Exemplaren sei dann in die Schweiz zu Behörden und Geschäften zum Auslegen verschickt worden.

Als Werbeumfeld hätten Geschichten über die Schweiz, wie "Gesund in Basel" gedient. Der mehrfach vorbestrafte Angeklagte hofft nach eigenen Angaben auf eine Bewährung.

Wegen räuberischen Diebstahls ist er aber 2003 schon zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Damals hatte er in einem Bekleidungshaus Jeans gestohlen und eine Schubserei mit einem Detektiv angefangen, nur um die Diebesbeute nicht herausgeben zu müssen. In seiner Jackentasche steckte zudem ein Klappmesser. Um das Gericht noch einmal zu einer Bewährung zu bewegen, stellte der Gensinger die Guthaben all seiner Konten von rund 31500 Euro für die Zahlung von Geldstrafen oder Geldbußen zur Verfügung. Die geprellten Schweizer Firmen haben bislang noch keine Schadenersatzansprüche gestellt. Morgen, Donnerstag, soll ein Urteil gefällt werden.

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Betrüger verkauft falsche Inserate
Stuttgarter Zeitung | 24.07.2007
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