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Urteilssammlung - Gerichtsentscheide

Gerichte / Datum
Urteilssammlung
Urteil OLG Frankfurt 6. Zivilsenat AZ 6 U 33/09 vom 20.05.2010

Ein im Sinne von § 10 UWG vorsätzlicher Wettbewerbsverstoß .... ist gegeben, wenn das Angebot nach den Gesamtumständen bezweckt, jedenfalls einen Teil der angesprochenen Verbraucher zu täuschen...
... Eine durch den Wettbewerbsverstoß verursachte Gewinnerzielung zu Lasten einer Vielzahl von Verbrauchern liegt auch dann vor, wenn die Verbraucher, die für das geleistete Entgelt keine brauchbare Gegenleistung erhalten haben, ihnen zustehende Anfechtungs- oder Rückforderungsrechte - sei es aus Unkenntnis über das Bestehen dieser Rechte, sei es um einer Auseinandersetzung hierüber aus dem Wege zu gehen - nicht geltend machen und infolge dessen verlieren.

AG Marburg 91 C 981/09 (81) vom 08.02.2010 Das Gericht sieht in der Aufmachung des Internetportals opendownload.de und der Art und Weise, wie der Interessent auf die dargebotenen Inhalte zugreifen kann, eine konkludente Täuschung, um sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen....
LG Mannheim 10 S 53/09 vom 14.01.2010 opendownload.de muss Anwaltskosten des "Kunden" erstatten. "Die Beklagte wusste aufgrund der unstreitigen Vielzahl von Verbraucherbeschwerden um ihr zumindest missverständliches Angebot. Sie ist auch von der Bedenklichkeit ihres Vorgehens überzeugt gewesen, wie sich daraus ergibt, dass sie ihre Forderungen sofort hat fallen lassen, als sich der Kläger mit anwaltlicher Hilfe zur Wehr gesetzt hat. Bei dieser Sachlage ist von einem fahrlässigen Verhalten der Beklagten auszugehen..."
Hanseatisches OLG AZ 7 U 58/09 vom 08.09.2009
Telefonisch war für ein kostenloses Gewinnspiel geworben und nach der Bankverbindung gefragt worden, um eventuelle Gewinne überweisen zu können. Später wurde behauptet, am Telefon sei ein kostenpflichtiger Vertrag abgeschlossen worden.
"... Die Antragsgegnerin hat nämlich glaubhaft gemacht, dass die Antragstellerin von den Konten des Rentners R... M... und der Rentnerin F... R... Gelder abbuchte, obwohl sie wusste, dass eine Zustimmung zur Abbuchung nicht vorlag...."
LG Mannheim Az. 2 O 268/08 vom 12.05.2009 Urteil gegen Content Services Ltd. Opendownload.de
"Die einen Verzicht auf das Widerrufsrecht enthaltene Klausel ist schon deswegen unwirksam, weil sie gegen die gesetzliche ...Einräumung eines Widerrufsrechtes...verstößt. Sie ist damit auch..unwirksam. "
AG München AZ 262 C 18519/08 vom 18.2.09
Eine Mitgliedschaft auf einer Website mit einem Minderjährigen kommt nur dann zustande, wenn diese von seinen Eltern oder nachträglich (nach seinem 18. Geburtstag) von ihm genehmigt wird.
Darüber hinaus sind Entgeltvereinbarungen, die in einem ungegliederten Fließtext enthalten sind, unwirksam, da überraschend. Pressemitteilung des AG München
LG Köln 18 O 351/08 vom 21.01.2009
Quelle: http://www.openpr.de/news/277021.html "Urkundsklage der Fondsgesellschaft MULTI ADVISOR FUND I GbR abgewiesen - Das Landgericht Köln sieht den gesamten Vertrag und seine allgemeinen Geschäftsbedingungen der MULTI ADVISOR FUND I GbR als unwirksam an.
Grund: der extreme Kleindruck, der es sehbehinderten Menschen unmöglich mache, den Text in zumutbarer Weise zur Kenntnis zu nehmen."
AG Wuppertal 32 C 152/08 vom 01.12.2008
"...Zwar lagen zwischen dem Vertragsabschluss und der Widerrufserklärung mehr als zwei Wochen. Mangels hinreichender Aufklärung der Klägerin über das Widerrufsrecht hat die Widerrufsfrist nicht mit dem Vertragsabschluss begonnen....der Unternehmer muss dem Verbraucher...eine Widerrufsbelehrung in Textform erteilen. Die Möglichkeit des Verbrauchers, die Widerrufsbelehrung auf der Internetseite...anzuklicken..,erfüllt diese Voraussetzung nicht...."
AG Mítte 17 C 298/08 vom 05.11.2008
Netsolutions hat keinen Anspruch auf Zahlung. U. a. ist die Beklagte nicht ausreichend über ihr Widerrufsrecht belehrt worden. Urteil siehe http://www.nicht-abzocken.eu/dokumente/17C298-08.pdf
Urteil OLG Hamm, 31 W 38/08 vom 10. Oktober 2008
Bank darf Konto fristlos kündigen, wenn dem Kündigenden die Fortsetzung der Geschäftsbeziehung nicht zugemutet werden
kann, z. B. wenn das Girokonto für strafbare oder verbotene Aktivitäten genutzt wird (vgl. BGHZ 154, 146 ff.).
Solche Aktivitäten sind bereits in Zusammenhang mit der Webseite "movie-tester.com" festzustellen (Hintergrundinfo)
AG Berlin Mitte 12 C 52/08 vom 28.07.2008
Klingeltonanbieter hat keinen Anspruch auf Zahlung: "Die Beklagte konnte nach allgemeiner Lebenserfahrung nämlich nicht darauf vertrauen, dass nur Volljährige oder gar nur Vertragspartner des jeweiligen Mobiltelefonanbieters die entsprechenden Mobiltelefone nutzen.
Vielmehr begab sich die Beklagte zum Zwecke des unhinterfragten Vertragsabschlusses privatautonom in die Lage, an ihr von Person und Alters her nicht bekannte Vertragspartner Leistungen zu erbringen, deren Bezahlung sie sich nicht sicher sein konnte...."
AG Hamm AZ 17 C 62/08 vom 26.03.2008
Die Micro SD 256 Ltd. hat keinen Anspruch auf Zahlung, da der Nutzer nicht damit zu rechnen brauchte, dass auf die Kostenpflichtigkeit in den AGBs hingewiesen wird.
Handelsgericht Wien 22 Cg 47/07s vom 20.03.2008 Unterlassungsklage gegen die IS Internet Service AG, Schweiz
BGH Aktenzeichen: I ZR 102/05 vom 18.10.2007
Der u. a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass es den jugendschutzrechtlichen Anforderungen nicht genügt, wenn pornographische Internet-Angebote den Nutzern nach der Eingabe einer Personal- oder Reisepassnummer zugänglich gemacht werden.
Auch wenn zusätzlich eine Kontobewegung erforderlich ist oder eine Postleitzahl abgefragt wird, genügt ein solches System den gesetzlichen Anforderungen nicht.
LG Frankfurt / Main 3-08 O 35/07 vom 05.09.2007
"...dass ein Verbraucher, der eine im Internet angebotene entgeltpflichtige Dienstleistung in Anspruch nehmen will, vor deren Inanspruchnahme klar und eindeutig auf den für die Erbringung der Dienstleistung zu zahlenden Preis hingewiesen wird..."
Unterlassungsklage des DSW gegen Genealogie Ltd. (Michael Burat und Marina Wagner)
AG München 16.1.07, AZ 161 C 23695/06
Versteckt sich die Zahlungspflicht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, kann diese Klausel ungewöhnlich und überraschend und damit unwirksam sein, wenn nach dem Erscheinungsbild der Website mit einer kostenpflichtigen Leistung nicht gerechnet werden musste.

Quelle: www.verbraucherrecht.at

Das LG Darmstadt untersagte konkret, bei Handeln im Wettbewerb, die Teilnahme an einem Gewinnspiel derart von der Inanspruchnahme einer kostenpflichtigen Dienstleistung im Internet oder sonst werblich abhängig zu machen, dass am Gewinnspiel nur teilnehmen kann, wer sich für eine kostenpflichtige Dienstleistung registriert. Für jede Zuwiderhandlung kann ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro verhängt werden.

Der Trick mit der versteckten Kostenpflichtigkeit wird auch im Adressbuchschwindel-Geschäft angewandt. Obwohl die Opfer hier meist erfahrene Kaufleute sind, die keinen Verbraucherschutz genießen und von denen eine größere Sorgfalt erwartet wird als von Verbrauchern, wurden schon zahlreiche Prozesse gewonnen, weil die Kostenpflichtigkeit im Kleingedruckten versteckt war.

Beispiele


Preise dürfen nicht im Kleingedruckten versteckt sein
.
Das AG München wies die Klage einer Firma zurück, die für einen Eintrag in ein "Internet-Branchenbuch 699 Euro kassieren wollte. Der Preis war jedoch in der Mitte des Vertragstextes verborgen... ( Az 262 C 19532/ 02)


Pressenotiz aus der Neuen Presse (Hannover) vom 17.11.2002 Preise müssen sichtbar sein - Tarife im Kleingedruckten unwirksam
MÜNCHEN. Wichtige Vertragsbestandteile, wie im vorliegenden Fall die Kosten eines Eintrags über einen Online-Service im Internet-Branchenbuch, dürfen nicht im Kleingedruckten versteckt werden. Sonst muss der Kunde trotz Vertrags nicht zahlen, entschied das Münchener Amtsgericht in einem gestern veröffentlichten Urteil. Es ist noch nicht rechtskräftig, da der Online-Service Berufung eingelegt hat. GZ.: 262 C 19532/02 AG München


AG Berlin Charlottenburg Urteil vom 11. 12. 2002 - AZ 202 C 349 / 02
Bei der Zahlungsverpflichtung handelt es sich um eine Hauptleistungspflicht, von der erwartet werden kann, dass sie an herausgehobener Stelle positioniert wird....Dadurch, dass der Preis für den Grundeintrag im nachfolgenden kleingedruckten Text unter der Überschrift "Hinweise" erst im 5. Satz auftaucht, zielt das Vertragsangebot der Klägerin darauf ab, dass der Kunde die Verpflichtung zur Zahlung von 699,00 Euro...übersieht. Anders ist der von der Klägerin gewählte Aufbau des Formulars nicht zu erklären...

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