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Kommentar: Gericht Wiesbaden - betrügerfreundlich? September 2008

Gericht Wiesbaden - betrügerfreundlich ?

In Wiesbaden hat es in letzter Zeit erstaunlich viele betrügerfreundliche Urteile gegeben - und dementsprechend ist Wiesbaden ein ganz ausserordentlich beliebter Aufenthaltsort für die Briefkästen und Stroh-Firmen von Betrügern.
Mehr Info zum Standort Wiesbaden

In Wiesbaden wurde der Internet Betrüger Online Content Ltd. auf Erstattung der Anwaltskosten verklagt. Und hat es geschafft, ein Urteil zu ergaunern, welches jedes gesunde Rechtsempfinden das Grausen lehrt.

Betrug der Marke Online Content Ltd

Die Betrugsmethode von Online Content Ltd geht so: Man bietet einen Service an, der im Internet normalerweise kostenlos ist - etwa einen Routenplaner oder Kochrezepte. Der Interessent muss sich einloggen - also Namen und email angeben. Kein Problem - muss man in Foren ja auch oder bei kostenloser Software und bei allerlei anderen kostenlosen Angeboten.

Der Sternchentrick

Das wars. Reingelegt. Bitteschön, da ist ein Sternchen - da muss man doch die Seite erst mal runterscrollen und den ganzen Müll lesen, der da steht, dann hätte man auch irgendwo dazwischen entdeckt, dass ein Preis für das Lesen der Seite verlangt wird.  Das Sternchen weist ja ganz eindeutig darauf hin!

Ein Wiesbadener Amtrichter als ahnungsloser Schlaumeier

Das Amtsgericht Wiesbaden sieht das mit dem Sternchen genauso. Im Urteil vom 04.08.2008 heisst es auf Seite 2

"Die Klägerin wurde nicht vorsätzlich über die Kostenpflicht bei Nutzung des Routenplaners getäuscht. In den AGB, aber auch bereits in der Anmeldemaske durch ein Sternchen, wird auf die entstehenden Kosten hingewiesen..."

Wer liest denn bei einem Routenplaner die AGB? Ach ja, das Sternchen - den alten Trick nutzte auch das Henghuber Formular   - und der Betrügeranwalt  Klaus Öllers hatte das Ganze bis zum BGH gezogen - und das Formular wurde als betrügerisch erkannt - und höchstrichterlich wurde festgestellt, dass ein Sternchen nicht genügt - aber davon weiss der Amtsrichter in Wiesbaden natürlich nichts.

Weshalb man als Nutzer den Betrug hätte bemerken müssen

Es gibt noch mehr solche Klopse in dem Urteil - zum Beispiel, dass man schon deswegen die ganze Internetseite hätte sorgfältig studieren müssen, weil man bei anderen Routenplanern seine Daten eben nicht eingeben muss. (siehe Urteil Seite 3)

Bei solcher richterlichen Weltschlauheit fällt einem nichts mehr ein. Weil man anderswo etwas nicht tun muss, soll man schliessen, dass hier - was?

Nachdem das Urteil also erlassen wurde geht natürlich die Schwindelfirma - bzw. die Rechtsanwältin Katja Günther - hin und verkündet allen reingelegten Opfern, dass es dieses Urteil gibt und macht Kasse.

Und diesen Richter kann man nicht einmal wegen Beihilfe verklagen.

Man kann sich nur an den Kopf fassen. Und muss wohl einen besseren Anwalt suchen, der sich in der Art der Schwindler, Richter irrezuführen, auskennt - und der dem Paroli bieten kann. (siehe Anwaltsliste)

Was tun ?

Man darf aus solchen Urteilen nicht den Schluss ziehen, das deutsche Rechtssystem betrügerfreundlich ist oder Wiesbaden ein betrügerfreundlicher Standort.

Richter sind Menschen. Es gibt weltfremde Richter und kluge Richter. Die weltfremden Richter sind die absolute Ausnahme. Sie werden zwar von den Betrügern ins Licht gestellt und vorgezeigt - als seien sie das Recht in Person - aber sie sind es gerade nicht. Hier muss einfach ein anderer Richter her. Hier muss das Opfer erkennen, dass es weiterkämpfen muss - auch um der vielen anderen Opfer willen. Ja, eine Spende an die Gesellschaft..

Amtsgerichts Wiesbaden rudert zurück - per Presseinfo

Nach dem Urteil hat sich auch die Pressestelle des Amtsgerichtes bemüht, den Schaden ein bißchen in Grenzen zu halten und hat also eine Verlautbarung herausgegeben, die den Opfern wohl Mut machen soll, sich nicht durch die Betrüger und das Urteil zur Zahlung nötigen zu lassen.

Aber wer kriegt schon die Pressemitteilung zu Gesicht? - die Opfer wohl kaum. Denn die Adressen der Opfer verwaltet der Betrüger Online Service Ltd. allein.

Der Schaden, den solche dummen Richter anrichten, ist nicht so leicht wieder gut zu machen.

Und inzwischen kassiert der Betrüger in aller Ruhe ab.

Pressemitteilung des AG Wiesbaden September 2008
Noch ein betrügerfreundliches Urteil aus Wiesbaden - DAD gewinnt beim LG Wiesbaden
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