| Verbraucherabzocke im Internet: Was noch getan werden sollte - Werden Sie aktiv! Hier braucht es den Einsatz vieler! |
Bei grenzüberschreitendem Betrug: Beschwerde einlegen bei www.econsumer.gov
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| econsumer.gov ist ein gemeinsames Projekt von Verbraucherschutzbüros in 20 Nationen. |
| Unter «www.econsumer.gov» ist ein Formular abrufbar, mit dem man sich gegen betrügerische Praktiken im Internet beschweren kann. |
| In Ihrer Beschwerde enthaltene Informationen geben den Regierungsbehörden die Möglichkeit, existierende betrügerische Vorhaben aufzudecken und helfen econsumer.gov bei der Entscheidung, ob weitere Maßnahmen ergriffen werden sollen. |
| Mit der Meldung Ihrer Beschwerde verhelfen Sie oft auch anderen Verbrauchern dazu, sich vor den von Ihnen gemachten Erfahrungen zu schützen. |
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| Das
Bankkonto dubioser Geschäftemacher sperren |
Die Banken haben eine Art freiwillige Selbstkontrolle
- dubiosen Geschäftemachern wird das Bankkonto gesperrt und
gekündigt, sobald die Banken erfahren, dass hier krumme
Geschäfte getätigt werden. Jede Bank hat dafür eine
zentrale Anlaufstelle, die meist bei der "Rechtsabteilung"
angesiedelt ist. Reagiert eine Bank nicht, kann man die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin) Abteilung Verbraucherschutz einschalten, die dann eine Bank um Stellungnahme bittet.
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Die Anschrift
der jeweiligen Bank finden Sie leicht in dieser DATENBANK.
Wenn Sie bei "Suche" nur die Bankleitzahl eingeben,
kommen oft mehrere Banken. Wenn Sie den Ort nicht wissen schreiben
Sie einfach "an die Rechtsabteilung der Hauptverwaltung
der Bank" und nehmen Sie eine beliebige Adresse - das wird
dann weitergeleitet. |
| Hier ein Musterschreiben, das auf Ihren individuellen Fall angepasst werden müsste |
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| Eine Petition an das Europäische Parlament |
| Jeder EU-Bürger hat das Recht, an das Europäische Parlament eine Petition zu richten. |
| Das europäische Parlament hat die Macht, die bestehende
nationale Gesetzgebung zum Schutz von Verbrauchern bei Verträgen etc. zu ergänzen. Mehr Info |
| Dass Petitionen an das Europäische Parlament sehr sinnvoll sind, zeigt das Beispiel Adressbuchschwindel. Bis 2008 hat das Europäische Parlament über 400 Petitionen zum Thema Adressbuchschwindel erhalten und entschieden, dass es sich um eine Sache von großer Wichtigkeit handelt. Mehr Info |
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| Wenn Pflichtangaben im Impressum oder auf Geschäftsbriefen fehlen |
| Geschäftsmäßige Internetseiten (= gegen Entgelt angebotene Telemedien), die von Deutschland aus betrieben werden, sind verpflichtet, bestimmte Angaben im Impressum zu machen (zuständiges Amtsgericht & Handelsregister-Nummer, Vor- und Nachname des Geschäftsführers, Email-Adresse usw.). |
| Einen Wettbewerbsverstoß kann man der www.wettbewerbszentrale.de melden (Ausdruck des Impressums beifügen!) |
| Erforderlich ist außerdem eine Datenschutzerklärung nach § 2 Abs. 2 des Teledienstegesetzes. |
| Musterschreiben an das Finanzamt bei Rechnungen, die nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen |
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| Suchmaschinenbetreiber informieren |
| Sind Sie über eine Suchmaschine auf ein irreführendes Angebot gestoßen? |
| Damit Suchmaschinenbetreiber wie z. B. Google reagieren und solche Kunden endgültig bannen, braucht es den Einsatz vieler. |
| Raffen Sie sich auf und wenden Sie Sich an den Customer-Support der Suchmaschinen-Anbieter mit Bitte um Sperrung der Angebote |
| (Kontaktmöglichkeiten findet man in der Regel über das Impressum der betreffenden Suchmaschine) Hier ein Beispiel |
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| Gewerbeuntersagungsverfahren veranlassen wegen
Wettbewerbsverstosses |
| Für
ein Gewerbeuntersagungsverfahren braucht es den aktiven Einsatz
ALLER Betroffenen! |
| Die Gewerbeämter, meist bei den Kreisverwaltungsbehörden
oder den Regierungspräsidien angesiedelt, sind verpflichtet einen
Gewerbebetrieb nach § 35 der Gewerbeordnung zu untersagen, wenn
der Gewerbetreibende nicht die Gewähr für eine künftig
ordnungsgemäße Gewerbeausübung bietet. |
| Dies ist der
Fall, wenn der Betrieb seine Aufträge ausschließlich auf
sittenwidrige oder wettbewerbswidrige Art gewinnt und er mit dieser
Vorgehensweise die Allgemeinheit, nicht nur einzelne Vertragspartner,
schädigt. |
| Mehr Info & Adressen |
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| Den Büroservice oder Vermieter informieren |
| Viele Trickfirmen nutzen für ihre dubiosen Geschäfte einen Büroservice. |
Die meisten Büroservices arbeiten seriös und wissen nichts von der dubiosen Geschäftemacherei ihrer Kunden, da sie lediglich die eingegangene Post weiterleiten |
| Informieren Sie die Geschäftsleitung des betreffenden Büroservice über die dubiose Geschäftemacherei der Firma. |
Verweisen Sie auf unsere Datensammlung und bitten Sie um eine schriftliche (!) Rückmeldung, wie sich der betreffende Büroservice zu verhalten gedenke. |
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| Den Gesetzgeber in die Pflicht nehmen |
| Ohne eine Gesetzesänderung ist das Problem Abofallen nicht in den Griff zu bekommen. |
| Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert, dass Nutzer die Kosten vorher immer separat bestätigen müssen, die bei Verträgen im Internet entstehen. Nur so könne man die Ausbreitung so genannter Kostenfallen im Internet stoppen. |
| Was Sie tun können: |
| Schildern Sie in einem Brief Ihre Erfahrungen. Bitten Sie darum, dass die Ministerien sich mit der Problematik befassen und fordern Sie einen besseren Schutz vor Abofallen. Schicken Sie Ihren Brief an |
Bundesjustizministerin
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Bundesministerium der Justiz
Mohrenstraße 37 |
| 10117 Berlin |
| Fax: (030) 18 580 - 95 25 |
| Januar 2010 Das Justizministerium informiert auf seiner Webseite über Kostenfallen im Internet |
| Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Ilse Aigner |
| Postanschrift: 11055 Berlin |
| Telefax: 03 0 / 1 85 29 - 31 79 |
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| Von der Trickfirma Auskunft über Herkunft und Art der gespeicherten Daten verlangen |
Man kann von der Firma Auskunft über die Herkunft und die Art der gespeicherten Daten verlangen (§34 BDSG). Wenn die Firma nicht auf Ihr Schreiben reagiert, wenden Sie sich zur Klärung des Sachverhalts an den zuständigen Datenschutzbeauftragten in Ihrem Bundesland. |
| Beim Software-Entwickler nachfragen, ob das Anbieten von Freeware in Verbindung mit einem teuren Abo rechtens ist. |
| Unter Umständen liegt eine Urheberrechtsverletzung vor, wenn dubiose Portale für den Download von Freeware ein Entgelt verlangen. |
| September 2009 OpenOffice.org sammelt Hinweise zu dubiosen Download-Portalen |
| Juni 2009 Virenspezialist Trend Micro kündigt rechtliche Schritte gegen die Betreiber von Seiten wie opendownload.de und hijack-this.de an. |
| Februar 2009 G Data prüft rechtliche Schritte gegen unseriöses Security-Portal www.antivirus-security.net Pressebericht von G Data (externer Link) |
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| Was Betroffene vorschlagen |
| Man kann sich z. B. bei der Hosting Firma beschweren mehr Info |
| Sich über das Inkassounternehmen / Inkassoanwalt beschweren |
| Das Inkasso-Unternehmen muss auf der Homepage im Impressum die zuständige Aufsichtsbehörde nennen, bei der man sich beschweren, erkundigen kann bzw.
die die Zulassung erteilt hat. |
| An diese Aufsichtsbehörde kann man sich mit seinen Unterlagen wenden und um Überprüfung der Angelegenheit bitten. |
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| Vermieter informieren |
| Es
gibt Betroffene, die den Vermieter des unseriösen
Geschäftemachers über die Geschäftspraktiken informiert
haben. |
| Siehe z. B. 29.07.2009 Frankfurter Rundschau: Hanau kündigt Proinkasso GmbH fristlos das Mietverhältnis |
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| Informieren Sie diese Seiten |
| Dass Sie nicht allein reingefallen sind, zeigen und beweisen
die (anonymisiert veröffentlichten) Betroffenenberichte |
| Schicken Sie uns bitte
Ihre Beschreibung, wie Sie auf die Masche dieser Firma reingefallen
sind. |
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Sie diese Seite über
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Bankverbindungen, Adressen, Namen der Verantwortlichen, schicken Sie uns die Rechnung, Mahnungen, Briefumschläge mit Poststempel
etc. |
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| Was tun, wenn man sich reingelegt fühlt? |
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