| Verbraucherabzocke im Internet: Was tun, wenn man sich reingelegt fühlt? |
Machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch! |
| Hier finden Sie gesammelte Informationen rund ums Widerrufsrecht bei Internetfallen und links zu Musterschreiben der Verbraucherzentralen |
Quelle: jurpc.de Urteil AG Wuppertal 32 C 152/08 vom 01.12.2008 |
| "...Zwar lagen zwischen dem Vertragsabschluss und der Widerrufserklärung mehr als zwei Wochen. Mangels hinreichender Aufklärung der Klägerin über das Widerrufsrecht hat die Widerrufsfrist nicht mit dem Vertragsabschluss begonnen....der Unternehmer muss dem Verbraucher...eine Widerrufsbelehrung in Textform erteilen. Die Möglichkeit des Verbrauchers, die Widerrufsbelehrung auf der Internetseite...anzuklicken..,erfüllt diese Voraussetzung nicht...." |
Anm.: Zwar wird nach einem Widerruf weiterhin gemahnt, aber lassen Sie sich davon nicht ins Bockshorn jagen! Wie man sich richtig verhält, wenn man in die Kostenfalle getappt ist und Post von einer Inkassofirma bekommt, lesen Sie am Beispiel condome.tv |
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| Eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung schreiben |
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| Wenn Sie sich nicht angemeldet haben |
| Der Anbieter muss nachweisen, dass ein Vertrag zustande gekommen ist - wenn Sie nie auf der betreffenden Internetseite waren, kann er das ohnehin nicht. |
| Reagieren Sie in dem Fall nicht auf die Emails, die Sie erhalten! Mit Ihrer Antwort-Email bestätigen Sie, dass Ihre - wahrscheinlich irgendwo gekauften - Adressdaten noch aktuell sind. |
| Vorsicht: Erhalten Sie unberechtigterweise - da Sie sich ja nie angemeldet haben - per Post einen gerichtlichen Mahnbescheid vom Amtsgericht, müssen Sie diesem fristgerecht widersprechen! |
Wird, obwohl Sie sich nicht angemeldet haben, behauptet, Sie hätten eine Bestätigungs-Email erhalten und ihren Zugang über einen Bestätigungslink freigeschaltet?
Ein Dritter kann sich zwar mit Ihren Daten anmelden, aber nicht Ihre Emails empfangen und deshalb auch keinem Bestätigungslink folgen. Wenn Sie nicht - wie behauptet - den Zugang zu dem Portal über einen Link in einer Email frei geschaltet haben,
um das Angebot zu nutzen, sollten Sie gegen die Firma, die von Ihnen Geld will, Anzeige wegen Betrugs erstatten. |
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| Banklastschrift stornieren |
| Bei einer Banklastschrift können Sie innerhalb von 6 Wochen Widerspruch bei Ihrer Bank einlegen und die Banklastschrift stornieren. |
| Für den Auftraggeber fallen dann Stornogebühren an. |
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| Strafanzeige erstatten |
Eine Anzeige bei der Polizei oder besser der Staatsanwaltschaft ist wichtig, damit das Ausmaß dieser Masche erkannt
wird - nicht nur beim Adressbuchschwindel - überall versuchen die Betrüger
mit dieser Masche abzuzocken (man schreibt zwar rein, dass es kostet, aber lenkt
so heftig von dieser Notiz ab, dass jeder ehrliche Mensch drauf reinfällt ) -
denn so ist das für
die Betrüger strafrechtlich ungefährlich: Solange man die tatschlichen
"Vertrags"-Bedingungen vor dem "Kunden" nur versteckt und
nicht gänzlich verschweigt, kann das Strafrecht nicht zufassen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass alle, die sich hereingelegt fühlen.
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| Zivilrechtlich ist das anders - wohl jeder Richter
wird die Absicht der Irreführung erkennen und den "Vertrag" für ungültig
erklären. |
HIER finden Sie einen Fragebogen, der die wesentlichen Fragen aufführt, welche für die Staatsanwaltschaft wichtig sind.
Wenn viele Betroffene Strafanzeige erstatten, wird die Staatsanwaltschaft viele Argumente - aber auch den nötigen Druck - haben, um gegen dieses üble Treiben vorzugehen. |
| Hier kann man auch online Strafanzeige erstatten |
Die Gerichte haben inzwischen sogar für Gewerbetreibende (die laut Gesetz
zu erhöhter Sorgfalt verpflichtet sind) erkannt, dass solche Verträge
ungültig sind, wenn nicht deutlich die tatsächlichen Bedingungen dargestellt
werden und Beschreibungen beim Empfänger zu falschen Vorstellungen
führen. |
Wenn das schon bei Gewerbetreibenden gilt, ist der Normalverbrauchen umso mehr
geschützt. Trotzdem - man muss einer Forderung entgegentreten, damit man
nicht noch wegen Nichtstun abgezockt wird. |
| Teilen Sie uns bitte nach Ihrer Anzeige das Aktenzeichen mit, damit wir das veröffentlichen und sich andere Betroffene anschließen können |
Wer sich sicher ist, dass er sich nie auf der entsprechenden Seite angemeldet hat und trotzdem Rechnungen erhält, sollte Strafanzeige bei der Wirtschaftspolizei erstatten. |
Bundespolizeidirektion Wien
Wirtschaftspolizei
Wasagasse 22
1090 Wien
Telefon:(01) 3166110. |
| Quelle: http://www.verbraucherrecht.at/development/typo/test/index.php?id=718 |
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Kontaktadressen, die weiterhelfen |
| Informieren Sie diese Seiten |
| Dass Sie nicht allein reingefallen sind, zeigen und beweisen
die (anonymisiert veröffentlichten) Betroffenenberichte |
| Schicken Sie uns bitte
Ihre Beschreibung, wie Sie auf die Masche dieser Firma reingefallen
sind. |
| Informieren
Sie diese Seite über
neue Domains, Verkaufsmethoden, Prozesse,
Bankverbindungen, Adressen, Namen der Verantwortlichen, schicken Sie uns die Rechnung, Mahnungen, Briefumschläge mit Poststempel
etc.- Damit helfen Sie uns anderen! |
| Kontakt |
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| Was kann noch getan werden? |
| Mehr Informationen hier - Adressen, wo Sie sich beschweren können, Bankkonto sperren lassen usw. Werden Sie aktiv! Damit helfen Sie sich und anderen Betroffenen! |
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| Wissenswertes |
| Mehr Informationen über Drohung mit negativem Schufa-Eintrag, Minderjährige, IP-Adresse als Beweis, Adressen von Verbraucherschützern usw. |
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