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Beispiele unseriöser Rechtsargumentation - Die Abmahnung von Rechtsanwalt Closhen
Februar 2009
Auch Rechtsanwalt Closhen von der Kanzlei Closhen Kämpf Bernard & Partner aus 55545 Bad Kreuznach hat das Urteil des OLG Köln (Siehe absurde einstweilige Verfügung) genutzt, um Herrn Niehenke unter Druck zu setzen.
Ra Closhen vertritt die Interessen der I + M Info + Marketing GmbH, Georgenstrasse 35, 10117 Berlin - einer Firma aus dem Netzwerk der Familie Schmitt
Herr Niehenke (siehe Wie Herr Niehenke zur Zeit fertig gemacht wird) hat uns die Abmahnung zur Verfügung gestellt.
Herr Rechtsanwalt Closhen beruft sich auf das Verfügungsverfahren des OLG Köln gegen Herrn Niehenke und will, dass wir auch für seinen Mandanten alles das unterlassen, was dort Herrn Niehenke untersagt wurde in Bezug auf Frau Fraccalvieri und anderen (Siehe Absurde einstweilige Verfügung). Ohne Begründung, ohne Gegendarstellung.
Herr Rechtsanwalt Closhen will, dass die Schmitts und die I + M Marketing GmbH nicht mehr auf unseren oder anderen Webseiten genannt werden, "die den Eindruck erwecken, die Firma oder die Schmitts arbeiteten mit rechtswidrigen Methoden".
Na ja - das wissen wir ja, dass die nie mit rechtswidrigen Methoden arbeiten, sondern die Grauzonen des Rechts nutzen, um ihre Geschäfte zu machen - und darauf weisen wir ja ausdrücklich auf unseren Seiten hin.
Dann sollen wir sie nicht mehr als Schwindler bezeichnen dürfen oder Teil eines Betrüger-Netzwerks.
Herr Closhen, so viel Rechtswissen sollten Sie aber dann doch haben, dass wir die so nennen dürfen, solange wir solche Schlussfolgerungen nicht unbegründet in den Raum stellen.
Wir haben ausreichend Gründe veröffentlicht, die uns dazu gebracht haben, die Schmitts und ihre Firmen als Schwindler und Teile eines betrügerischen Netzwerks zu betrachten. Das ist Teil unserer Meinungsfreiheit. Solche herbe Kritik an dem Geschäftsgebaren Ihrer Mandanten ist dann hinzunehmen, wenn sie in der Sache begründet wird.
Dann sollen sie nicht unter der Rubrik Netzwerke aufgeführt werden - Wieso nicht? Lesen Sie doch mal auf unseren Seiten - ist das etwa kein Netzwerk, was die da haben?
Und dann wollen Sie noch, dass die nicht mehr im Zusammenhang mit Überschriften und Stichworten genannt werden wie
"arglistige Täuschung",
"Faxmasche",
"Abwehrstrategie" und
"Was kann noch gegen diese Schwindeleien getan werden"
Wieso denn? Ach ja, das haben Sie alles aus der Einstweiligen Verfügung des OLG Köln abgeschrieben! Da empfehlen wir Ihnen unseren Artikel "Absurde Einstweilige Verfügung ..." - aber auf die wahren Hintergründe kommt es Ihnen sicher gar nicht an.
Wenn doch - bitte begründen Sie Ihre Unterlassungsforderung. Wir sind nicht interessiert, falsche Tatsachenbehauptungen zu verbreiten oder Mitmenschen in ein falsches Licht zu setzen. Bitte teilen Sie uns doch mit, was genau an unserer Berichterstattung falsch ist. Wir sind dankbar für jede Tatsachenmitteilung. Und werden sofort korrigieren, sollte uns irgendwo ein Fehler unterlaufen sein..
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