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Handeln die Adressbuchschwindler rechtswidrig?
Seit Beginn der Info Seiten wird darüber informiert, wie die Rechtslage aussieht. Vor allem über den Unterschied zwischen zivilrechtlichen und strafrechtlichen Verfahren wird ausführlich informiert. Dabei wird immer wieder deutlich, dass strafrechtlich meist kein Betrug nachgewiesen werden kann, während zivilrechtlich Irreführung und arglistige Täuschung erkannt werden. Damit zeigen wir an zentraler Stelle, dass die Adressbuchschwindler immer hart am Rande der Legalität lavieren - aber fast nie rechtswidrig (strafrechtlich gesehen) handeln. Mehr dazu siehe in Die rechtliche Lage
Sind die Adressbuchschwindler Betrüger?
Die Art und Weise, wie und warum bei uns der Begriff Betrug und Betrüger verwendet wird, wird beschrieben auf der Seite "Betrug und Betrüger"
Nicht "rechtswidrig"
Die Art und Weise, wie am Rande der Legalität laviert wird, ohne dass tatsächlich rechtswidriges Verhalten nachgewiesen werden kann, wird beschrieben auf der Seite "Wie funktioniert Adressbuchschwindel"
Legale Irreführung
Dass die Irreführung von Betroffenen mit legalen Methoden möglich ist und so auch betrieben wird, zeigt auch der auf unserer Startseite verlinkte Artikel Eine Unterschrift zu erschleichen ist noch kein Geschäft. Das eigentliche Geschäft ist die juristische Irreführung danach.
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